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Familienplanung und Familienstart

Sexualität, Verhütung und Familienplanung

Viele Paare stellen sich irgendwann die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Kind? Weil Elternsein das Leben auf den Kopf stellen wird, ist dies keine leichte Entscheidung. Weitere Fragen könnten sein: Welche Verhütungsmittel bieten den sichersten Schutz vor Aids und anderen Geschlechtskrankheiten? Was können wir noch unternehmen, wenn es mit dem Nachwuchs nicht klappt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachstehender Beratungsstellen beraten und unterstützen Sie bei Fragen und Schwierigkeiten rund um die Themen Partnerschaft, Sexualität und Verhütung. Außerdem bieten Sie Ihnen, entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Wünsche, Hilfestellung bei der Auswahl von Verhütungsmethoden und von Möglichkeiten der Familienplanung.

pro familia Schwangerschafts- und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Ackerwand 11-15
99510 Apolda
Telefon: 03644 562348
E-Mail: apolda@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de

pro familia Schwangerschafts- und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Erfurter Straße 28
99423 Weimar
Telefon: 03643 59904
E-Mail: weimar@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de

Schwangerschaft und Elternsein

Eine Schwangerschaft konfrontiert Frauen und Männer mit Veränderungen in ihrem Leben. Mutter und Vater zu werden, bedeutet auch eine neue und verbindliche Verantwortung zu übernehmen. Die oben aufgeführten Beratungsstellen vermitteln Ihnen Informationen zu medizinischen, rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen und sind Ihnen behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Weitere Themen in der Beratung können körperliche und psychische Veränderungen während der Schwangerschaft, Fragen rund um die Geburt und zu vorgeburtlichen Untersuchungen und Kursen sein.

Die Thüringer Stiftung "HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" hilft in unbürokratischer Form Schwangeren und werdenden Eltern, die sich in einer Notlage befinden. Die Vermittlung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie können einen ergänzenden Zuschuss für die Erstausstattung oder für den Haushalt erhalten, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Wichtig dabei ist: Die Hilfe muss noch vor der Geburt beantragt werden! Die Beantragung erfolgt über die oben genannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

Geburtsvorbereitung, Geburt und Nachsorge

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Eine Hebamme ist eine medizinische Fachkraft rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Die Leistungen der Hebamme umfassen die Beratung, Betreuung, Vorsorge sowie Hilfeleistungen während der Schwangerschaft, der Geburt, der Neugeborenenzeit, im Wochenbett und in der Stillzeit. Die Hebamme berät auch in Fragen der Familienplanung. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Schwangere können sich in einem Geburtsvorbereitungskurs auf die Geburt vorbereiten. Dort erhalten Sie Informationen rund um die Schwangerschaft und Geburt, lernen u. a. verschiedene Atemtechniken und Entspannungsmöglichkeiten kennen. Hier können Sie sich auch mit anderen werdenden Müttern und Vätern austauschen und sich auf die bevorstehende Geburt und das Leben mit dem Neugeborenen einstimmen. Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse werden von den Krankenkassen übernommen.

Kontaktadressen von Hebammen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei:

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Netzwerk "Frühe Hilfen"
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-550 oder -542
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Hebammenlandesverband Thüringen e. V.
Puschkinstraße 11a
99084 Erfurt
Telefon: 0361 22430001
Internet: www.hebammenlandesverband-thueringen.de
Internet: www.hebammensuche-thueringen.de

Weitere Ansprechpartner, die Ihnen bei der Hebammensuche behilflich sein können, sind Schwangerschaftsberatungsstellen, Frauenärzte, Geburtskliniken und Geburtshäuser sowie Gesundheitsämter.
Eine Möglichkeit der intensiven und langfristigen Betreuung von Mutter und Kind über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, bildet der Einsatz von Familienhebammen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Jugendamt:

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-541
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Formalitäten / Behördengänge

Väter, die zum Geburtszeitpunkt ihres Kindes mit der Mutter nicht verheiratet sind, müssen die Vaterschaft in urkundlicher Form anerkennen, um rechtlich als Vater des Kindes zu gelten. Dies kann er zusammen mit der Mutter beim Jugendamt oder beim Standesamt bereits vor der Geburt des Kindes tätigen. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat die Mutter gesetzlich das alleinige Sorgerecht. Dies können die Eltern abändern und ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind schaffen, indem sie in urkundlicher Form erklären, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen (Sorgeerklärung). Diese Erklärung ist ebenso vorgeburtlich möglich. Im Jugendamt werden Sie im Rahmen der Beurkundungen ausführlich über alle rechtlich relevanten Zusammenhänge belehrt und beraten. Leben die Eltern nicht zusammen, beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ergänzend zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-569, -564, -563, -562
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt -
Vormundschaften/Beistandschaften/Unterhalt
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-562, -563, -564, -569, -528, -532
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Wenn Ihr Kind zu Hause zur Welt gekommen ist, müssen Sie als Mutter oder Vater die Geburt binnen einer Woche Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen, damit die Geburt beurkundet werden kann. Im Falle einer Geburt in einer Klink oder im Geburtshaus übernimmt die Anzeige die jeweilige Einrichtung. Für die Geburtsurkunde fällt eine Gebühr an. Mit der Urkunde erhalten Sie einmalig drei Bescheinigungen über die Geburt - für Zwecke der Mutterschaftshilfe sowie für die Beantragung von Eltern- und Kindergeld.
Die Anmeldung bei der Krankenversicherung sollte bald nach der Geburt Ihres Kindes erfolgen. Informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse.
Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Start mitgeteilt werden. Der formlose Antrag soll den konkreten Beginn und die Dauer der Elternzeit enthalten.

Finanzielle und materielle Hilfen

Der gesetzliche Mutterschutz regelt, wie die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung, vor finanziellen Einbußen sowie der Kündigung am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz in der Zeit während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt werden.

Das Mutterschutzgesetz enthält dabei: den Gesundheitsschutz u. a. den Arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz (z. B. Schutzfristen vor und nach der Entbindung), den Betrieblichen Gesundheitsschutz (z. B. Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen, unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen), den Ärztlichen Gesundheitsschutz sowie den Kündigungsschutz. Um die Frau vor finanziellen Nachteilen zu bewahren, regelt es weiterhin die Leistungen (Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts, Leistungen während der Elternzeit, Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen, Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten, Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots) in diesem Zeitrahmen.

Nähere Informationen unter: www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018

Mehrbedarf für werdende Mütter - schwangere Frauen, welche Grundsicherung erhalten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Zusätzlich kann jene Schwangere einen Antrag für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt stellen ebenso die bedarfsbezogene Wohnungsausstattung als einmalige Leistung.

Das Elterngeld wird in Höhe von bis zu 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1800 Euro gezahlt. Nicht erwerbstätige Mütter und Väter erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Für Geringverdienende, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht. War das Einkommen vor der Geburt des Kindes höher als 1200 Euro, verringert sich das Elterngeld auf bis zu 65 Prozent. Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von zwölf bis maximal 14 Monaten gezahlt, wobei ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen kann. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, können für 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn das Kind bei ihnen lebt und sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 2 EstG nachweisen (Steuerklasse 2). Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.

Informationen zum Elterngeld und dem Bezug können auf der Homepage des Landratsamtes: www.weimarerland.de nachgelesen werden oder telefonisch erfragt werden.

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Elterngeldstelle
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-527, -546
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig für alle Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Zahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Kindergeldhöhe (Stand zum 01.01.2018) ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit Mutter und Vater zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen. Als Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen Sie das Kindergeld bei Ihrer Dienststelle.

Als Mutter oder Vater mit einem geringen Einkommen, welches für Ihren eigenen Unterhalt, nicht aber für denjenigen Ihres Kindes ausreicht, können Sie neben dem Kindergeld einen zusätzlichen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ab 01.01.2017 bis zu 170 Euro monatlich. Einen Antrag können Sie ebenfalls bei der Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen stellen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare zum Kinderzuschlag erhalten Sie im Internet unter: www.arbeitsagentur.de

Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Besucheradresse: Juri-Gagarin-Ring 158-160
99084 Erfurt
Postanschrift: Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen, 06073 Halle
E-Mail: familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de
Servicenummer für persönliche Anliegen: 0800 555530 (08.00-18.00 Uhr)
Bei Fragen zum Auszahlungstermin: 0800 4555533 (rund um die Uhr)

Das Jugendamt gewährt Alleinerziehenden, die vom unterhaltsverpflichteten Elternteil keinen oder einen geringen Unterhalt erhalten, eine staatliche Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die in der Regel vom Unterhaltsverpflichteten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Unterhaltsvorschuss
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-565, -553, -554, -537, -527, -533, -546
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen sowie der Tagespflegestellen werden Elternbeiträge erhoben. Die von den Eltern zu finanzierenden Elternbeiträge für die Plätze in der Kindertageseinrichtung bzw. die Betreuung in der Tagespflege können vom Jugendamt auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Ob ein Leistungsanspruch besteht sowie Informationen und Anträge erhalten Sie unter:

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-545, -547, -523
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Leistungen zu Bildung und Teilhabe - das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder/Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Mögliche Leistungen:
  • Mittagessen für Kinder in Kindertageseinrichtungen/Schulen
  • Lernförderung für Schüler und Schülerinnen, welche das Lernziel nicht erreichen
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
  • Teilnahme an Klassenfahrten und an Tagesausflügen, welche von Kita und Schule organisiert werden
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
Die jeweiligen Leistungen bzw. Umfang des Teilhabe- und Bildungspakets erfahren Sie unter:

Landratsamt Weimarer Land
Sozialamt - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-750, -751, -752
E-Mail: post.sozialamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Bezüglich einer Ermäßigung der bzw. Befreiung von den Gebühren für die Benutzung der Horte an Grundschulen des Kreises Weimarer Land erfahren Sie mehr unter:

Landratsamt Weimarer Land
Schulverwaltungsamt
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-411
Fax: 03644 540-415
E-Mail: post.sva@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Pflegschaft und Adoption

Kinder und Jugendliche brauchen liebevolle Erwachsene, die verantwortungsvoll für sie sorgen. Dieser Aufgabe können ihre leiblichen Eltern aus den verschiedensten Gründen nicht immer gerecht werden. Eine Pflegefamilie bietet Kindern die Möglichkeit, dennoch in einer Familie aufzuwachsen. Das Jugendamt sucht Pflegefamilien, die vorübergehend oder auch dauerhaft Kinder in ihrem Haushalt aufnehmen möchten, sie in einer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten sowie dabei im Interesse der Kinder - sofern erforderlich - den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten.

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Pflegekinderwesen
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-556
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de

Die Adoption ist eine Möglichkeit der Familiengründung bzw. Familienerweiterung. Im Jugendamt werden Sie umfangreich über die Verfahrensabläufe einer Inlands- oder Auslandadoption beraten. Ebenso erhalten hier Adoptierte bei ihrer eigenen Identitätssuche Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt - Adoptionsvermittlungsstelle
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Telefon: 03644 540-550
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@wl.thueringen.de
Internet: www.weimarerland.de