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7 Kapitel

Finanzielle Hilfen

Hinter diesem Begriff verbergen sich äußerst zinsgünstige Darlehen der öffentlichen Hand, deren Gewährung allerdings auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine detaillierte Aufstellung würde hier zu weit führen.

Staatliche Wohnraumförderung

Der Traum von den eigenen vier Wänden wird mit verschiedenen Programmen gefördert. Unterstützt wird damit das Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Sanieren Ihres Eigentums. Gefördert werden auch Beratungsleistungen wie zur energetischen Sanierung. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse werden von den einzelnen Bundesländern, den jeweiligen Landesbanken, der KfW-Bankengruppe sowie weiteren staatlichen Stellen vergeben.

Bausparen

Bei einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst etwa die Hälfte der Bausparsumme an, die andere Hälfte gibt es dann als Darlehen zu einem festen Zins. Dies lohnt sich aber nur, wenn dann später auch ein Kredit aufgenommen wird und andere Kreditarten dann viel teurer sind. Da jede Bausparkasse eigene Tarife anbietet, lohnt sich ein Vergleich!

Riester-Rente

Beim Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Dabei gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, entweder als Riester-Darlehen mit der Tilgung von laufenden Beiträgen oder der Entnahme eines angesparten Guthabens aus einem bestehenden Riester-Vertrag. Die Förderung unterscheidet sich nicht von anderen Riester-Verträgen, es gilt aber zusätzliche Regelungen zur Versteuerung zu beachten.

Bauförderung

Tipps für das preiswerte Bauen

Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen:
  • Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden
  • Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden
Auswahl des Förderprogramms

Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme ggf. kombinierbar?
  • Kumulation
  • Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Einige Förderprogramme schließen diese völlig aus, andere lassen lediglich bestimmte Förderhöchstgrenzen zu. Werden diese überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.

  • Antragstellung und Beginn der Maßnahme
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien zur Klärung, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.

  • Zinskonditionen aktuell prüfen
  • Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.

  • Bewilligungen
  • Nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Bewilligungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ggf. wegen fehlender Haushaltsmittel eine Bewilligung unmöglich ist.

  • Rechtsanspruch
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

  • Beratungsförderung
  • Eine fachkundige Beratung, z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes, kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird zzt. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert.
Weitere Informationen unter: www.baufoerderer.de