Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Denkmalschutz

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist nicht nur an seiner Küste mit vielen Erholungsorten und der Bäderarchitektur immer eine Reise wert.

Seine Kirchen, Guts- und Bauernhäuser, technischen Anlagen, Bahnhöfe, Geschäftshäuser vermitteln einen Eindruck vom Leben aus vergangenen Jahrhunderten.

Archäologische Relikte von Burg- und Schanzanlagen des 8. bis 17. Jahrhunderts zeigen, dass es nicht immer friedlich zuging.

Großsteingräber, alte Wege, Parke und Alleen bilden heute eindrucksvolle, in die Landschaft eingebettete Orte zum Wandern und Verweilen.

Insgesamt verfügen wir über mehrere tausend Baudenkmale und Bodendenkmale in unseren Listen von denen die oberirdischen, wie Hünengräber oder Turmhügel besonders eindrucksvolle Zeugnisse vergangener Kulturen darstellen.

Was steht unter Denkmalschutz?
In der Regel steht bei einem Denkmal das gesamte Objekt mit seinem Erscheinungsbild, seiner Kubatur, seiner Einbettung in die nähere Umgebung sowie seiner baufesten Ausstattung unter Schutz. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf dem Erhalt der originalen Bausubstanz als Zeugnis von historischen Bauweisen.

Auf den Internetseiten des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund finden Sie Informationen über die Denkmale der Region, sowie über den UNESCO Weltkulturerbestatus von Stralsund. Eine rechtsverbindliche Auskunft, ob es sich bei Ihrem Gebäude oder Park um ein Baudenkmal handelt oder sich auf Ihrem Grundstück ein archäologisches Bodendenkmal befindet, können Sie bei unseren zuständigen Mitarbeitern auf schriftliche Anfrage bekommen.

Erforderliche Genehmigungen
Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen sowie in ausgewiesenen Denkmalbereichen wird eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmal-
schutzbehörde benötigt. Hierzu können die Veränderungen der Dachdeckung, der Austausch oder die Aufarbeitung vorhandener historischer Fenster und Fassadenreparaturen bzw. neue Außenanstriche u. a. zählen. Aber auch für Gebäude in der näheren Umgebung von Denkmalen kann diese erforderlich sein.

Für viele Vorhaben greifen bereits andere, übergeordnete Genehmigungstatbestände, in der Regel ein Baugenehmigungsverfahren. Die Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange erfolgt dann bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages. Zu diesem ist dann durch den Eigentümer und Planer der Schutz des Denkmals über entsprechende Darlegungen (denkmalpflegerische Zielstellung) nachzuweisen.

Zuschüsse/steuerliche Erleichterungen
Es gibt für den Landkreis Vorpommern-Rügen verschiedene Fördermöglichkeiten für Denkmale. Regional ansässig sind die öffentliche oder private Dorferneuerung, Förderprogramme wie ILER sowie LEADER. Überregional ist es u a. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Die sogenannte Denkmal-AfA bedeutet, dass der Eigentümer eines Denkmals für Baumaßnahmen an diesem im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9% und den nochmals folgenden vier Jahren bis zu 7% von seiner Steuer absetzen kann. Nutzt er das Denkmal selbst, sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren bis zu 9%. Dazu müssen die Maßnahmen im steuerlichen Sinne mit der unteren Denkmalschutzbehörde unseres Landkreises vor Baubeginn abgestimmt sein. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Voraussetzungen erfahren Sie von unseren zuständigen Mitarbeitern oder auf unserer Internetseiten.

Seien Sie herzlich willkommen:
Internet: www.lk-vr.de/Kreisportrait/Denkmal/