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Vermessung

Ein Grundstück muss vermessen werden, wenn eine Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung erforderlich ist, um den Verlauf der Grenzen in der Örtlichkeit zu kennen oder wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll. So werden auf der Grundlage der Nachweise des amtlichen Liegenschaftskatasters die Lage der Grenzpunkte und der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. In der Regel erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte durch geeignete Vermarkungsmaterialien (z. B. Grenzsteine). Das Ergebnis wird dem Grundstückseigentümer im Grenztermin vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Nach Errichtung der geplanten Gebäude bzw. deren Erweiterung sind diese kostenpflichtig einzumessen.