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8.7 Pflege im Heim

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf Pflege im Heim angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege.
In der Regel bieten fast alle Senioren- und Pflegeheime (Adressen siehe Kapitel 8.9) Kurzzeitpflegeplätze an.
Die Pflegekasse leistet hierfür bis zu 1.854 € für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können ergänzend für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr erhöht werden. Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt.
Ab dem 1. Juli 2025 wird es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € geben. Pflegebedürftige können den kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel einsetzen.

Vollstationäre Versorgung

Es gibt Situationen, da ist die Hilfe von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreichend und es müssen rund um die Uhr Fachkräfte sofort zur Verfügung stehen. In solchen Fällen ist eine Heimunterbringung sinnvoll. Auch wenn vielen dieser Schritt sehr schwer fällt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen werden alles tun, damit Sie hier eine neue Heimat finden.

Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz?

Wenn Sie einen Heimplatz suchen, finden Sie Beratung und Hilfe
  • beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden oder bei den Pflegekassen.
oder wenn Sie sich im Krankenhaus befinden,
  • beim Sozialdienst des Krankenhauses
Selbstverständlich können Sie aber auch direkt bei den Senioren- oder Pflegeheimen Ihrer Wahl anfragen. Bevor Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, sollten Sie die Angebote verschiedener Einrichtungen miteinander vergleichen:
  • Wie hoch sind die Heimkosten?
  • Welche zusätzlichen, speziellen Angebote für demenziell erkrankte Menschen gibt es?
  • Müssen spezielle Leistungen zusätzlich gezahlt werden?
  • Wie sind die Zimmer in Bezug auf Größe und Ausstattung?
  • Können eigene Möbel mitgebracht werden?
  • Können Kleinigkeiten im Haus gekauft werden?
  • Welche Freizeit- und Beschäftigungsaktivitäten werden angeboten - gibt es hierzu Wochenpläne?
  • Können Haustiere mitgebracht werden?
  • Sind gewerbliche Einrichtungen, wie Friseur, Fußpflege und Cafeteria im Haus oder in der Nähe?
Finanzierung

Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heim unterschiedlich. Der Tagessatz der Heimkosten setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
  1. Kosten für Pflege und Betreuung
  2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  3. Investitionskosten einschließlich Instandhaltung
  4. gegebenenfalls Kosten für Altenpflegeausbildung
Die Kosten müssen im Heimvertrag, den Sie mit der Einrichtung schließen, genau aufgeführt werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gewährt bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit derzeit folgende monatliche Pauschalleistungen zur Abdeckung der Kosten für Pflege und Betreuung:

bei Pflegegrad 1
131 €

bei Pflegegrad 2
805 €

bei Pflegegrad 3
1.319 €

bei Pflegegrad 4
1.855 €

bei Pflegegrad 5
2.096 €

Eigenanteil

Da die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die monatlichen Kosten für Pflege und Betreuung abzudecken, gibt es den sogenannten "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil" (EEE). Er muss von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Pflegeheims selbst gezahlt werden. Der EEE ist unabhängig vom Pflegegrad für alle Heimbewohner / innen der Pflegegrad 2 - 5 in der jeweils selben Pflegeeinrichtung gleich. Er ist jedoch unterschiedlich von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung.

Seit dem 01. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 - 5 mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Die Höhe des Zuschlags hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person vollstationär im Heim wohnt. Je länger der Heimaufenthalt ist, umso höher ist der Zuschuss.

Neben dem EEE müssen die Heimbewohner / innen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten selbst tragen. Was ist, wenn man die Heimkosten nicht bezahlen kann? Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Heimkosten zu decken, kann ggf. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragt werden. Die Hilfe zur Pflege umfasst auch ein Taschengeld ("Barbetrag"), das Ihnen monatlich zur freien Verfügung verbleibt.