7.8 Bestattungskosten
Sofern entstehende Bestattungskosten weder aus dem Nachlass der verstorbenen Person noch von den Angehörigen getragen werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten zu stellen. Zuständig für die Übernahme von Bestattungskosten ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tode des Verstorbenen Sozialhilfe nach dem SGB XII leistete. In den übrigen Fällen ist der Sozialhilfeträger des Sterbeortes zuständig.
Nähere Auskünfte und erforderliche Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landkreis Verden - Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-499 oder -474
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