7.6 Rechtshilfe (Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe)
Wer sich bei rechtlichen Problemen, z. B. Geldforderungen, Kaufverträgen oder beim Testament, aufgrund geringen Einkommens keinen Rechtsanwalt leisten kann, hat unter Umständen einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung im Wege der Beratungshilfe. Diese Art der Unterstützung bezieht sich nur auf das außergerichtliche Verfahren. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren besteht unter Umständen ein Anspruch auf Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe.
Beratungshilfe wird durch Beratungspersonen wahrgenommen. In der Mehrzahl sind dieses ortsansässige Rechtsanwälte, aber auch Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder das Gericht durch den dortigen Rechtspfleger können Beratungshilfe erteilen.
Bitte nehmen Sie entsprechende Einkommensunterlagen (z. B. Rentenbescheide oder Leistungsbescheide) sowie alle Schriftstücke, die die Angelegenheit näher erklären, in der Sie eine Beratung wünschen, zum ersten Termin mit. Außerdem haben Sie nachzuweisen, welche Versuche Sie zunächst selbst unternommen haben, um das rechtliche Problem zu lösen. Bei bewilligter Beratungshilfe rechnet dann die Beratungsperson über das zuständige Amtsgericht direkt ab. Hierbei kann eine Festgebühr in Höhe von 15 € anfallen, welche vom Antragsteller direkt an die Beratungsperson gezahlt werden muss. Diese Gebühr kann aber auch erlassen werden.
Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sind hingegen immer nur bei anlaufendem Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen. Sie sind einkommensabhängig und werden vor Verfahrensbeginn auf die Erfolgsaussichten hin überprüft. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab, nicht jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:
Amtsgericht Achim
Obernstr. 40, 28832 Achim
Telefon: 04202 91580
Amtsgericht Verden
Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 180
Beratungshilfe wird durch Beratungspersonen wahrgenommen. In der Mehrzahl sind dieses ortsansässige Rechtsanwälte, aber auch Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder das Gericht durch den dortigen Rechtspfleger können Beratungshilfe erteilen.
Bitte nehmen Sie entsprechende Einkommensunterlagen (z. B. Rentenbescheide oder Leistungsbescheide) sowie alle Schriftstücke, die die Angelegenheit näher erklären, in der Sie eine Beratung wünschen, zum ersten Termin mit. Außerdem haben Sie nachzuweisen, welche Versuche Sie zunächst selbst unternommen haben, um das rechtliche Problem zu lösen. Bei bewilligter Beratungshilfe rechnet dann die Beratungsperson über das zuständige Amtsgericht direkt ab. Hierbei kann eine Festgebühr in Höhe von 15 € anfallen, welche vom Antragsteller direkt an die Beratungsperson gezahlt werden muss. Diese Gebühr kann aber auch erlassen werden.
Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sind hingegen immer nur bei anlaufendem Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen. Sie sind einkommensabhängig und werden vor Verfahrensbeginn auf die Erfolgsaussichten hin überprüft. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab, nicht jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:
Amtsgericht Achim
Obernstr. 40, 28832 Achim
Telefon: 04202 91580
Amtsgericht Verden
Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 180