7.5 Rundfunk- & Fernsehgebührenbefreiung
Rundfunk und Fernsehen sind wichtige Informationsquellen und bedeuten eine wesentliche Möglichkeit, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und Isolation zu vermeiden. Danach kann sich jeder von der Gebührenpflicht befreien lassen, der bestimmte einkommensabhängige staatliche Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Auch gehörlose und blinde Menschen können sich aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen.
Empfänger von Blindenhilfe haben ebenfalls einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, haben Anspruch auf einen um ein Drittel ermäßigten Rundfunkbeitrag.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Empfänger von Blindenhilfe haben ebenfalls einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, haben Anspruch auf einen um ein Drittel ermäßigten Rundfunkbeitrag.
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Beitragsservice, 50656 Köln