7.4 Hilfe zur Pflege
Sofern Sie pflegebedürftig sind und Hilfe zu Hause benötigen oder in ein Pflegeheim ziehen wollen und die Kosten hierfür nicht vollständig aus Mitteln der Pflegeversicherung und Ihrem eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden, können Sie ergänzende Leistungen beim Sozialhilfeträger beantragen.
Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflege im Heim.
Den Leistungsantrag stellen Sie beim Landkreis Verden - Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Hinsichtlich der Antragstellung berät Sie auch gerne der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden
Wichtig!
Die Leistungen der Hilfe können frühestens ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe beim Sozialhilfeträger bewilligt werden. Dies kann zunächst auch formlos erfolgen. Eine rückwirkende Bewilligung für einen Zeitpunkt vor der Bekanntgabe ist nicht möglich.
Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflege im Heim.
Den Leistungsantrag stellen Sie beim Landkreis Verden - Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Hinsichtlich der Antragstellung berät Sie auch gerne der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden
Wichtig!
Die Leistungen der Hilfe können frühestens ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe beim Sozialhilfeträger bewilligt werden. Dies kann zunächst auch formlos erfolgen. Eine rückwirkende Bewilligung für einen Zeitpunkt vor der Bekanntgabe ist nicht möglich.