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7.3 Wohngeld

Das Wohngeld hat die Aufgabe, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.

Wohngeld gibt es für Mieter eines Hauses / einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss. Auch Heimbewohner können Wohngeld erhalten.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung
  • der Höhe des anrechenbaren Haushaltseinkommens
Den Wohngeldantrag stellen Sie beim Landkreis Verden - Wohngeldstelle
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-1900

Dort hält man Formulare bereit und berät Sie gerne in allen Fragen des Wohngeldrechts.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens vom Ersten des Monats gewährt wird, in dem Sie den Antrag stellen.