7.2 Befreiung von der Zuzahlung bei Arzneien usw.
Viele Personen müssen hohe Beträge an Zuzahlungen für Arzneimittel und ähnliches leisten. Um eine übermäßige Belastung zu vermeiden, wurde eine Grenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens eingeführt. Wenn Sie diesen Betrag erreicht haben, können Sie von den restlichen Zuzahlungen in dem Kalenderjahr befreit werden. Sammeln Sie die Belege für die Zuzahlungen und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung, wenn die 2 Prozent-Grenze erreicht ist.
Für Personen, die chronisch krank sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Für Personen, die chronisch krank sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.