7.1 Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den notwendigen Lebensunterhalt sicher für Personen, die vorübergehend (länger als sechs Monate, aber nicht dauerhaft) nicht erwerbsfähig sind.
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
Eine Unterhaltsprüfung der Angehörigen findet in der Regel nicht statt.
Weitere Auskünfte erteilt der Landkreis Verden - Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-420, -675 oder -833
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
Eine Unterhaltsprüfung der Angehörigen findet in der Regel nicht statt.
Weitere Auskünfte erteilt der Landkreis Verden - Fachdienst Soziales
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-420, -675 oder -833