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5.3 Seniorengerechte Wohnungen

Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen des Alters nicht entspricht und eine Wohnungsanpassung nicht möglich ist, können Sie über einen Umzug in eine seniorengerechte Wohnung nachdenken. Hierbei handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, die durch Lage, Grundriss und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen älterer Menschen entspricht. Eine solche Wohnung sollte nach Möglichkeit folgendes bieten:
  • Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (Rampe oder Fahrstuhl)
  • möglichst keine Schwellen (wenn, dann nicht über 2 cm)
  • Türenbreite mind. 80 cm (Hauseingangstür und Wohnungstür 90 cm, mögl. mit Weitwinkelspion)
  • barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend Bewegungsfläche
  • Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter) sollten auch im Sitzen erreichbar sein
  • ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
  • Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlafzimmer ggf. Hausnotrufanlage
Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein).

Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwohnungen (sowie entsprechende Adressen) und Antragsvordrucke für den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie abhängig vom Wohnort:
  • für das Gebiet der Stadt Achim beim Bürgerbüro der Stadt Achim
  • Telefon: 04202 9529-567
  • für das Gebiet der Stadt Verden beim Bürgerbüro der Stadt Verden
  • Telefon: 04231 12-247
  • und für das übrige Kreisgebiet beim Landkreis Verden, Wohnraumförderung
  • Herr Land
    Telefon: 04231 15-326