4.1 Besuchsdienste
Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen. Das Modell "Großfamilie" existiert kaum noch, die eigenen Kinder sind berufstätig und haben wenig Zeit, Vater oder Mutter zu unterstützen, oder wohnen weit entfernt. Häufig sind Einsamkeit, Isolation und eingeschränkte Versorgung der älteren Menschen eine Folge. Und doch möchte der überwiegende Teil der Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben und seine Selbstständigkeit bewahren. Damit dies möglich ist, gibt es zahlreiche Hilfsangebote, die auch bereits vor einer Pflegebedürftigkeit sinnvoll und notwendig sein können.
4.1 Besuchsdienste
Ehrenamtliche Besuchsdienste bieten die Möglichkeit sich mit jemandem zu unterhalten. Je nach Ihren Wünschen wird Ihr Besuch Ihnen ggf. auch etwas vorlesen, ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen spielen, Sie beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder zum Gottesdienst begleiten.
Erkundigen Sie sich vor Ort, z. B. bei
Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen werden im Landkreis Verden i.d.R. einmal im Jahr durch die Kreisvolkshochschule Seniorenbegleiter ausgebildet. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenlos.
Sie unterstützen ältere Menschen in ihrem Alltag, indem sie sich Zeit zum Reden und Zuhören, für gemeinsame Spaziergänge, Unternehmungen oder für Begleitung zu Veranstaltungen, zur Arztpraxis und zu Behörden nehmen. In der Regel erhält die Seniorenbegleiterin / der Seniorenbegleiter eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit von dem Betroffenen.
Der Umfang der Tätigkeit eines Seniorenbegleiters hängt von den individuellen Absprachen zwischen Begleiter und Betreutem ab. Falls Sie Interesse an einer solchen Seniorenbegleitung haben oder bei einer Qualifizierungsmaßnahme mitmachen möchten, um anschließend selbst ehrenamtlich tätig zu werden, erhalten Sie Informationen beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, haben Sie Anspruch auf 125 € monatlich und können dafür anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Dienste, die diese Leistungen erbringen dürfen. Diese haben geschulte Mitarbeiter, die Sie besuchen kommen und Sie nach Ihren Wünschen begleiten.
4.1 Besuchsdienste
Ehrenamtliche Besuchsdienste bieten die Möglichkeit sich mit jemandem zu unterhalten. Je nach Ihren Wünschen wird Ihr Besuch Ihnen ggf. auch etwas vorlesen, ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen spielen, Sie beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder zum Gottesdienst begleiten.
Erkundigen Sie sich vor Ort, z. B. bei
- den Kirchengemeinden
- den Wohlfahrtsverbänden
- Hilfsorganisationen bzw. sozialen Vereinen, wie z. B. Gemeinsam mit Senioren e. V., Achim, Tel. 04202 524180
- beim Senioren- und Pflegestütz punkt des Landkreises
Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen werden im Landkreis Verden i.d.R. einmal im Jahr durch die Kreisvolkshochschule Seniorenbegleiter ausgebildet. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenlos.
Sie unterstützen ältere Menschen in ihrem Alltag, indem sie sich Zeit zum Reden und Zuhören, für gemeinsame Spaziergänge, Unternehmungen oder für Begleitung zu Veranstaltungen, zur Arztpraxis und zu Behörden nehmen. In der Regel erhält die Seniorenbegleiterin / der Seniorenbegleiter eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit von dem Betroffenen.
Der Umfang der Tätigkeit eines Seniorenbegleiters hängt von den individuellen Absprachen zwischen Begleiter und Betreutem ab. Falls Sie Interesse an einer solchen Seniorenbegleitung haben oder bei einer Qualifizierungsmaßnahme mitmachen möchten, um anschließend selbst ehrenamtlich tätig zu werden, erhalten Sie Informationen beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, haben Sie Anspruch auf 125 € monatlich und können dafür anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Dienste, die diese Leistungen erbringen dürfen. Diese haben geschulte Mitarbeiter, die Sie besuchen kommen und Sie nach Ihren Wünschen begleiten.