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3.5 Testament

Wichtig
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht.

Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird wie Sie es wünschen. Wenn kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann in diesem Ratgeber nicht im Einzelnen darauf eingegangen werden. Eine kostenlose Broschüre zum Thema "Was Sie über das Erbrecht wissen sollten" erhalten Sie beim Bundesministerium für Justiz (www.bmj.de) oder auch bei den Amtsgerichten.

Lassen Sie sich eventuell von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussehen wird und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen. Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar erstellt werden, sondern Sie können dies auch selbst verfassen. Hierbei muss der gesamte Text handschriftlich niedergeschrieben werden. Gültig wird es erst mit Ort, Datum und der vollständigen Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Bei Ehegatten müssen beide unterschreiben.