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Vorsorge für zwei

Untersuchungen während der Schwangerschaft

Mutterpass
Nach der offiziellen Feststellung einer Schwangerschaft erhält die Schwangere von ihrer Gynäkologin bzw. ihrem Gynäkologen oder von der sie betreuenden Hebamme einen sogenannten Mutterpass. Im Verlauf der Schwangerschaft werden dort die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen und notwendiger Behandlungen eingetragen. Der Pass enthält alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z. B. Blutgruppe, Eisengehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Infektionskrankheiten. Auch Informationen zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. sowie der voraussichtliche Geburtstermin sind im Mutterpass angegeben.

Anhand dieses Dokuments kann die werdende Mutter auch selbst überprüfen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wirklich notwendig sind und welche nicht, denn als reguläre Vorsorgeuntersuchungen gelten ausschließlich solche, die im Mutterpass aufgeführt und laut Mutterschaftsrichtlinien vorgeschrieben sind.
Auch einige Wochen nach der Geburt werden im Pass noch einige wichtige Fakten zum Kind, zum Wochenbett und der Nachuntersuchung der Mutter festgehalten. Bei termingerechter Wahrnehmung der Untersuchungen können Risiken rechtzeitig erkannt und früh genug entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, wodurch gute Chancen auf Therapie und Heilung bestehen.

Zu Beginn einer Schwangerschaft finden die Vorsorgeuntersuchungen in der Regel einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig statt. Bei der Erstuntersuchung werden in einem ausführlichen Gespräch der allgemeine Gesundheitszustand und die "Krankengeschichte" der Schwangeren erfasst (Anamnese). Dabei fragt die Gynäkologin oder der Gynäkologe auch nach körperlichen und seelischen Belastungen der werdenden Mutter. Hat sie bereits ein oder mehrere Kinder, werden die Befunde aus den schon zuvor ausgestellten Mutterpässen in die Anamnese einbezogen. Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck und Gewicht der Schwangeren festgehalten, es erfolgt eine Urinanalyse. Auch der Stand der Gebärmutter wird ertastet. Die Untersuchung umfasst ebenfalls die Kontrolle der Lage und der Herztöne des Kindes. In regelmäßigen Abständen wird zudem eine Blutuntersuchung durchgeführt.

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen geplant, diese werden im Regelfall im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat vorgenommen. Falls bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, sind häufigere Ultraschalluntersuchungen angezeigt, deren Kosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Die meisten Untersuchungen zählen zur normalen Vorsorge auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien, bei anderen handelt es sich um so genannte "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)", die entweder bei einem speziellen Risiko oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt werden können. Dazu gehören u. a. der Toxoplasmose-Test oder der Zuckerbelastungstest zum Ausschluss einer Diabetes-Erkrankung. Bei einem begründeten Verdacht auf ein individuelles Risiko werden die Kosten für die zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen.

Die regulären Vorsorgeuntersuchungen beinhalten keine Untersuchungen im Rahmen der Pränatal-Diagnostik (Untersuchungen an ungeborenen Kindern und schwangeren Frauen). Falls bestimmte gesundheitliche oder familiäre Risiken bestehen, muss die Ärztin oder der Arzt auf die Möglichkeiten der Pränatal-Diagnostik hinweisen.

Zusätzlich zu den üblichen drei Ultraschalluntersuchungen wird Frauen in der 12. Schwangerschaftswoche oft der "Ersttrimester-Test" angeboten, bei dem aus den Ergebnissen einer Ultraschall- und einer Blutuntersuchung errechnet wird, ob statistisch ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomen-Abweichung besteht. Neben dem klassischen Organ-Ultraschall in der 20. bis 22. Woche wird Frauen im sechsten Schwangerschaftsmonat häufig auch der sogenannte große Ultraschall vorgeschlagen, mit dem die Strukturen von Herz und Gehirn des Fötus dargestellt werden. Diese nicht-invasiven Methoden der Pränatal-Diagnostik werden zwar häufig bei den Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich angeboten, dürfen jedoch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der werdenden Mutter vorgenommen werden.