Gesund dank Vorsorge
Für Ihr Kind sind ab der U1 direkt nach der Entbindung bis zur U9 mit fünf Jahren und der J1 im Teenageralter insgesamt 11 Untersuchungen vorgesehen.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, denn die beste Therapie erweist sich als erfolglos, wenn sie nicht rechtzeitig begonnen wird.
Lassen Sie auch Ihre Sehkraft und Hörfähigkeit regelmäßig überprüfen. Zweimal jährlich sollten Sie die zahnmedizinische Prophylaxe einplanen!
Vorsorge im Überblick
Für Frauen
Ab dem Alter von 20 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der GeschlechtsorganeAb dem Alter von 30 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der BrustAb dem Alter von 35 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)Ab dem Alter von 50 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen DickdarmsAb dem Alter von 55 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms (erweiterte Untersuchung)
Ab dem Alter von 35 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren)Ab dem Alter von 45 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der GeschlechtsorganeAb dem Alter von 50 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen DickdarmsAb dem Alter von 55 Jahren -
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms (erweiterte Untersuchung)