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Altersgerechtes Wohnen

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels werden sich die Anforderungen an das Wohnen in Zukunft massiv verändern. Die Gesellschaft wird älter, weil die Lebenserwartung steigt und der Anteil der älteren Menschen zunimmt. Die altershergebrachte Familienstruktur ist auch im Landkreis Vechta zukünftig nicht mehr die Regel. Der Bedarf an selbständigem Wohnen im Alter in entsprechender barrierefreien Wohnung, in der Gemeinschaft oder in alternativen Wohnformen wird zunehmen. Dabei wird die Nachfrage nach bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für Ältere und Familien weiter steigen.
Am 1. Juli 2015 wurde daher der Seniorenstützpunkt Niedersachen des Landkreises Vechta auf der Grundlage des Demografie-Pakets ins Leben gerufen. Der Seniorenstützpunkt hat das Ziel, den Verbleib älterer Menschen solange wie möglich, selbständig und selbstbestimmend in den vertrauten eigenen vier Wänden zu fördern.

Um im Alter weitgehend selbständig und selbstbestimmt leben zu können, ist eine altersgerechte Gestaltung der Wohnung und des Wohnumfeldes notwendig.

Der Seniorenstützpunkt ist hier Ansprechpartner und Anlaufstelle zur individuellen und umfassenden Beratung zum Thema "Wohnen im Alter". Er bietet in Kooperation mit dem Ludgerus Werk e. V. in Lohne und deren ehrenamtlichen Wohnberatern /innen eine professionelle und ganzheitliche Wohnberatung mit Blick auf die Barrierefreiheit.

Wenn Sie eine Wohnung altengerecht umbauen möchten, informieren Sie die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Seniorenstützpunktes und des Ludgerus Werk e.V. über Möglichkeiten, geben Ihnen Tipps und Anregungen. Wenn Sie eine barrierefreie Wohnung suchen und der Verbleib in den eigenen vier Wänden nicht möglich oder gewünscht ist, hat das Beratungspersonal den Überblick über Ansprechpartner in Ihrer Gemeinde oder Stadt und kann helfen, die für Sie geeignete Wohnform oder Wohnung zu finden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Seniorenstützpunkt Niedersachen: Landkreises Vechta
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Telefon: 04441 8983000
E-Mail: spn@landkreis-vechta.de
Internet: www.landkreis-vechta.de

Öffnungszeiten:
Mo. geschlossen
Di. 14:00-17:00 Uhr
Mi. 09:00-13:00 Uhr
Do. 14:00-17:00 Uhr
Fr. geschlossen

Der Seniorenstützpunkt befindet sich im Kreishaus und kann direkt vom Foyer aus barrierefrei erreicht werden.

Wohnberatungsstelle Ludgerus Werk e. V.
Brinkstraße 1
49393 Lohne
Telefon: 04442 806071
E-Mail: freiwilligenboerse@ludgerus-werk.de
Internet: www.ludgerus-werk.de

Für energieeffiziente Haussanierungen oder altersgerechte Umbauten wird mit vielen Vorteilen geworben: Wohnwert steigern, Kosten sparen, Umwelt schonen, heute schon an morgen denken und das Haus fit für die Zukunft machen. Aber was können konkret Gründe sein, energetisch und altersgerecht zu sanieren? Es können der Erhalt des Marktwertes des Hauses, die Verminderung der Betriebskosten durch Austausch von Fenstern, Heizung und Lüftung oder die Beseitigung von Schwellen für barrierefreies Wohnen sein.

Im Vorfeld ist es notwendig, sich über die Themen Energieeffizienz, energetische Modernisierung sowie altersgerechte Gebäudeanpassung zu informieren.

Die Begriffe energetische Sanierung oder energetische Modernisierung umfassen sämtliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die der Steigerung der Energieeffizienz dienen. Dabei soll der Energieverbrauch minimiert, die Ausstattung des Gebäudes an heutige und künftige Anforderungen angepasst und der Wohnkomfort erhöht werden. Die KfW, die Förderbank des Bundes (Internet: www.kfw.de) fördert Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Hauses beitragen. Eine Entscheidungshilfe, ob sich eine energetische Sanierung überhaupt lohnt, ist der Energieausweis. Er ist vergleichbar mit den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten im Haushalt, nur bezogen auf die Energieeffizienz eines Hauses. Es gibt ihn als Bedarfsausweis und als Verbrauchsausweis.

Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Um diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung, um die Schwachstellen zu erkennen. Es wird dabei festgestellt, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

Der Verbrauchsausweis ist preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und die Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Die ermittelten Werte lassen aber nur bedingt Aussagen über den künftigen konkreten Energieverbrauch zu.

Durch altersgerechte Umbauten werden das unmittelbare Wohnumfeld und das Gebäude besser zugänglich gemacht, so dass sich auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen selbständig bewegen können. "Barrierefrei" ist der Überbegriff für ein Wohnen ohne Stolperfallen. Wichtigste Grundlage für eine barrierefrei geplante Wohnung ist die DIN 18025, die sich mit der Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen und von Wohngebäuden befasst. Grundvoraussetzung ist der Wegfall aller Schwellen innerhalb des Wohnbereiches. Außerdem sollte es für Rollstuhlfahrer keine zu hoch angebrachten Schalter und keine zu tief sitzenden Steckdosen. Soll ein Wohnhaus ohnehin modernisiert oder renoviert werden, bietet es sich an, dies im Fall des Falles gleich mit Umbauten für barrierefreies Wohnen zu verbinden. Die KfW-Bank bietet hierzu ein Kredit- bzw. Zuschussprogramm zum altersgerechten Umbauen an.

Eine gute Planung ist auch die Grundlage, um Angebote bei Handwerkern einzuholen. Diese sollten sich zunächst vor Ort ein Bild machen. Da die Wohnung während des Umbaus in der Regel bewohnt bleibt, ist eine detaillierte und verbindliche Zeitplanung wichtig.

Man sollte sich aber keine Illusionen machen: Eine umfangreiche barrierefreie Modernisierung ähnelt einer Baustelle. Fast alle Gewerke sind beteiligt, weil sich das Prinzip des altersgerechten Wohnens nicht auf einzelne Bereiche beschränkt, sondern die gesamte Wohnung erfasst. Es gibt aber Schwerpunkte, die die Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit besonders verbessern. Vor allem im Badbereich ist Barrierefreiheit wichtig, um eingeschränkten Personen ein maximales Maß an Selbstbestimmtheit zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Ausstattung und Anordnung der Sanitärobjekte. Hierbei sind die Technischen Mindestanforderungen bei einer Förderung durch die KfW-Bank zu beachten.

Da sich die Förderrichtlinien ständig ändern können, ist es notwendig, sich aktuell zu informieren. Hier können Gebäudeenergieberater behilflich sein.

Weitere detaillierte Förderinformationen sind im Internet unter www.barrierefrei.de zu finden.

Ehrenamtliche Wohnberatung für den Landkreis Vechta

Viele Senioren möchten so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig in ihrer eigenen Wohnung leben. Häufig ist die Umgestaltung der angestammten Wohnumgebung notwendig, um auch weiterhin bequem und sicher wohnen zu können.

Mit dem Angebot der ehrenamtlichen Wohnberatung bietet der Landkreis Vechta eine kostenlose Beratung für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter. Die elf geschulten Wohnberater arbeiten alle ehrenamtlich und kommen gegen Erstattung einer geringen Fahrtkostenpauschale gerne zu Ihnen in Ihre Wohnung, um direkt vor Ort Lösungen aufzuzeigen. Koordiniert wird der Einsatz der Wohnberater durch die Freiwilligenbörse "Ehrensache".

Aufgaben
Die Wohnberater beraten bei Neu-Umbaumaßnahmen sowohl für Senioren als auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Für Demenzerkrankte sind z. B. bestimmte Farben sowohl bei der Wohnungseinrichtung als auch den Fußböden und Türen hilfreich. Hier gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln, wie selbstabschaltbare Herde, Bügeleisen, Alarmtrittmatten etc.

In erster Linie jedoch soll mit möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln und Lösungen die Wohnqualität für alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität wieder hergestellt werden.

Finanzierung und Zuschüsse
Bei Wunsch kann über Finanzierungsmöglichkeiten beraten werden, wie z. B. Zuschüsse oder Darlehen durch die kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Falls eine Pflegegrad vorhanden ist, kann ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu einer Höhe von 4.000 € pro Pflegebedürftigen bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Auch hier wird eine Hilfestellung bei der Beantragung angeboten.

Hilfsmittel
Es gibt eine große Anzahl von Hilfsmitteln, die Sie auf Rezept bekommen können und auf die Sie Anspruch haben. Die Wohnberater / innen können aufgrund ihrer umfangreichen Kenntnisse bei der Auswahl des für Sie passenden Hilfsmittels beraten.

Durchführung
Nach Terminabsprache kommen die Wohnberater zu Ihnen in Ihre Wohnung und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Jeder Senior und jede Wohnung ist anders und daher ist jede Beratung individuell.

Die Wohnumfeldgestaltung kann kleine Änderungen beinhalten, wie z. B. Haltegriffe, Lichtquellen, Stolperfallen, Möbelerhöhungen, Einbau von breiteren Türen oder Schiebetüren etc. Falls größere Umbauten anstehen sollten, helfen die Wohnberater bei der Planung, z. B. dem Einbau einer bodengleichen Dusche, Anpflasterung einer Rampe, Einbau eines Treppenliftes oder Plattformliftes.

Die Durchführung der Umbaumaßnahme kann nach Wunsch die Planung, das Einholung von Angeboten, die Verhandlungen mit Handwerkern etc. beinhalten. Den Wohnberatern / innen liegen Adressen über Handwerker vor, die sich im Bereich Barrierefreiheit weitergebildet haben.

Ehrenamtliche Wohnberatung für den Landkreis Vechta
Ludgerus-Werk e. V. Lohne
Freiwilligenbörse Ehrensache
Gisela Obarowski
Brinkstraße 41
49393 Lohne
Telefon: 04442 806071
E-Mail: freiwilligenboerse@ludgerus-werk.de

NBank Ansprechpartner für Wohnraumförderberatung

Angesichts der demographischen Entwicklung und nach wie vor hoher Energiekosten haben viele Hausbesitzer den Wunsch, ihr Haus altersgerecht und energiesparend umzurüsten.

Für Häuslebauer und Modernisierer ist die Zinssituation an den Kapitalmärkten dabei mit seit langen Jahren niedrigen Hypothekenzinsen ausgesprochen günstig. Neben einem niedrigen Darlehenszinssatz ist darüber hinaus von Vorteil, dass sich Finanzdienstleister in der Vertragsgestaltung flexibel zeigen. Zwanzigjährige Darlehenslaufzeiten mit variablen Sondertilgungsmöglichkeiten, die vor wenigen Jahren in Deutschland kaum vorstellbar waren, sind keine Seltenheit. Dabei ist der Verbraucher lediglich zehn Jahre an die Vertragsgestaltung gebunden. Danach steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Sanierung betrifft aber nicht nur Eigentümer, sondern auch Vermieter. Wenn Wohnungen nicht zeitgemäß ausgestattet sind, fällt es schwer, einen neuen Mieter zu finden. Darüber hinaus ist mit jeder Sanierung eine deutliche Wertsteigerung der Immobilie verbunden.

Für alle werden die bestehenden guten Rahmenbedingungen durch zielgenaue Förderprogramme abgerundet. Eine umfassende Programmliste über alle Fördermöglichkeiten lässt sich allerdings kaum aufstellen, zumal sich die Bestimmungen für die Antragstellung von Zeit zu Zeit ändern. Daher beinhaltet eine gute Finanzierung immer auch eine umfassende Förderberatung. Erster Ansprechpartner mit einer umfassenden Expertise zur Wohnraumförderberatung ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen-Bank, in der viele Fördermöglichkeiten gebündelt sind.

Schlaglichtartig sind im Folgenden einige Fördermöglichkeiten dargestellt:
Die altersgerechte Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird unabhängig vom Alter der Eigentümer gefördert. Zur altersgerechten Modernisierung zählen z. B. barrierereduzierende Maßnahmen, Anpassung der Raumgeometrie, von Bedienelementen und Sanitärobjekten.

Umweltbelastungen und steigende Energiepreise erfordern die energetische Modernisierung älterer Wohnungen bzw. die Förderung von Niedrigenergiebauweise.
Maßnahmen zur energetischen Modernisierung werden daher sowohl im Eigentumsbereich als auch im Mietwohnungsbau besonders gefördert.

Eine wichtige Änderung gibt es im Mietwohnungsneubau. Der Mietwohnungsneubau kann jetzt landesweit mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Bisher war eine Förderung nur in städtischen Gebieten mit großer Wohnungsnachfrage und besonders hohen Mieten möglich. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich geändert, auch einige ländliche Gebiete kämpfen mit Wohnungsknappheit. Deshalb kann jetzt auch der ländliche Raum vom Förderprogramm des Landes profitieren. Um einen zielgerichteten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen, müssen die Städte und Landkreise ein Wohnraumversorgungskonzept vorlegen, das unter anderem eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsprognose enthalten muss.

Ein neues Produkt der NBank verbindet die altersgerechte und energetische Modernisierung. Die WEG-Bürgschaft richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften. Zur energetischen Modernisierung zählen z. B. Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe.

Die NBank berät aber nicht nur über eigene Produkte und landeseigene Förderprogramme. Die KfW-Programme bieten zahlreiche Möglichkeiten, durch Wohnraumförderung unterstützt zu werden.

Die Bank ist über Beratungsstellen, unter www.nbank.de im Netz, unter beratung@nbank.de per Mail oder unter der 0511 30031333 telefonisch für ein persönliches Beratungsgespräch zu erreichen.

Neue Wohnformen - Gemeinschaftliches Wohnen in Stadt und Land

Was sind gemeinschaftliche Wohnformen?
Unterschieden werden hauptsächlich zwei Formen: Das gemeinschaftliche Wohnen für Menschen, die ihr Projekt aktiv selbst planen und umsetzen - zur Miete, im Eigentum, als neu gegründete Genossenschaft, um nur drei häufig umgesetzte Rechtsformen zu nennen. Daneben gibt es die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Hier spielen die Angehörigen eine verantwortliche Rolle und die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, der 24 Stunden am Tag in der Wohngemeinschaft zu Gast ist. In beiden Fällen gibt es keinen Träger, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen selbstbestimmt. Im Falle der ambulant betreuten WG etwa sind sie Mieterinnen und Mieter.

Wie gelingt die Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts? Informationen dazu gibt es in der Broschüre "Neues Wohnen im Alter - Ein Leitfaden für Neugierige. Gemeinschaftliche Wohnprojekte gründen, rechtlich absichern und umsetzen." des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., Bundesvereinigung, das sich seit über 20 Jahren für die Umsetzung solcher Projekte stark macht. Informationen dazu erhalten Sie hier: www.fgw-ev.de.

Weitere Informationen mit Hinweisen zu Fortbildungen und interessanten Veranstaltungen finden Sie auf den Seiten des NIEDERSACHSENBÜRO Neues Wohnen im Alter, das vom niedersächsischen Sozialministerium gefördert wird:
Internet: www.neues-wohnen-nds.de/gemeinschaftliches-wohnen/materialien

Wie finde ich eine Gruppe, in die ich einsteigen kann?
Vielleicht müssen Sie gar nicht ganz neu anfangen, ggf. gibt es in Ihrer Nähe bereits eine Gruppe, die noch Mitstreiterinnen und Mitstreiter sucht. Zwei bundesweite Projektbörsen erleichtern die Suche:
Die Projektbörse auf www.fgw-ev.de sowie das Wohnprojekteportal www.wohnprojekte-portal.de

NIEDERSACHSENBÜRO
Neues Wohnen im Alter
Telefon: 0511 16591080
E-Mail: info@neues-wohnen-nds.de
Informationen und Newsletter:
Internet: www.neues-wohnen-nds.de

Wohn- und Betreuungsangebote

"Betreutes Wohnen" und "Service-Wohnen" bieten sich dann an, wenn man in den eignen vier Wänden nicht mehr selbstständig und altersgerecht wohnen kann, aber dennoch in der Lage ist, seinen Haushalt größtenteils selbst zu führen.

Der Vorteil solcher Wohnungen liegt darin, dass sie barrierefrei bzw. barrierearm sind und dass man sich in ihnen ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen in der Regel durch eine Betreuungspauschale in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehöre n bspw. eine 24-Stunden Notrufbereitschaft und ein persönlicher Ansprechpartner. Je nach Wohnanlage werden auch Mahlzeitendienste, Fahr-und Begleitdienste und Freizeitaktivitäten angeboten.

Wohn-und Betreuungsangebote finden Sie unter:
Internet: www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/soziale-einrichtungen.html