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Beratung, Hilfe und Prävention

Das Gesundheitsamt

Amtsleiterin/Amtsärztin:
Frau Dipl. med. Muchow

Anschrift:
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Telefon (Zentral): 03461 401720
Telefon (Sekretariat): 03461 401701
Telefax: 03461 401702
E-Mail: gesundheitsamt@saalekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag 08:00-12:00, 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00, 13:00-17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00-12:00, 13:00-15:30 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)

Nebenstellen:
Hansering 19,
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2043392 oder 0345 2043353
Telefax: 0345 2043127

Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Kirchplan 1,
06268 Querfurt
Telefon: 034771 7379734
Telefax: 034771 7379735

Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00-12:00, 13:00-17:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr

Sozialpsychiatrischer Dienst
Telefon: 0345 2043349 oder 0345 2043407

Sachgebiete
Amtsärztlicher Dienst/Gesundheitshilfe
Sachgebietsleiterin: Frau Dipl. med. Matthes

Allgemeine Aufgaben:
  • Begutachtungen nach Beamtenrecht (Verbeamtungen, Dienstfähigkeitsuntersuchungen, beihilfefähige Kuren)
  • Einstellungsuntersuchungen, Prüfungsfähigkeitsuntersuchungen,Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
  • Gerichtsgutachten (Hafttauglichkeit und Verhandlungsfähigkeit, Betreuungsgutachten, Untersuchungen zur Vaterschaftsfeststellung)
  • Begutachtungen zur Berufs- und Erwerbsfähigkeit
  • Begutachtungen für andere Ämter: Eingliederungsgutachten, Pflegegutachten, Gutachten nach Asylrecht, Überprüfung der Arbeitsfähigkeit, Mehrbedarf
  • Reise- und allgemeine Impfberatung, Reiseimpfungen, Impfungen nach Empfehlung der STIKO (Ständigen Impfkommission)
Spezielle Aufgaben:
Impfwesen
  • Impfberatungen und Impfauskünfte über öffentlich empfohlene Impfungen und Reiseimpfungen
  • Ausstellung von internationalen Impfausweisen
  • Nachtragen vorhandener Impfungen im Internationalen Impfausweis
Tuberkulosefürsorge
  • Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose
  • Betreuung von Patienten mit aktiver und inaktiver Tuberkulose und deren Angehörige
  • Tuberkulintestungen für Auslandsaufenthalte
  • Vermittlung von Terminen beim Facharzt für Pulmologie (Lungenkrankheiten)
  • Kontaktpflege zwischen Patienten und Ämtern (z.B. Sozialamt, Arbeitsamt)
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema Tuberkulose
AIDS-Beratung
  • Fachbereich Beratung für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten
  • Präventionsangebote für Schulen, Jugendeinrichtungen und andere Zielgruppen
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema AIDS und sexuell übertragbare Erkrankungen
  • anonyme und kostenlose Durchführung des HIV-Tests (AIDS-Test) und verschiedene Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten
  • Beratung vor und nach dem Test
  • Betreuung von Betroffenen und deren Angehörige
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sachgebietsleiterin: Dr. med. Janett Piro

Allgemeine Aufgaben:
  • Beratung und Begleitung für psychisch Kranke, Suchtkranke, seelisch behinderte Menschen und deren Angehörige
  • Einzel- und Angehörigengespräche
  • Informationen über mögliche Hilfen für Betroffene und Angehörige
  • Informationen zu persönlichen und sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Behördengängen und bei der Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten mit der Arbeitsstelle, bei Konflikten mit Angehörigen, Freunden, Nachbarn etc.
  • aufsuchende Hilfen
  • Kontakt während des stationären Aufenthaltes in psychiatrischen Krankenhäusern und bei Entlassung aus der Klinik
  • Vermittlung in bestehende Freizeit- und Selbsthilfegruppen
  • Erstberatung von Menschen mit Suchtproblemen (Einzel- und/oder Angehörigengespräche)
  • Vermittlung von Suchtkranken in Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie weiterführende Hilfen
Spezielle Aufgaben:
Behindertenberatung
  • vertrauliche und kostenlose Beratung für geistig- und körperlich Behinderte und deren Angehörige
  • Hilfe und Unterstützung für geistig- und mehrfach Behinderte und deren Angehörige
  • Vermittlung in Tagesstätten, Werkstätten und unterschiedliche Wohnformen
  • Vermittlung an zuständige Behörden
  • Hausbesuche im Bedarfsfall
Psychiatriekoordinatorin: Frau Küchler

Aufgaben:
  • Koordination und Planung des gemeindenahen Versorgungsnetzes für psychisch kranke Einwohner
  • Vermittlung von individuell abgestimmte und angemessenen Hilfen, um den psychisch kranken Einwohnern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
  • Ansprechpartnerin für alle Einrichtungen, Dienste, Mitarbeiter und Interessierte in Sachen Gemeindepsychiatrie
  • Annahme und Klärung von Hinweisen, Beschwerden und Kritiken an der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Landkreis
PSAG Halle/Saalekreis
  • Verwaltungsvereinbarung zur Kommunalen AG
  • Organigramm der PSAG Halle/Saalekreis
  • Flyer und Wegweiser der PSAG (Darstellung Hilfeangebote im Versorgungsraum HAL/SK)
  • Hinweis Fachtagungen der PSAG und ihrer Mitglieder
  • Einstellen der Jahresplanung und Jahresberichte der Arbeitskreise
  • die Verwaltungsvereinbarung zur Kommunalen AG PSAG Halle/Saalekreis das Schaubild
  • die aktuellen Flyer zu den Zielgruppen im Saalekreis
  • Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendlichen mit psychosozialen Problemen
  • psychiatrischen Erkrankungen und seelischen Störungen
  • Beratung und Hilfen für Menschen mit Suchtproblemen
Verwaltung
Sachgebietsleiterin: Frau König

Aufgaben:
  • Registratur und Überwachung der Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe und Berufsangehöriger des Gesundheitswesens im Landkreis (Anmeldung/Löschung der Daten) im Rahmen der Medizinalstatistik
  • Beglaubigung archivierter staatlicher Erlaubnisse für Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (vor 1990)
  • Bearbeitung der Totenscheine im Landkreis verstorbener Bürger
  • Bürgerinformation und Terminvergabe für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (früher: Gesundheitszeugnis)
  • Vergabe von Zuwendungen aus Kreis- und Landesmitteln nach geltender Gesundheitsförderrichtlinie (derzeit: Suchtberatung, Schwangerenberatung, Ernährungsberatung und Bewegungsförderung) sowie Förderung der Pilzberatung im Saalekreis
  • Rechnungswesen einschl. Gebührenerhebung und Zahlstelle (Kasse und Kassenautomat), Finanzmanagement und -controlling
  • Beschaffung, Vertragswesen und sonstige Verwaltungsangelegenheiten
Hygiene
Sachgebietsleiter: Herr Jänicke

Aufgaben:
  • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz)
  • Überwachung der Qualität von Trink- u. Badewasser
  • Gesundheitlicher Umweltschutz u. Bauhygiene
  • Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen etc.)
  • Wohnungshygiene (Schädlingsbefall, Innenraumluft, Schimmelpilzbefall)
  • Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Überwachung von Einrichtungen wie z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios, ambulante Pflegedienste, Physiotherapien u. a.
  • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
  • Kontrolle des Gesundheits- u. Umweltschutzes im Bereich des Einzelhandels und des privaten Endverbrauchers nach Chemikaliengesetz
Gesundheitsförderung
Sachgebietsleiterin: Frau Dipl. med. Muchow

Zahnärztlicher Dienst
Sachbereichsleiterin: Frau Dr. Hertwig

Aufgaben:
  • Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Organisation und Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit u. a. durch Fluoridierung der Zähne sowie Ernährungsberatung
  • Intensivprophylaktische Betreuung von Kariesrisikokindern speziell in integrativen Kindertagesstätten und Förderschulen
  • Öffentlichkeitsarbeit mit Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen u.a. zum Tag der Zahngesundheit
  • Zahnärztliche Einzeluntersuchungen Beratungstätigkeit zur Gesundheitsförderung und -erziehung
  • Anonymisierte Erstellung von Schuljahresberichten und anderer Statistiken im Rahmen einer Gesundheitsberichterstattung
  • Organisation und Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege im Rahmen einer Netzwerkbildung mit anderen Organisationen
  • Amtsärztliche Stellungnahmen im Rahmen der Krankenhilfe nach AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und Beihilfevorschriften
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachbereichsleiterin:
Frau Dr. Reinhardt, Frau Schoch

Aufgaben:
  • Kinder- und Jugendärztliche Reihenuntersuchungen in Schulen
  • Einschulungsuntersuchungen, Begutachtungen nach behördlicher Beauftragung
  • Gesundheitsberichterstattung
Das Sozialamt

Was passiert, wenn plötzlich und unverhofft eine finanzielle Notlage eintritt? Wer hilft bei der Organisation, wenn ein Kind aufgrund seiner Behinderung einen Bedarf zur schulischen Begleitung hat? Welche Hilfen sind möglich, falls Angehörige pflegerische Betreuung im eigenen Haushalt oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen möchten?

Antworten auf diese und viele andere Fragen u.a. zum Betreuungsrecht, zur Grundsicherung, zum Leistungsspektrum der Bildung und Teilhabe usw. finden Sie beim Sozialamt des Landkreises Saalekreis. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten Sie, um Ihnen die Inanspruchnahme der gesetzlich zustehenden Leistungen zu erläutern und diese mit Ihnen abzustimmen, damit ein wirksamer und zielgerichteter Einsatz gesichert ist. Dabei wird das Sozialamt von zahlreichen freien Trägern der Wohlfahrtspflege unterstützt, die weitere Dienstleistungen für EinwohnerInnen und BürgerInnen unseres Landkreises in vielfältigster Weise erbringen.

Weitere umfassende Informationen erhalten Sie unter www.saalekreis.de

Eigenbetrieb für Arbeit-JobcenterSaalekreis

Leistungen des Eigenbetriebes/Jobcenters
Der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis betreut etwa 20.000 Hilfebedürftige in etwa 12.100 Bedarfsgemeinschaften (darunter etwa 6.900 Langzeitarbeitslose) im gesamten Saalekreis (Stand Januar 2014).

Dazu unterhält der Eigenbetrieb ein Kundencenter in der Merseburger Robert-Blum-Straße, am Querfurter Roßplatz und in der Frau-von-Selmnitz-Straße (Eingang Damaschkestraße) in Halle.

Schwerpunkt der Leistungsgewährung sind die Regelleistungen gemäß Sozialgesetzbuch II ("Hartz-IV-Leistungen") an etwa 16.000 SGB II - Leistungsempfänger.

Zu den Regelleistungen, die jährlich angepasst werden, kommen die Kosten der Unterkunft (KdU). Auch diese Leistungen werden regelmäßig aktualisiert und mit den Bedingungen des Wohnungsmarktes abgeglichen. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, erhält vom Eigenbetrieb anstelle der Regelleistung ein Sozialgeld. Wer ein gemessen an der Regelleistung zu geringes Einkommen oder Arbeitslosengeld I bekommt, kann auf Antrag einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag erhalten.

Zusätzlich zu den monatlichen Leistungen können gegebenenfalls auch einmalige Leistungen finanziert werden - so z.B. für Schwangere oder für die Erstausstattung einer Erstwohnung.

Für Kinder und Jugendliche werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt (siehe unter "Bildungspaket").

Damit SGB II-Leistungsempfänger nicht den Kontakt zur Arbeitswelt verlieren bzw. eine fachliche Qualifikation erwerben können, realisiert das Jobcenter mithilfe von Bildungsträgern eine Reihe von Maßnahmen, darunter auch solche, die der Zielsetzung eines familienfreundlichen Landkreises entsprechen.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Vermittlungsleistungen, durch die Langzeitarbeitslose (mit oder ohne Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber) eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen können.

Das Bildungspaket
Mitmachen möglich machen
Seit Beginn des Jahres 2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Leistungsberechtigte
Die Leistungen können für Kinder aus Familien gewährt werden, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Über den Antrag entscheidet der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis.)
  • Asylbewerberleistungen
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld (über den Antrag entscheidet das Sozialamt des Landkreises Saalekreis.)
Die Leistungen können bezogen werden, wenn das Kind
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertagesstätte besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Der Antrag auf Übernahme dieser Kosten ist vor der Zahlung durch die Eltern zu stellen.
  • Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70,00 € zum 1. August und 30,00 € zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
  • Schülerbeförderungskosten: Die kostenlose Schülerbeförderung wird im Landkreis Saalekreis für alle Schüler bis zur 10. Klasse gewährleistet. Schüler des 11. und 12. Schuljahrgangs und Schüler einer Berufsfachschule können zunächst Fahrtkostenzuschüsse vom Landkreis Saalekreis nach der Schülerbeförderungssatzung und anschließend einen Zuschuss zu den noch verbleibenden Kosten über die Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.
  • Die Kosten für die Lernförderung können übernommen werden, wenn
    • die Versetzung des Kindes konkret gefährdet ist bzw. das Kind aufgrund einer Erkrankung längere Zeit nicht am Schulunterricht teilnimmt,
    • die Förderung geeignet ist die Versetzung zu erreichen,
    • keine unentschuldigten Fehlzeiten vorliegen und
    • schulische Angebote entweder nicht bestehen oder bereits wahrgenommen werden und darüber hinaus Förderbedarf besteht.
    Die Voraussetzungen sind von der zuständigen Lehrkraft auf dem Antragsformular zu bestätigen. Die Lernförderung dient der Überwindung kurzfristiger Leistungsdefizite.
  • Ein Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder sich in Kindertagespflege befinden. Die Mittagsverpflegung muss gemeinschaftlich für alle Kinder in der Einrichtung angeboten werden. Die Eltern tragen einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Mittagessen des Kindes. Die Kosten, die 1,00 € pro Mittagessen übersteigen, werden durch den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis direkt an den Essenanbieter überwiesen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von maximal 10,00 € pro Monat. Die Kinder können Angebote in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit in Anspruch nehmen und an Freizeiten teilnehmen.
Antragstellung erforderlich
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden auf Antrag erbracht. Die Antragsformulare werden im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis ausgegeben. Sie sind im Internet abrufbar und werden bei Bedarf den Antragstellern zugeschickt.

Anschrift:
06203 Merseburg, Postfach 1354
Telefon: 03461 244-0
E-Mail: service@efa-sk.de
Internet: www.efa-sk.de