Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Der Erwerb eines Denkmals

Grundsätzliches

Eigentümer, Besitzer und Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmalen sind nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, diese zu erhalten, zu pflegen, instand zu setzen und vor Gefahren zu schützen.
Oftmals ist den Eigentümern die Denkmaleigenschaft nicht bekannt. Auskunft über die Denkmaleigenschaft von Grundstücken erteilt:

Landkreis Saalekreis
Untere Denkmalschutzbehörde
Domplatz 9
06217 Merseburg
Telefon: 03461 401032 oder 1033
E-Mail: denkmalschutz@saalekreis.de

Handelt es sich um ein Denkmal, so ist für alle Veränderungen eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. D. h. alle Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an, in und in der Umgebung von Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Außerdem bedürfen Erdarbeiten innerhalb archäologischer Denkmale der Genehmigung. Die denkmalrechtliche Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Antragsformulare können bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis abgefordert oder auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Referat Denkmalschutz-UNESCO-Welterbe, unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen kann dem Antragsformular entnommen werden.

Förderung

Der Landkreis Saalekreis gewährt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen und Antragsformulare erhalten Eigentümer bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Land Sachsen-Anhalt, in Städten mit dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" und Stiftungen wie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Bescheinigung zur steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für ein Denkmal

Außerdem haben Eigentümer von Kulturdenkmalen die Möglichkeit, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Die Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt können von der Denkmalschutzbehörde Saalekreis nur erteilt werden, wenn die Maßnahme vor Beginn abgestimmt und genehmigt wurden. Auskünfte erteilen Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, aber auch die Denkmalschutzbehörde Saalekreis.
Wir empfehlen Eigentümern von Denkmalen, sich vor bzw. während der Planung von Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen.

Auskünfte, Genehmigungen und Bescheinigungen nach dem Denkmalschutzgesetz sind kostenfrei.