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Freiwilligendienst

FSJ / FÖJ / BFD
Freiwilligendienst

Die lange Schulzeit gehört der Vergangenheit an und die Entscheidung für eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium steht bevor. Um sich beruflich zu orientieren und um in der Praxis zu arbeiten, entscheiden sich viele junge Leute für
  • ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
  • einen Einsatz im Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Alter: 15-26 Jahre im FSJ / FÖJ, im BFD Alter unbegrenzt
Dauer: 6-18 Monate
Arbeitszeit: 40 Stunden/Woche
Kann im Ausland absolviert werden: FSJ / FÖJ
Durchführung: FSJ / FÖJ nur einmal möglich, Der BFD kann alle fünf Jahre wiederholt werden

Es gibt viele Gründe, sich für einen Freiwilligendienst zu entscheiden. So besteht z. B. durch ein FSJ oder im BFD die Möglichkeit, sich in einem sozialen oder pädagogischen Berufsfeld zu engagieren. Hier arbeiten Menschen in einer karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtung mit. Im FÖJ sind die Freiwilligen für den Natur- und Umweltschutz tätig.

Zudem wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen das FSJ/FÖJ bzw. der BFD als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet.Viele Hochschulen rechnen den Freiwilligendienst als Wartezeit an oder bewerten es mit Sonderpunkten bei der Bewerbung. Für viele Jugendliche stellt es eine sinnvolle Überbrückung dar, wenn der gewünschte Platz für Ausbildung oder Studium nicht zu bekommen war.

Als weiterer Grund zur Absolvierung des Freiwilligendienstes wird häufig die Suche nach Anregungen für die individuelle Weiterentwicklung genannt. Den Freiwilligen eröffnen sich Einblicke in den Arbeitsalltag und sie lernen die unterschiedlichsten Berufe kennen. Diverse Projekte werden geplant und realisiert. Auf diese Weise erfahren sie, welche Aufgaben und Tätigkeiten ihren Neigungen entsprechen, was wiederum der Berufsorientierung dient.

Für ihr Engagement bekommen die Freiwilligen kein Gehalt, sondern beziehen lediglich ein Taschengeld, zum Teil werden Unterkunft und Verpflegung gestellt oder Geld dafür erstattet. Es besteht eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Des Weiteren besteht Anspruch auf Kindergeld und ggf. auf Waisenrente sowie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.

Einsatzstellen FSJ und BFD:
  • kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen
  • Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren
  • Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen
  • Einrichtungen des politischen Lebens
Tipp:
Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) regeln die Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste.

Freiwillige vor!

In der Regel beginnt der Freiwilligendienst spätestens im September. Du solltest dich deshalb rechtzeitig, d. h. etwa 6 bis 9 Monate vor dem Start, bewerben.

Weitere Infos findest du unter:
  • Internet: www.bmfsfj.de
  • Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de