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Förderprogramme und Zuschüsse

Sowohl für die Errichtung alternativer Heizsysteme und Solaranlagen als auch für den Bau von Energiesparhäusern/Passivhäusern haben Bund und Land sowie die Energieversorger verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Die Förderung erfolgt entweder durch günstige Kredite oder durch Zuschüsse. Mit der Maßnahme darf bei den meisten Förderprogrammen erst nach der Bewilligung der Förderung angefangen werden.

Förderung durch KfW und BAFA

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Einsatz regenerativer Energien wird vom Bund im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) in Form von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert. Zu den Grundprinzipien des EEG gehörten zudem bisher der Einspeisevorrang für regenerative erzeugte Energie und die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Hier sind allerdings in den nächsten Jahren weitere Gesetzesanpassungen zu erwarten.

Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden sowie die Herstellung durch Nutzungsänderung (Umwidmung) von neuen abgeschlossenen Wohneinheiten mit einem besonders niedrigen Energiebedarf, der noch unter den Anforderungen der EnEV 2009 liegt. Förderberechtigt sind damit Häuser, die den Standards KfW Effizienzhaus 70, 55, 40 entsprechen bzw. vergleichbare Passivhäuser.

Jede Wohneinheit wird mit einem zinsgünstigen Kredit von maximal 50.000 € gefördert. Entsprechende Anträge können über die Hausbank gestellt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, diese Förderung steht derzeit allerdings nicht für Neubauten, sondern nur für bestehende Gebäude zur Verfügung. Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden).

Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Die Fördersätze unterscheiden sich je nach gewählter Technologie und Größe der Anlagen.

Eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Weitere aktuelle Informationen zu den diversen Förderprogrammen finden sich unter:
www.kfw.de und www.bafa.de.

Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz ist seit Jahrzehnten Träger eigener Förderprogramme für Wohneigentum, Mietwohnungsbau und Modernisierung.

Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden

I. Solarkollektoranlagen (thermisch)
beispielhaft:
  • 3-10 m² Bruttokollektorfläche
    Förderbetrag: 500 Euro

  • 11-40 m² Bruttokollektorfläche
    Förderbetrag: 550 bis 2.000 Euro

  • 20-100 m² im
    Gebäudebestand: 2.000 bis 10.000 Euro

  • u.v.m.

II. Biomasseanlagen
  • Pelletöfen mit Wassertasche
    Förderbetrag: 2.000 Euro bis 3.000 Euro

  • Pelletkessel
    Förderbetrag: 3.000 Euro bis 4.500 Euro

  • Pelletkessel mit Pufferspeicher
    (mind. 30 l / kW)
    Förderbetrag: 3.500 Euro bis 5.250 Euro

  • Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher
    (mind. 30 l/kW)
    Förderbetrag: 3.000 Euro bis 5.250 Euro

  • Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
    (mind. 55 l/kW)
    Förderbetrag: 2.000 Euro bis 3.000 Euro

III. Wärmepumpen
z. B.
  • elektrische Wärmepumpe mit Wärmequelle Luft: bis zu 40,-- €/kW

  • elektrische Wärmepumpe mit Wärmequelle Erde oder Wasser: bis zu 100,-- €/kW

  • u.v.m.

Informationen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren, den dazugehörigen Programmen, die Förderrichtlinien sowie Antragsvordrucke sind erhältlich unter:

Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Hotline: 0631 - 31602311
Fax: 0631 - 205 75 - 7196
Internet: www.energieagentur.rlp.de
E-Mail: info@energieagentur.rlp.de

Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mit einem zinsgünstigen Darlehen Neubau, Ersterwerb, Ankauf, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum zur Selbstnutzung. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz setzt die Förderprogramme um. Die hierfür benötigte Bestätigung über die Einhaltung bestimmter Fördervoraussetzungen erteilt die Kreisverwaltung.

Gefördert wird mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Zuständig:
E-Mail: Petra.Fiederer@kv-rpk.de
Telefon: 06215909-444
Homepage: www.isb.rlp.de

Förderung der Modernisierung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert außerdem die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und Mietwohnungen, wenn diese Maßnahmen eine Einsparung von Energie und Wasser bewirken, den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.

Gefördert wird bei selbstgenutztem Wohnraum einkommensabhängig in Form von zinsverbilligten Darlehen durch die ISB (Verfahren wie im vorstehenden Kapitel beschrieben).

Für Mietwohnungen erfolgt die Förderung ebenfalls durch zinsverbilligte Darlehen. Die Miete darf nach Durchführung der Maßnahme in den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr als 5,40 €/m² betragen, in den Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt nicht mehr als 5,95 €/m² und in Böhl-Iggelheim nicht mehr als 4,65 €/m².

Zuständig:
E-Mail: Sabine.Lippert@kv-rpk.de
Telefon: 06215909-439
Homepage: www.isb-rlp.de

Förderung von Wohnen in Orts- und Stadtkernen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit einem Zuschuss bis zu 250 € pro qm Wohnfläche, Bauprojekte in Innenstadtlagen. Förderfähig sind Projekte, die mindestens vier Wohneinheiten umfassen, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Neubaumaßnahmen und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Einen Überblick aller von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz betreuten Förderprogramme stehen im Internet unter www.isb.rlp.de/de/wohnraum/ zur Verfügung.