Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Die Schwangerschaftsberatung

Im Rahmen der Schwangerschaftsberatung können sich werdende Mütter umfassend über die folgenden Themen informieren:
  • Soziale und finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft

  • Hartz IV, Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld und Recht auf Mutterschutz

  • Antragstellung für eine finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind".

Zudem ist das Gesundheitsamt eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
  • Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, ist zuvor eine Beratung durch eine anerkannte Stelle gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten dabei Informationen und Unterstützung bei der Klärung ihrer Situation.

  • Die Beratung wird ergebnisoffen geführt - die endgültige Entscheidung treffen Sie!

  • Die Durchführung erfolgt gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 218/ 219 mit Ausstellung der notwendigen Bescheinigung

Alles was Sie uns mitteilen, wird vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Die Beratungen sind kostenlos und können auch anonym geführt werden. Wir bitten jedoch um telefonische Terminvereinbarung.

Ansprechpartner

Frau Riesenbeck
Telefon: 04431 85 - 501
E-Mail: sylvia.riesenbeck@oldenburg-kreis.de