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Optimierungen beim Einbruchschutz

Maßnahmen zum Einbruchschutz machen Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus sicherer. Gelingt es Einbrecher*innen nicht, in wenigen Augenblicken in das Zielobjekt einzudringen, geben sie ihr Vorhaben meist auf. Zu groß ist die Gefahr, von aufmerksamen Nachbar*innen oder von Bewohner*innen selbst entdeckt zu werden.

Als gefährdet gelten alle Bereiche, über die Einbrecher*innen schnell in ein Gebäude eindringen können, also Haus- bzw. Wohnungstür, Nebeneingangs- und Kellertüren, Garagentore, Kellerfenster, Fenster im Erdgeschoss, Terrassen- und Balkontüren.

Mit fachgerecht montierten mechanischen und elektronischen Sicherungen von Türen und Fenstern lässt sich bereits ein guter Einbruchschutz erreichen.

Die KfW-Bank fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz sowohl für Eigentümer*innen als auch für Mieter*innen durch zinsvergünstigte Darlehen oder Zuschüsse. Prüfen Sie, ob Zuschüsse auch von Rehabilitationsträgern, Integrationsträgern, Pflege- oder Krankenkassen gewährt werden.

Gefördert werden folgende Vorkehrungen:
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen
  • Nachrüsten von Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, mit z. B. Türzusatzschlössern, Querriegelschlössern mit oder ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlössern, Türspion, Gegensprechanlage
  • Montieren von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie von einbruchhemmenden Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Installation von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Wichtig: Infraschallanlagen sind nicht förderfähig)
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion wie z. B. elektronische Öffnungs- und Glasbruchmelder
Alle Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Unterstützung bei der Suche nach seriösen Handwerksunternehmen für mechanische und elektronische Sicherheitslösungen bieten die "Errichterlisten" der Landeskriminalämter.