Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Barrierefreies Umbauen

Komfortables Wohnen im Alter oder mit körperlichen Einschränkungen sowie Schutz vor Einbrüchen - Diese Punkte sollten unbedingt beim Bauen bzw. Sanieren einbezogen werden. Gut durchdachte und von Fachleuten geplante und ausgeführte Maßnahmen tragen zudem zum Einsparen von Energie und zum Klimaschutz bei.

Mit zunehmendem Alter oder aufgrund körperlicher Beeinträchtigung sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Ein Umzug in eine Seniorenresidenz oder in eine Einrichtung des betreuten Wohnens muss aber nicht unbedingt nötig sein. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen, lässt sich der Wunsch, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen.

Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von wohnlichen Anpassungen bieten Wohnberatungsstellen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. - BAG Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48
13187 Berlin
Telefon: 030 474747-00
E-Mail: info@wohnungsanpassung-bag.de
Internet: www.bag-wohnungsanpassung.de

In Gebieten, in denen es noch keine Landesarbeitsgemeinschaften gibt, informieren die Regionalen Ansprechstellen der BAG Wohnungsanpassung e.V. über örtliche Beratungsangebote.

Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare dazu gibt es bei Banken und Sparkassen sowie online zum Download unter www.kfw.de. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Anträge können Eigentümer*innen oder Ersterwerber*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter*innen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern stellen.

Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden oder deren Umfeld wie z. B.
  • Bauen ebener Wege, Stellplätze, Garagen, Abstellplätze; bei Mehrfamilienhäusern auch Neuanlage der Begrünung und Errichten eines Sichtschutzes
  • Anlegen von Abstellplätzen für Rollatoren, Rollstühle sowie Fahrräder
  • Bauen barrierefreier Haus- und Wohnungseingänge sowie Windfänge
  • Anlegen von Möglichkeiten zur Überwindung von Niveauunterschieden wie Aufzüge mit rollstuhlgerechten Mindestbreiten, Treppen mit zwei Handläufen, Treppenlifte und Rampen, schwellenlose Freisitze
  • Ändern der Raumaufteilung, sofern Mindestgrößen für Räume und Mindestbreiten für Türen beachtet werden
  • Erneuern des Bades, sofern Duschen bodengleich und mit rutschhemmendem Belag errichtet und Mindestgrößen beachtet werden
  • Einbauen von Technik für mehr Sicherheit und Kommunikation wie z. B. Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung und Heizung sowie eine Gegensprechanlage