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Voraussetzungen für einen Neubau

Die Auswahl eines Grundstücks ist der erste Schritt zur Verwirklichung Ihrer Baupläne. Viele Baugrundstücke werden über den freien Markt verkauft. Über Immobilienmakler*innen und Banken besteht die Möglichkeit, nach der passenden Fläche zu suchen. Grundstücksbesitzer*innen und -käufer*innen sollten sich allerdings zunächst erkundigen, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann.

Grundstückskauf

Für den Erwerb eines Grundstücks bedarf es der notariellen Beurkundung aller Vereinbarungen des Kaufvertrages. Der Grundstückserwerb erfolgt in drei Stufen: Am Anfang steht der notarielle Abschluss des Kaufvertrages mit der sogenannten Auflassung, der notariellen Einigungserklärung von Verkäufer*innen und Käufer*innen über den Eigentumsübergang. Im Grundbuch sollte eine Auflassungsvormerkung zum Schutz der Käufer*innen eingetragen werden. Damit haben diese einen Anspruch auf Eigentumsübertragung, sind aber noch nicht Grundstückseigentümer*innen. Nachdem von Notar*innen die erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden, erfolgt schließlich die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch. Erst hiermit erfolgt die Übertragung des Grundstücks. Der Kaufpreis sollte zur Sicherheit der Käufer*innen grundsätzlich erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Rechtwirksamkeit des Vertrages gezahlt werden.

Kosten eines Neubaus

Wichtig für Bauwillige ist die genaue Planung aller möglichen entstehenden Kosten.
Folgende Positionen müssen dabei berücksichtigt werden:

1. Grundstückskosten
  • Bodenkaufpreis
  • Notarkosten für Grundstückskaufvertrag
  • Grunderwerbssteuer
  • Vermessungskosten
  • Erschließungskosten
  • evtl. Maklerkosten
2. Baunebenkosten
  • Baugenehmigungsgebühren
  • Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Kosten der Lagepläne und zusätzlicher Behördenleistungen
  • Gerichts- und Notarkosten für die Grundschuldeintragungen
  • Geldbeschaffungskosten
  • Zinsen
  • Kosten der Bauversicherungen
  • evtl. Kosten der Baustoffprüfungen
3. Baukosten
  • Kosten des Materials und der Bauleistungen
  • Kosten für Einbaumöbel
4. Kosten für Außenanlagen
  • Gartenanlage
  • Abwasserbeseitigung
  • Hausanschlüsse
  • Hof- und Wegebefestigung
  • Einfriedung
Textquelle: Klimaschutzagentur Mittelweser verändert nach Baubroschüre Grafschaft Bentheim

Bevor der Neubau oder der Erwerb einer Immobilie konkret wird, sollte von einem Kreditinstitut ein Finanzierungsplan einschließlich möglicher Förderungen erstellt werden.

Als Bauherr*in besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Erst nach Zustellung der Baugenehmigung darf genau nach deren Vorgaben mit dem Bau begonnen werden. Nachträgliche Abweichungen können eine Nachtragsgenehmigung erforderlich machen und sogar zu Bußgeldverfahren führen. Grundsätzlich sollte ein Bauvorhaben nicht ohne frühzeitige Beteiligung von geeigneten Fachleuten (Architekt*in oder Bauingenieur*in) geplant werden, die bei der Realisierung der Wunschimmobilie mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Autor: Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.