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Energiestandards und Energieausweis

Energiestandard

Um eine energetisch und ökonomisch sinnvolle Gebäudesanierung vorzunehmen, muss als erster Schritt der Gebäudeenergiestandard ermittelt werden.

Der Energiestandard eines Gebäudes definiert die Höhe des Energiebedarfs pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr. Erreicht wird ein bestimmter Energiestandard sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch Haustechnik. Das Nutzerverhalten wirkt sich nicht auf den Standard aus, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch. Bewertet wird der Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Er bezieht sich in der Regel auf die Gebäudenutzfläche oder die beheizte Wohnfläche.

Als Richtwert gilt die sogenannte Energiekennzahl, die sich aus dem jährlichen Energieverbrauch errechnet. Der Jahresenergieverbrauch pro Quadratmeter stellt eine ähnliche Vergleichsgröße dar wie der Treibstoffverbrauch eines Fahrzeugs auf 100 km (nach Messungen im Rahmen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ)).

Enthält der zugrunde gelegte Energieverbrauch bereits den Verbrauch für die Warmwasserbereitung, so werden vor der Division für jede im Haushalt lebende Person pauschal 1.000 kWh abgezogen.

Der Energieverbrauch wird den Abrechnungen der Versorger entnommen. Wird eine eigene Ablesung durch den Nutzer am Gaszähler oder an der Messanzeige des Öltanks vorgenommen, kann der Verbrauch wie folgt umgerechnet werden: 1 Liter Öl entspricht etwa 1 Kubikmeter Erdgas bzw. etwa 10 kWh.

Nach der Ermittlung des Wertes der persönlichen Energiekennzahl lässt sich der Heizenergieverbrauch vergleichen: Der durchschnittliche jährliche Heizenergieverbrauch beträgt im Wohngebäudebestand zwischen 220 und 280 kWh/qm, in konventionellen Neubauten ca. 70 -100 kWh/qm und in Niedrigenergiehäusern nur zwischen 30 und 70 kWh/qm.

Bevor mit der Sanierung begonnen wird, sollten den Hausbesitzer*innen sich bei Energieberater*innen, Architekt*innen bzw. bei Handwerksfachbetrieben über die verschiedenen Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs informieren. Häufig lassen sich bauliche und technische Maßnahmen kostengünstig miteinander kombinieren.

Energieausweis

In den meisten Fällen stellen die Heizkosten den größten Posten in der Betriebskostenabrechnung eines Gebäudes dar. Während Altbauten je nach Baujahr und Wärmedämmung jährlich viel Energie zum Heizen verbrauchen, kommen gut gedämmte Neubauten mit weit weniger aus. So ist es verständlich, dass jeder, der ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, über die Höhe der zu erwartenden Heizkosten vorab informiert sein will. Das wird durch den Energieausweis möglich.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich durch Ihre Berechnungsgrundlage unterscheiden:

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Bewohner in der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt - es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus. Dieser Ausweis kann zwar schnell erstellt werden, hat aber den Nachteil, dass fast ausschließlich das Heizverhalten der Bewohner berücksichtigt wird

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes errechnet. Hier werden beispielsweise das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße und Anzahl der Wohnungen sowie technische Daten der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und der Dämmung zugrunde gelegt. Die berechneten Werte im Bedarfsausweis beziehen sich auf eine genormte Nutzung, die nicht dem realen Nutzerverhalten entsprechen muss. Damit werden die Berechnungen aber zumindest vergleichbar, ähnlich wie bei den standardisierten Treibstoffverbräuchen von Fahrzeugen.

Dank des Energieausweises über den sich Energie-Einsparpotenziale ermitteln lassen, können Mieter*innen und Käufer*innen noch vor Vertragsabschluss abschätzen, mit welchen Kosten für Energie sie ungefähr rechnen müssen.

Eigentümer*innen unterstützt der Energieausweis beim Einstieg in die energetische Modernisierung, denn das Dokument dient auch als Planungsinstrument, durch das sich bei Neubau und Sanierung die Optimierung auf die jeweiligen Anforderungen ausrichten kann.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Diese Verordnung, die regelmäßig auf Grundlage der EU-Gesetzgebung aktualisiert wird, definiert das grundsätzliche Effizienzniveau.

Eine Vielzahl von Sachverständigen ist berechtigt, den Energieausweis auszustellen, z. B. Energieberater*innen, Architekten*innen, Bauingenieure*innen, Schornsteinfeger*innen (abhängig davon, ob ein Neubau oder ein Gebäude im Bestand bewertet werden soll).

Das Dokument dient allerdings lediglich der Information und stellt keine Rechtsgrundlage dar.
Autor: Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.