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Grußwort des Kreisbeigeordneten Johannes Baron

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hand aufs Herz: wer von uns denkt schon in guten Zeiten daran, dass sich plötzlich, von heute auf morgen, in seinem Leben etwas ändern könnte? In finanziellen Dingen treffen viele Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge für schlechtere Zeiten. Woran die meisten Menschen beim Thema Vorsorge viel zu selten denken ist ihre selbstbestimmte Lebensgestaltung in allen Bereichen.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns plötzlich in die Situation bringen, nicht mehr eigenverantwortlich handeln und keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Dieser Zustand kann einen kurzen Zeitraum anhalten, aber auch von Dauer sein. Natürlich ist auch das Alter ein häufiger Grund dafür, dass man in diese Situation gerät.

In diesem Fall ist das in wesentlichen Teilen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Betreuungsrecht in seiner Gesamtheit ein wichtiges Thema. Es dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Die bei den Amtsgerichten angegliederten Betreuungsgerichte sind hauptsächlich für die Umsetzung der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Regelungen, zum Beispiel für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers, zuständig. Dies kann ein Familienmitglied, eine geschulte ehrenamtliche Person eines Betreuungsvereins oder ein Berufsbetreuer sein. Unterstützt werden die Betreuungsgerichte vor allem bei der Sachverhaltsermittlung von den Betreuungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Aber es besteht nicht immer eine Notwendigkeit, das Betreuungsgericht einzuschalten. Wer bereits vorher eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung erstellt hat, ist gut vorbereitet. Er kann zuversichtlich sein, dass er von einer Person seines Vertrauens, seinem Willen und seiner Haltung entsprechend vertreten werden wird. Über die einzelnen Vorsorgeinstrumente und deren Unterschiede informiert Sie diese Publikation.

Auf jeden Fall sollten Sie sich, bevor Sie eine Entscheidung für die rechtliche Vorsorge treffen, umfassend über das Für und Wider der Vorsorgemöglichkeiten informieren.

Bei der Erstellung dieser Vorsorgeinstrumente beraten und unterstützen wir Sie gerne. Das gilt auch für bereits tätige Vollmachtnehmer sowie rechtliche Betreuer und anderer beteiligten Personen. Für Sie ist die Betreuungsbehörde oder der Betreuungsverein der richtige Ansprechpartner.

Die Betreuungsbehörde steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung bekommen Sie telefonisch unter der Rufnummer 06192 201-0 vom Main-Taunus-Kundenservice einen Ansprechpartner genannt.

Johannes Baron
Kreisbeigeordneter des Main-Taunus-Kreises

Weitere Informationen über den Landkreis Main-Taunus-Kreis
finden Sie auch unter http://www.mtk.org