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Bestattungsverfügung - Der letzte Weg - gut geplant

Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll. Diese Verfügung sollten Sie handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen und von Ihrem Hausarzt oder einem Notar bestätigen lassen. In beiden Fällen unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen. Wir empfehlen, die Bestattungsverfügung so ausführlich zu gestalten, wie Sie es wünschen. Nur so können Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden.
Erstellen Sie auf jeden Fall eine separate Bestattungsverfügung statt entsprechende Anweisungen ins Testament einzubinden. Die Bestattung findet in der Regel zeitnah statt; bis zur Testamentseröffnung können mehrere Wochen vergehen.

Wichtig
Bewahren Sie diese gut zugänglich auf oder hinterlegen Sie sie gleich bei der Friedhofsverwaltung, dem Bestatter oder Ihrem Friedhofsgärtner. So kann Ihr Totenfürsorgeberechtigter für die Durchsetzung Ihrer Vorgaben sorgen.

Beispiel: Sie wünschen sich eine Erdbestattung auf dem Friedhof Ihres Heimatortes. Bestimmen Sie dies in Ihrer Bestattungsverfügung.

Mit Ihrer Bestattungsverfügung legen Sie Folgendes fest:
  • Zuständigkeit - Totenfürsorgerecht (verbürgtes Recht und zugleich Pflicht, sich um den Leichnam zu kümmern)
  • Bestattungsvorsorge
  • Bestattung
  • Beisetzung
  • Benachrichtigungen
  • Trauerfeier
  • Grabmal
  • Grabpflege
Bestattungsvollmacht

Ist die Totenfürsorge nicht in der Bestattungsverfügung enthalten, ist es sinnvoll, festzulegen, wer für Ihre Bestattung verantwortlich sein soll. Falls Sie selbst niemanden bestimmen, gilt Folgendes:

Bestattungspflichtig und -berechtigt sind Verwandte ersten Grades in dieser Reihenfolge:
  • Ehepartner
  • Kinder/Eltern
  • Geschwister
  • Neffe/Nichte/Onkel/Tante
Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person die Vollmacht nicht ausüben kann oder will, kann sie die Vollmacht an eine andere Person übertragen.

Wichtig
Stimmen Sie alle Verfügungen aufeinander ab und achten Sie darauf, keine unterschiedlichen Personen zu benennen.

Beispiel: Falls Sie diese Aufgabe keinem der oben genannten Verwandten ersten Grades übertragen möchten, betrauen Sie einen guten Freund oder auch Ihren Bestatter oder Friedhofsgärtner mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe, nachdem Sie mit der jeweiligen Person darüber gesprochen haben.