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Aufbewahrung

Was nützt eine Vorsorgeverfügung, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird?

Eine Vorsorgeverfügung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig: Damit sie gefunden wird! So ist sichergestellt, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht wird. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher: "Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren."

Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dann bestellt das Betreuungsgericht für sie einen Betreuer. Das gilt nur dann nicht, wenn die betroffene Person einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann wie ein Betreuer. So sieht es das Gesetz in Deutschland vor.

Viele Menschen möchten verhindern, dass im Ernstfall eine Betreuung für sie angeordnet wird. Sie möchten, dass sich der Ehegatte, ein naher Verwandter oder eine sonstige Vertrauensperson im Ernstfall um ihre Angelegenheiten kümmert. Zu diesem Zweck bevollmächtigen sie diese Person für den Fall der Vorsorge.

Eine Vorsorgevollmacht kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Woher soll aber ein Betreuungsgericht wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Regelmäßig fehlen den Betreuungsgerichten Anhaltspunkte dafür, dass es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und durch Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer gelöst.

Kosten

Die Gebührenerhebung ist in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung einer Vorsorgeurkunde und für die Registrierung von Änderungen bzw. einem Widerruf an; die Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach,
  • ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird,
  • ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und
  • nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen.
Registrierung online
  • Lastschrift 13,00 €
  • Überweisung 15,50 €
  • Je zusätzlicher Vertrauensperson 2,50 €
Registrierung per Post
  • Lastschrift 16,00 €
  • Überweisung 18,50 €
  • Je zusätzlicher Vertrauensperson 3,00 €
Registrierungsgebühr
  • fällt nur einmal zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr),
  • deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeverfügung (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und
  • umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
10117 Berlin
Kronenstr. 42
E-Mail: info@vorsorgeregister.de

Als Empfehlung führen wir im Folgenden 10 Punkte auf, die Sie beachten und ausführen sollten. Sie helfen damit wesentlich Ihren Angehörigen, eine würdevolle Trauerfeier für Sie zu organisieren und erste wichtige Angelegenheiten zu regeln.
  • Wer ist im Falle meines Todes sofort zu benachrichtigen
  • Persönliche Daten und stichwortartiger Lebenslauf
  • Informationen zu Familienstand, Partnerschaft, Kindern, Geschwister
  • Besonders wichtige Bezugspersonen
  • Wer soll über meinen Tod mit einer Todesanzeige benachrichtigt werden
  • Welche Organisationen müssen benachrichtigt werden
  • Mitgliedschaft in Vereinen
  • Welche Daueraufträge und welche Abonnements sind zu kündigen
  • Übersicht über meine Konten
  • Meine Wünsche für die Bestattung, z. B. Liedwünsche, Musik, Bibelstellen für die Traueransprache