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Informationen zum Testament und Digitalen Nachlass

Testament
Digitaler Nachlass

Nichts kann den Frieden in scheinbar stabilen Familien so dauerhaft erschüttern wie der Streit um das Erbe. Deshalb empfiehlt es sich, beizeiten zu regeln, was zu regeln ist, und Klarheit darüber zu schaffen, was nach dem Tod mit dem Nachlass geschehen soll.

Privates Testament

Sehr wichtig ist, dass beim Verfassen eines privaten Testaments die richtige Form eingehalten wird. Ein privates Testament muss die Bezeichnung "Testament" oder "Letzter Wille" tragen und von Anfang bis Ende persönlich und handschriftlich verfasst werden. Am Ende muss es vom Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament ungültig. Die Datumsangabe auf dem Testament ist wichtig, damit bei Vorliegen mehrerer Versionen eine zeitliche Zuordnung erfolgen kann, denn das aktuelle Testament gilt. Ehegatten können ein gemeinsames Testament verfassen, das dann von beiden Ehepartnern mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden muss. Dabei können sie sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen und legen so fest, dass das gemeinsame Vermögen erst nach dem Tod beider Ehepartner an die Kinder geht. Eine solche Verfügung hat für den überlebenden Ehepartner den Vorteil, dass er voll über den gesamten Nachlass verfügen kann.

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament ist kostenpflichtig und wird stets beim Notar verfasst. Dieser hält den letzten Willen des Erblassers in schriftlicher Form fest und berät individuell und umfassend; Notar und Erblasser unterzeichnen gemeinsam. Das Testament wird beim Amtsgericht verwahrt.
Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre finden Sie unter www.bmjv.de oder Sie fordern sie unter folgender Adresse an: Publikationsversand der Bundesregierung | Postfach 48 10 09 | 18132 Rostock.
Obwohl das Erstellen eines Testaments an sich nicht sehr kompliziert ist, scheuen selbst Erblasser mit großem Vermögen davor, sich um den eigenen Nachlass zu kümmern. In Deutschland hat nur jeder vierte Bürger ein Testament. So greift oft die gesetzliche Erbfolge und der Nachlass wird dementsprechend durch den Staat verteilt. Wer allerdings selbst über den Verbleib des Vermögens entscheiden möchte, der sollte sich dem Thema widmen. Gesetzliche Erbfolge, nach welcher die Pflichtanteile berechnet und verteilt werden:

1. Ord.
Erblasser
Enkel - Sohn <<< Ehepartner >>> Tochter - Enkel

2. Ord.
Neffe - Bruder <<< Eltern >>> Schwester - Nichte

3. Ord.
Onkel <<< Großeltern >>> Onkel

Schwerpunkte: Wer beim Notar eine Generalvollmacht machen muss (Immobilie), sollte auch das Thema Testament ins Auge fassen - es werden die Erben eingesetzt, die gewünscht sind - das Testament ist beim Notariat hinterlegt und damit immer auffindbar - es muss kein Erbschein beantragt werden (unmittelbar verfügbar) - es können Erbgemeinschaften verhindert werden, die die Umsetzung der Testamentsinhalte erschweren.

Digitaler Nachlass

Heutzutage hinterlassen fast alle Menschen eine Vielzahl von Spuren im Internet. Dabei setzen sich in der Regel wenige damit auseinander, was mit den online zurückgelassenen Daten nach dem Tod passiert. Für die Angehörigen kann der digitale Nachlass aber zu einer Last werden, wenn keine Zugangs-daten für E-Mail und Co. bekannt sind. Mit wenigen Vorsorgemaßnahmen können diese Probleme jedoch umgangen werden.

Online-Zugangsdaten (Notwendige Dokumentation)
  • Anbieter
  • Nutzername
  • E-Mail-Adresse
  • Passwort
Schwerpunkte: Heutzutage werden Verträge im Internet abgeschlossen inkl. Bezahlung - die Verträge müssen gezielt gekündigt werden, weil diese nicht mehr ausgedruckt vorliegen - als Anlage im Testament positionieren - Gezielte Hinterlegung und Information der Betroffenen - Aktualisierung ist Voraussetzung - Die vorhandene Hardware/Software ist automatisch ein Erbanteil - Frühzeitige Einbindung der Vertrauenspersonen sehr empfehlungswert.