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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Zuschussmöglichkeiten für Unternehmen, kommunale Projekte und private Wohnraummaßnahmen im Landkreis Calw

Bauliche Maßnahmen im Landkreis Calw können durch Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen, Privatpersonen als auch Kommunen.
Ziel des ELR ist es, die ökonomische, ökologische und soziale Modernisierung des Ländlichen Raums zu unterstützen. Deshalb werden z.B. die Umnutzung bislang anderweitig genutzter Gebäude und Räumlichkeiten zu Wohnzwecken, umfassende Wohnungsmodernisierungen, Erweiterungen und Neuansiedlungen von Unternehmen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung gefördert.
Werden alle Fördervoraussetzungen erfüllt, können je nach Projektart Zuschüsse von 10 bis 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten gewährt werden. Gefördert werden u.a. Ausgaben für den Gebäudeerwerb, Baumaßnahmen sowie Maschinen und Betriebseinrichtungen, solange diese noch nicht getätigt wurden.
Die Antragstellung hat immer im Herbst eines Jahres zu erfolgen.

Individuelle Beratung erhalten Sie beim jeweiligen Ansprechpartner der Kommune, auf deren Gebiet Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten oder zentral über das Landratsamt Calw unter:
Internet: www.kreis-calw.de/elr oder
Telefon: 07051 160-280.