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Klimaschutz beim Neubau und der Sanierung

Ihr Beitrag zum Klimaschutz beim Neubau und der Sanierung

Von Atomkraft und Kohle hin zu erneuerbaren Energien für Strom und Wärme - das ist der Kernpunkt der in Deutschland beschlossenen Energiewende.
Um das Klima und die Umwelt schützen zu können, wurden bundes- und landesrechtliche Gesetze und Verordnungen erlassen, die insbesondere beim Neubau von Gebäuden aber auch bei der Gebäudesanierung zu beachten sind.
Neben einem groben Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden an dieser Stelle auch unterschiedliche Arten erneuerbarer Energien vorgestellt.

Rechtliche Vorgaben an Neubau und Altbau

Energieeinsparverordnung
Das Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, Energie in Gebäuden einzusparen. Die EnEV stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten, u.a. indem der Jahres-Primärenergiebedarf und der Wärmeverlust der Gebäudehülle begrenzt werden. Dokumentiert wird die energetische Qualität in einem Energieausweis für das betreffende Gebäude.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch für Bestandsgebäude einzelne Nachrüstpflichten, z.B. zur Dämmung von obersten Geschossdecken.

Weitere Informationen zur EnEV sind auf der Internetseite des "Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg" zu finden:
um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/energieeinsparverordnung

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bund)
Neubauvorhaben (ab 1. Januar 2009) fallen unter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG). Dessen Zweck ist es, im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Gemäß dem EEWärmeG muss die Wärmeversorgung von Neubauten zu einem bestimmten Prozentanteil (je nach gewählter Technologie) durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Weitere Informationen zum EEWärmeG:
um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-energien-waermegesetz-bund

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Land)
Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) des Landes Baden-Württemberg betrifft grundsätzlich alle Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und die über eine (Netto-)Grundfläche von über 50 m² verfügen. Wird in diesen Bestandsgebäuden die Heizungsanlage ausgetauscht, sind die Eigentümer verpflichtet, mind. 15 % der Wärmeenergie durch erneuerbare Energien zu decken oder Ersatzmaßnahmen nachzuweisen.

Als Optionen stehen der Einsatz erneuerbarer Energien (Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl) und Ersatzmaßnahmen (z.B. Gebäudedämmung oder Photovoltaikanlagen) zur Verfügung. Die Optionen können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden.

Weitere Informationen zum EWärmeG (2015):
um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-waerme-gesetz-2015

Regenerative Energien - Geothermie & co.

Erneuerbare Energien haben inzwischen einen Anteil von 11 % der genutzten Energie im Landkreis Calw (Quelle: energymap.info, Stand Januar 2016). Die Erzeugung von Energie durch Wasserkraftanlagen und Windräder ist nur etwas für einige wenige. Aber Sie können - und nach den neuen Energiegesetzen von Bund und Land müssen Sie auch - auf Ihrem Grundstück einen Beitrag leisten. Die Erzeugung mit Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung ist eine Möglichkeit. In Verbindung mit dem Gebäude ist sie in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung verfahrensfrei.

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, z.B. durch die Nutzung der Geothermie auf Ihrem Grundstück.

Geothermie
Bei der Geothermie wird über eine Wärmepumpe die Erdwärme für die Heizung und Kühlung genutzt. Dabei kommen im Wesentlichen drei Methoden zum Einsatz:

Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen installiert. Im Sondenkreislauf zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die im Sondenbereich im Untergrund gespeicherte Wärme aufnimmt. In einem Wärmetauscher wird dann der Flüssigkeit Wärme entzogen, die über eine Wärmepumpe die Temperatur erhöht und die gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet.

Erdwärmesondenbohrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis sowie einer Bohrfreigabe durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz.

Für Bohrungen bis 100 m Tiefe ist das Landratsamt Calw die zuständige untere Wasserbehörde.
Erdwärmesonden über 100 m Tiefe liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Freiburg und des Landratsamtes Calw.

In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesondenbohrungen nicht genehmigungsfähig. In Wasserschutzgebietszonen IIIB ist je nach Rechtsverordnung das Niederbringen von Bohrungen möglich, die Erdwärmesonde darf dann aber nur mit reinem Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden.

Erdwärmekollektoren
Unter Erdwärmekollektoren versteht man die flachen, oberflächennahen Erdwärmenutzungssysteme, die in Tiefen bis zu 5 m die Erdwärme nutzen, z. B. als Erdwärmekörbe (Spiralkollektoren), Erdwärmeflächenkollektoren oder auch als Grabenkollektoren.

Kollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können anzeigefrei errichtet werden. Bei geringen Grundwasserflurabständen und in Wasserschutzgebieten ist das Errichten von Kollektoren anzeigepflichtig und eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz erforderlich.

Grundwasserwärmepumpen
Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird.

Grundwasserwärmepumpen sind dem Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz anzuzeigen. Zudem ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Auch bei Wärmepumpen, bei denen das Oberflächenwasser aus Bächen oder Flüssen genutzt werden soll, besteht die wasserrechtliche Erlaubnispflicht.

Falls Sie planen, Ihr Gebäude mit Geothermie zu beheizen bzw. zu kühlen, ist es sinnvoll, sich vorab kostenlos nach der Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz zu informieren. Die Anfrage, mit Angabe von Ortsteil und Flurstücksnummer, können Sie telefonisch, per Mail oder per Anschreiben an uns richten.

Weitere Informationen, Leitfäden, Leitlinie sowie eine Aufstellung der notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Calw:
www.kreis-calw.de/umwelt-arbeitsschutz unter Grundwasser, Wasserversorgung, Schutzgebiete und Geothermie

Gebäudetechnik - das intelligente Zuhause

Neue Technologien zwischen Bauphysik und Haustechnik
Neben dem Energie sparen und gewinnen richten sich die Blicke immer stärker auf die Vernetzung beider Bereiche.
Intelligente Technologien und Systeme für den energieeffizienten und kostengünstigen Betrieb halten zunehmend Einzug in unsere Wohnhäuser. Vom einfachen Bewegungsmelder an der Haustür über die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bis zu hochkomplexen Systemen, die den aktuellen Bedarf und die gerade im Gebäude verfügbare Energie vernetzen, werden zur Zeit zahlreiche Systeme entwickelt. Dabei steht neben der Wohnqualität (wie z. B. komfortablem Raumklima) der kostenoptimale Gebäudebetrieb im Fokus.

Besondere Bedeutung haben hierbei wassergeführte Systeme zum Heizen und Kühlen mit Umweltenergie in Kombination z.B. mit einer Wärmepumpe über thermoaktive Bauteile wie Kühldecken und Fußbodenheizung. Das Wohnhaus wird zu einem intelligenten Zuhause.

Am Markt werden weiterhin neue und immer effizientere Systeme entwickelt. Es empfiehlt sich daher aus vielerlei Gründen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr neues Zuhause zu suchen. Auch diese Maßnahmen helfen, den Energieverbrauch zu senken, erhöhen die Lebens- und Wohnqualität und zahlen sich außerdem mittel- bis langfristig auch wirtschaftlich aus.

Die Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V.:

Das Kompetenz-Netzwerk aus Fachleuten und Spezialisten
Die Gemeinschaft der Energieberater e.V. wurde mit Unterstützung des Calwer Kreistages im Jahr 2009 gegründet und ist ein Zusammenschluss qualifizierter Gebäudeenergieberater. Als Handwerksmeister, Bautechniker, Architekten oder Ingenieure verfügen sie über fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet der Gebäude- und Anlagentechnik. Die im Verein organisierten Energieberater verstehen sich als Kompetenz-Netzwerk für die Bürger des Landkreises und sind erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die energetische Sanierung von Gebäuden.

Um sich einen ersten Überblick über die energetische Situation ihres Hauses und die nötigen Maßnahmen zu verschaffen, können Bürger die kostenlose Erstberatung in den Rathäusern der Kreisgemeinden nutzen. Die Termine werden regelmäßig in den Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht. Meist wird in diesem ersten Beratungsgespräch - das für die Bürger kostenlos und ganz unverbindlich ist - schnell klar, welche weiteren Schritte für das Sanierungsvorhaben notwendig sind.

Eine weiterführende Energieberatung wird von der Beratergemeinschaft ab 475 Euro angeboten. Im Einzelfall kann der Erfassungs- und Beratungsaufwand aufgrund der Gegebenheiten größer sein (z. B. detaillierte Verbesserungsvorschläge, BAFA-Beratung usw.). In diesem Fall vereinbart der Energieberater mit Ihnen ein dem Aufwand angemessenes Honorar. Der Landkreis Calw bezuschusst derzeit eine Energieberatung durch den Verein mit 100 Euro, die Fördermittel dafür sind allerdings begrenzt, daher sollten interessierte Hausbesitzer schnell handeln.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Gemeinschaft der Energieberater e.V.
Simmozheimer Straße 11
75382 Althengstett
Telefon: 07051 9686100
E-Mail: energieberatung@kreis-calw.info
Internet: www.kreis-calw.info

Heute saniert, ab morgen gespart - ein Praxisbeispiel

Wie kann ein Wohnhaus so renoviert werden, dass es mit möglichst wenig Energie auskommt? Die Frage, in welcher Höhe die jährlichen Heizkosten die Haushaltskasse zukünftig belasten, spielt für Hausbesitzer eine immer größere Rolle. Gebäude aus der Zeit vor 1977 wurden ohne Wärmeschutzanforderungen erstellt und haben daher einen sehr hohen Energieverbrauch. Im Zeitraum von 1982 bis 1995 mussten zwar schon vorgeschriebene Wärmedämmstandards erfüllt werden, die Anforderungen waren jedoch bei Weitem nicht so hoch wie heute. Die Ursachen für mögliche Wärmeverluste bei älteren Häusern sind vielfältig, deshalb sollte bei einer geplanten Sanierung das Haus insgesamt betrachtet werden. Beginnt man an einer Stelle mit einer Sanierungsmaßnahme, muss gleichzeitig die Auswirkung auf alle anderen Bestandteile bedacht werden. Deshalb ist es so wichtig, Gebäudehülle und Heizungstechnik eines Hauses als funktionierende Einheit zu betrachten. Dies tun Energieberater. Sie analysieren Gebäude und Anlagentechnik im Zusammenhang, empfehlen sinnvolle und aufeinander abgestimmte Maßnahmen und erstellen ein Gesamtkonzept, mit dem Hausbesitzer ihr Haus energetisch optimieren und die Heizkosten gezielt senken können. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, alle Maßnahmen auf einmal durchzuführen, ein solches Konzept kann durchaus Schritt für Schritt verwirklicht werden und so zum bestmöglichen Ergebnis führen.

Am nachhaltigsten wirkt sich allerdings eine Gesamtsanierung auf die zukünftigen Heizkosten aus. Ein Beispiel aus dem Landkreis zeigt: Die umfassende Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik senkt nicht nur die Heizkosten deutlich, sie verbessert außerdem spürbar den Wohnkomfort und steigert den Wert der Immobilie.

Christa und Eberhard Sprang aus Calw-Altburg entschlossen sich ihr Fachwerkhaus aus dem Jahr 1901 umfassend zu sanieren. Die Gründe hierfür lagen auf der Hand: Eine ohnehin fällige Renovierung der Außenfassade konnte mit sinnvollen energetischen Maßnahmen kombiniert und gleichzeitig die Haustechnik auf den neusten Stand gebracht werden.
Über die Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V. fanden die Sprangs einen kompetenten Energieberater, der ihr Gebäude fachkundig analysierte und ein umfassendes Sanierungskonzept erstellte. Zunächst wurden alle Außenwände, Kellerdecke und Dach fachmännisch gedämmt. Moderne dreifach verglaste Wärmeschutzfenster ersetzen nun die veralteten doppelt verglasten Holzrahmenfenster.

Beheizt wird das Gebäude in Zukunft über eine Wärmepumpe, hierfür wurde eine Erdwärmebohrung mit 160 m durchgeführt.
Etwa 65 - 70 % der Gebäudebeheizung können nun über kostenlose Umweltenergie aus dem Erdreich abgedeckt werden.
Eine bereits bestehende Photovoltaikanlage mit 6,8 KWp wurde für die Dauer der Dacharbeiten abgebaut und anschließend auf dem sanierten Dach wieder installiert und sorgt so weiterhin für eine umweltfreundliche Stromerzeugung durch die Sonne.

Mit der konsequenten Umsetzung des Sanierungskonzepts wandelte sich der Altbau der Familie Sprang zu einem technisch modernen und optisch attraktiven Wohngebäude. Nicht nur Wohnkomfort und Behaglichkeit haben sich zur Freude der Bewohner verbessert, auch der Wert der Immobilie ist damit gestiegen. Zur Finanzierung des Vorhabens konnten die Bauherren ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Nach Abschluss aller Arbeiten erfüllt das Gebäude die Vorgaben zum so genannten KfW-Effizienzhaus 100, das heißt, es erreicht den für Neubauten gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard beim Energiebedarf.

Dies wird vom Staat mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der Kreditsumme belohnt. Planung und Bauüberwachung eines so umfangreichen Sanierungskonzeptes sind ungemein wichtig. Auch diese Maßnahme wird mit einem Zuschuss vom Staat honoriert. Daher entschloss sich die Familie Sprang für eine Baubegleitung des Vorhabens durch Experten, die ebenfalls in der Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V. organisiert sind. Alle Arbeiten wurden von qualifizierten Fachbetrieben aus dem Landkreis Calw ausgeführt.

Die durchgeführten Maßnahmen im Überblick

Gebäude
Baujahr: 1901

Außenwände
Vorher: Holzfachwerkwand 20 cm stark im Gefach ausgeriegelt Innendämmung mit 2 cm Styropor und einer Rigipsplatte U-Wert 1,1 W/m²K
Nachher: Dämmung mit 16 cm Styropor WLS 032, U-Wert 0,17 W/m²K

Fenster
Vorher: 2-fach Verglasung mit Holzrahmen, Uw-Wert 2,7 W/m²K
Nachher: 3-fach Wärmeschutzverglasung Uw-Wert 0,95 W/m²K

Dach
Vorher: Sparrendach mit Heraklithplatten verschalt, U-Wert 1,4 W/m²K
Nachher: Aufsparrendämmung mit 14 cm Polyurethan-Hartschaumplatten WLS 024, U-Wert 0,20 W/m²xK

Kellerdecke
Vorher: Massivdecke U-Wert 1,2 W/m²K
Nachher: Dämmung mit 12 cm Styropor WLS 032, U-Wert 0,22 W/m²K

Heizung
Vorher: Ölkessel 30 KW, Radiatoren im 1. OG und DG, 1. OG Kaminofen im WZ
Nachher: Erdwärmepumpe 10 KW, Radiatoren im 1. OG und DG, 1. OG Kaminofen im WZ

Warmwasserbereitung
Vorher: dezentral über einen elektrischen Durchlauferhitzer pro Wohnung
Nachher: dezentral über einen elektrischen Durchlauferhitzer pro Wohnung

Primärenergiebedarf
Vorher: 46.450 KWH
Nachher: 15.150 KWH

Anmerkung: Der U-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils, er gibt den Wärmestromdurchgang durch eine oder mehrere Materialschichten an. Je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmeigenschaften des Materials.

Der Primärenergiebedarf des Gebäudes sank auf nur noch knapp ein Drittel des vorherigen Wertes. Dem nächsten Winter können die Sprangs nun gelassen entgegensehen.

Verfasser:
Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V.
Monika Falkenthal, Geschäftsstellenleitung
September 2011