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Freiwilligendienst

FSJ / FÖJ / BFD
Freiwilligendienste
  • Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten
  • Durchgeführt von zugelassenen Trägern
  • Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet
  • Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag
Infos FSJ/FÖJ:
  • Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt
  • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein
  • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet
  • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
Infos BFD:
  • Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen
  • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
Zeitraum:
  • Dauer 6 bis 18 Monate
  • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche
Benefits:
  • Taschengeld und ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge
  • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung und Unterkunft
  • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Einsatzstellen FSJ und BFD:
  • kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen
  • Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren
  • Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen
  • Einrichtungen des politischen Lebens
Einsatzstellen FÖJ:
Projekte des Natur- und Umweltschutzes.
Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de.