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Entscheidungen abgeben

Jeder Mensch kann aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Einschränkung in die Lage geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich zu klären. Deshalb sollten Sie frühzeitig über eine gesetzliche Vertretung nachdenken. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) liefert dazu verschiedene Festlegungen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer an Ihrer Stelle Ihre Angelegenheiten regeln und alle notwendigen Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind. Die von Ihnen bevollmächtigte Person handelt somit an Ihrer Stelle. Ausschließlich Sie bestimmen, wer für Sie entscheiden soll, z. B. in Vermögens- oder Gesundheitsangelegenheiten. Selbst Ihre Angehörigen sind ohne Vorsorgevollmacht nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abzugeben. Das bedeutet, sie dürfen Sie nicht gesetzlich vertreten. Sie als Vollmachtgeber/Vollmachtgeberin können auch mehrere Personen bestimmen, die Sie vertreten sollen, z. B. Ihre Kinder, gute Freunde oder sonstige vertrauenswürdige Personen. Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam durch ein ärztliches Attest. Es bestätigt, dass Sie infolge Ihrer Erkrankung und/oder Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Eine gerichtliche Kontrolle hinsichtlich Umsetzung und Nutzung der Vorsorgevollmacht durch Ihren Bevollmächtigten bzw. Ihre Bevollmächtigte findet in der Regel nicht statt.

Rechtliche Betreuung

Liegt Ihrerseits keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht eine Person zur Betreuung (Angehörige, ehrenamtliche Personen oder Betreuende eines Vereins, einer Behörde oder freiberuflich tätige Betreuende). Das geschieht entweder auf Ihren Antrag hin oder von Amts wegen, wenn das Betreuungsgericht von dieser Situation Kenntnis erlangt. Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin ist Ihre gesetzliche Vertretung, die zudem die Aufgabe übernimmt, Ihre persönlichen, also auch finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten und Belange zu regeln. Er bzw. sie soll Sie im Alltag unterstützen, ohne Ihnen ein Vormund zu sein, und unterliegt der Kontrolle des Gerichts, dem einmal pro Jahr über die Arbeit sowie über die Entwicklung des Schützlings Auskunft erteilt werden muss.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf die gerichtlich anzuordnende Betreuung nehmen: Schlagen Sie dem Gericht eine von Ihnen bestimmte Person vor. Diese unterliegt in ihren Handlungen erheblichen Einschränkungen, wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte eine gerichtliche Genehmigung. Das trifft auch zu, wenn es sich um Angehörige handelt. Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll. Das Dokument sollten Sie rechtzeitig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte aufsetzen. Es wird aber erst wirksam bei Eintreten des Pflegefalls. Unterschreiben Sie die Verfügung vor Zeugen und versehen Sie sie mit der Angabe von Ort und Datum. Um klar auszudrücken, dass Ihr Wunsch noch Geltung hat, können Sie die Betreuungsverfügung alle zwei Jahre erneut unterzeichnen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, wie Mediziner und Medizinerinnen in Situationen handeln sollen, in denen Sie als Patient oder Patientin Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können (z. B. im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei Gehirnschädigungen durch Unfall oder Schlaganfall, bei fortschreitender Demenzerkrankung). Ihr Wille ist für den Arzt oder die Ärztin maßgeblich und muss unter Berücksichtigung der Patientenverfügung umgesetzt werden.

Ihre konkreten Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen und welche Sie strikt ablehnen, können Sie bereits vor Eintreten einer Notsituation in der Patientenverfügung festhalten. Das für die Behandlung verbindliche Dokument nimmt zudem Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab. Aufgrund der Beweiskraft sollten Sie Ihre Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Konkretisieren Sie den Inhalt und verfassen Sie individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgeführt oder beendet werden soll. Beschreiben Sie exakt die Behandlungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll. Bezeichnen Sie genau die ärztlichen Maßnahmen, die Sie möchten oder nicht wünschen.