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Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts

Gesundheitliche Probleme betreffen Frauen und Männer gleichermaßen, ebenso junge wie alte Menschen, und können die tägliche Routine stark einschränken. Leider besteht keine Möglichkeit, sich gegen jede Krankheit zu schützen. Im "Falle eines Falles" erfolgt die Primärversorgung als ambulante Behandlung durch niedergelassene Mediziner, die Akutversorgung stationär im Krankenhaus und, falls erforderlich, eine Reha-Maßnahme - die Kombination dieser drei Komponenten garantiert eine optimale Versorgung. Die daraus resultierenden Kosten übernehmen, je nach Zuständigkeit, die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen

Viele medizinische Eingriffe ziehen systematische Rehabilitationsmaßnahmen nach sich. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebsbehandlung, chronische Krankheit, Operation nach Unfall - in diesen und weiteren Fällen müssen Betroffene bei Wiedererlangung oder Erhalt der körperlichen, beruflichen und sozialen Fähigkeiten unterstützt und Beeinträchtigungen und Einschränkungen vermieden werden.

Rehabilitation dient nicht nur der Erhaltung der körperlichen, beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit der Kranken, sie steigert auch die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Bewältigung von Krankheit und schwierigen Lebenssituationen. Während der Maßnahmen erfahren die Patientinnen und Patienten, wie sie selbst handeln können, um weitere akute Krankheitszustände nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen und um die Auswirkungen chronischer Störungen einzugrenzen oder zu beherrschen. Nicht nur in der Human-, sondern auch in der Veterinärmedizin (z. B. bei Haus- und Nutztieren, Reitpferden) werden Rehabilitationsverfahren erfolgreich angewendet.

Die Leistungen zur Rehabilitation lassen sich wie folgt unterteilen:
  • Leistungen, die eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben fördern
  • Leistungen, die möglichen Behinderungen oder möglicher Pflegebedürftigkeit vorbeugt, sie beseitigt oder Verschlimmerungen verhindert
  • Leistungen, die die Betroffenen bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen und der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld stärkt und somit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützt
Jedes Jahr müssen viele Beschäftigte feststellen, dass sie den Belastungen im Beruf körperlich nicht mehr standhalten können. Es kann bei einigen Arbeitnehmern sogar so weit kommen, dass eine berufliche Veränderung vonnöten ist. Im Rahmen von Leistungen haben Rehabilitationsmaßnahmen den Zweck, Schäden durch anerkannte Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu therapieren, sowie zu verhindern, dass chronische Gesundheitsprobleme das berufliche Aus herbeiführen. Unter dem Motto "Reha vor Rente" soll die medizinische Rehabilitation dazu beitragen, einen die Erwerbsfähigkeit gefährdenden Gesundheitsschaden mit medizinischen Maßnahmen zu beheben oder zu mildern und somit die Arbeitskraft "wiederherzustellen". Somit ermöglicht eine gezielte Rehabilitationsmaßnahme Menschen mit akuten oder chronischen Erkrankungen eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, auch ein erfolgreicher Neustart oder eine Umschulung für den Einstieg in einen völlig anderen Beruf lässt sich realisieren. Dank der medizinischen Rehabilitation kann eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente umgangen werden.

Auch Personen, die noch nicht im Arbeitsleben stehen (z. B. Kinder, Jugendliche), oder sich bereits in Rente befindende Menschen können bestimmte Maßnahmen in Anspruch nehmen. Dadurch lässt sich verhindern, dass speziell Senioren nicht vorschnell in Pflegeeinrichtungen "abgeschoben" werden. Sie können dank geriatrischer Rehabilitationsmaßnahmen weiterhin im gewohnten Umfeld am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Eine weitere Leistung im Bereich medizinischer Rehabilitation besteht für Mütter und Väter in Form von diversen Kuren.

Leistungen im Bereich Rehabilitation erfolgen durch Ärzte, Zahnärzte und über Personen aus anderen Heilberufen, wie z. B. Ergotherapeuten, Krankenschwestern, Physiotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten. Bei Letzteren ist ärztliche Aufsicht bzw. Anordnung erforderlich. Sollten ambulante Maßnahmen erfolglos bleiben, ist eine stationäre Rehabilitation vonnöten. Diese erfolgt, individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse des Patienten, in Reha-Kliniken und ambulanten Reha-Einrichtungen.

Unter dem Begriff "Rehabilitation" ist nicht nur die eigentliche Leistung zu betrachten. Wissenschaft und Forschung setzen alles daran, die Maßnahmen zur Wiedergewinnung und zum Erhalt der Gesundheit stetig zu optimieren. Um einige Probleme von vornherein zu vermeiden, beschäftigt sich z. B. die Sozialmedizin mit den Aus- und Wechselwirkungen von Gesundheit und Krankheit auf den Einzelnen und die Gesellschaft. Hinsichtlich ihrer Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen sich Reha-Kliniken und -Einrichtungen von einem unabhängigen Institut zertifizieren zu lassen.

Informationen zu gesetzlichen Regelungen finden Sie unter: www.sozialgesetzbuch-sgb.de im Internet!