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UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention ist seit 26.03.2009 für Deutschland in Kraft getreten. Mit der UN-Konvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als Träger/-innen unveräußerlicher Menschenrechte.

Mit der UN-Konvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschen-rechte sind auf die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten worden. Dabei wurde das Motto "nichts über uns ohne uns" auf vorbildliche Weise realisiert. Eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen wird in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben.