Hintergrund
Der Landrat
Der Landrat oder die Landrätin wird direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis gewählt. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein, eine Altershöchstgrenze gibt es in Hessen nicht mehr. Eine Amtszeit dauert sechs Jahre. Er ist dann nicht nur der politische Vertreter des Main-Kinzig-Kreises sondern ebenfalls der Chef der Kreisverwaltung mit insgesamt rund 1.200 Beschäftigten. Hier bestimmt er über die Verteilung der politischen Verantwortung, also den Zuschnitt der drei Dezernate.
Er verwaltet im Main-Kinzig-Kreis derzeit Ausgaben und Einnahmen von rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Dazu legt er dem Kreistag einen entsprechenden Haushaltsplan zur Beratung und Entscheidung vor. Denn die politische Richtung gibt der Kreistag vor mit seinen insgesamt 87 ehrenamtlichen Abgeordneten. Indessen leitet der Landrat den 16-köpfigen Kreisausschuss, das ist gewissermaßen die Kreisregierung. In dem Gremium, das alle zwei Wochen tagt, sitzen neben dem Landrat die beiden von der Politik gewählten hauptamtlichen Dezernenten sowie anteilig Mitglieder der im Kreistag vertretenen Parteien.
Der Landrat repräsentiert den Main-Kinzig-Kreis auf verschiedenen (politischen) Ebenen sowie bei unterschiedlichen Anlässen. Er spricht Grußworte bei Festen und Jubiläen, verleiht Ehrenbriefe, zeichnet Sportlerinnen und Sportler, Kleintierzüchter und Ehrenamtliche aus und trifft sich mit den Führungskräften verschiedener Interessenverbände (IHK, Handwerker, Partnerkreise, Sozialverbände, Kirchen u.a.). Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kreiswerke Main-Kinzig sowie der Main-Kinzig-Kliniken und führt jeweils den Verwaltungsrat der vom Kreis getragenen Sparkassen Hanau und Gelnhausen.
Der Landrat ist zudem als untere Behörde der Landesverwaltung tätig und übt in dieser Funktion die Aufgabe der Kommunalaufsicht (sowie Finanzaufsicht und Widerspruchsausschuss) über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Auch im Katastrophenfall nimmt er in seiner Eigenschaft als "Staatlicher Landrat" hoheitliche Befugnisse des Landes Hessen wahr.
Der Landrat oder die Landrätin wird direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis gewählt. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein, eine Altershöchstgrenze gibt es in Hessen nicht mehr. Eine Amtszeit dauert sechs Jahre. Er ist dann nicht nur der politische Vertreter des Main-Kinzig-Kreises sondern ebenfalls der Chef der Kreisverwaltung mit insgesamt rund 1.200 Beschäftigten. Hier bestimmt er über die Verteilung der politischen Verantwortung, also den Zuschnitt der drei Dezernate.
Er verwaltet im Main-Kinzig-Kreis derzeit Ausgaben und Einnahmen von rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Dazu legt er dem Kreistag einen entsprechenden Haushaltsplan zur Beratung und Entscheidung vor. Denn die politische Richtung gibt der Kreistag vor mit seinen insgesamt 87 ehrenamtlichen Abgeordneten. Indessen leitet der Landrat den 16-köpfigen Kreisausschuss, das ist gewissermaßen die Kreisregierung. In dem Gremium, das alle zwei Wochen tagt, sitzen neben dem Landrat die beiden von der Politik gewählten hauptamtlichen Dezernenten sowie anteilig Mitglieder der im Kreistag vertretenen Parteien.
Der Landrat repräsentiert den Main-Kinzig-Kreis auf verschiedenen (politischen) Ebenen sowie bei unterschiedlichen Anlässen. Er spricht Grußworte bei Festen und Jubiläen, verleiht Ehrenbriefe, zeichnet Sportlerinnen und Sportler, Kleintierzüchter und Ehrenamtliche aus und trifft sich mit den Führungskräften verschiedener Interessenverbände (IHK, Handwerker, Partnerkreise, Sozialverbände, Kirchen u.a.). Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kreiswerke Main-Kinzig sowie der Main-Kinzig-Kliniken und führt jeweils den Verwaltungsrat der vom Kreis getragenen Sparkassen Hanau und Gelnhausen.
Der Landrat ist zudem als untere Behörde der Landesverwaltung tätig und übt in dieser Funktion die Aufgabe der Kommunalaufsicht (sowie Finanzaufsicht und Widerspruchsausschuss) über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Auch im Katastrophenfall nimmt er in seiner Eigenschaft als "Staatlicher Landrat" hoheitliche Befugnisse des Landes Hessen wahr.