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3. Kinder

3.1. Bis 6 Jahre: Betreuungsmöglichkeiten

Berufstätig können nur Eltern bzw. Mütter oder Väter sein, wenn eine zuverlässige Kinderbetreuung garantiert wird. Möglichkeiten für eine Betreuung des Nachwuchses, wie Kindertagesstätten und Tagesmütter /-väter, werden deshalb im Rhein-Kreis Neuss angeboten und gefördert.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist im Rhein-Kreis Neuss bei den 3- bis 6-Jährigen in allen Kommunen sicher gestellt. Darüber hinaus haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmütter /-väter).

Internetportal zur Kindertagesbetreuung online
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informieren auf ihrem Internetportal www.fruehe-chancen.de umfassend über das Thema Kinderbetreuung. Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können dort recherchiert werden.

Auf den Internetseiten werden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen präsentiert und Entscheidungshilfen für Eltern angeboten, welche Betreuungsform passend für Ihr Kind ist. Die Serviceportale lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden - ob Eltern, ErzieherInnen oder auch Jugendämter und Unternehmen - zu den örtlichen AnsprechpartnerInnen für Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege.

3.1.1. Eltern-Kind-Gruppen
Diese Gruppen besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. Ihr Kind kann mit Gleichaltrigen spielen und Sie haben Kontakt mit anderen Müttern und Vätern und können Ihre Erfahrungen austauschen. Es gibt verschiedene pädagogische Konzepte, auf denen diese Gruppen aufbauen. Beispiele hierfür sind Pekip, Kidix oder Delfi. Solche Gruppen werden von den unterschiedlichen Trägern und auf private Initiative betrieben.
www.familienforum-neuss.de
www.awomg.de
www.forum-mg-hs.de
www.diakonie-rkn.de/familien-und-erwachsenenbildung

3.1.2. Spielgruppen (ab 2 Jahren)
Diese Gruppen besucht Ihr Kind alleine. So soll es auf den Besuch des Kindergartens vorbereitet werden. Die unterschiedlichsten Träger bieten solche Gruppen an. Da hierfür eine Betriebserlaubnis benötigt wird, sind die Gruppen in den Jugendämtern bekannt. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt (Adressen "Kapitel 1.3.").

3.1.3. Kindertagespflege/Tagesmütter und -väter
Für die 3 bis 6 Jährigen gibt es mit dem Kindergarten ein Standardangebot von 25, 35 oder 45 Wochenstunden für die Betreuung der Kinder. Für Kinder unter drei Jahren, die keine Kindertagesstätte besuchen können, besteht die Möglichkeit der Betreuung und Förderung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Hier gibt es flexible Betreuungszeiten, eine familiäre Umgebung und intensivere Betreuung des Kindes. Zwei oder drei Tagesmütter/-väter können sich gemäß § 22 Abs. 3 Kibiz in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen. Im Rahmen dieser Großtagespflege können bis zu neun Kinder betreut werden.

Jede/r Tagesmutter/-vater benötigt dafür eine Pflegeerlaubnis. Bei der Vermittlung von Kindertagespflegepersonen helfen Ihnen die zuständigen pädagogischen Fachberaterinnen gerne weiter.
  • Stadt Dormagen,
    Fachbereich für Kinder, Jugend, Familien, Schule und Soziales
    Telefon 02133 257240 und 257496
  • Caritasverband Dormagen
    Telefon 02133 2500202
  • Stadt Grevenbroich,
    Fachbereich Jugend
    Telefon 02181 608425 und 608667
  • Stadt Kaarst, Jugendamt
    Telefon 02131 987326
  • Stadt Meerbusch,
    Fachbereich Jugend und Soziales
    Telefon 02159 916588
  • Tagesmütter e. V. Meerbusch
    Telefon 02159 4591
  • Stadt Neuss, Jugendamt
    Telefon 02131 905167
  • Rhein-Kreis Neuss, Jugendamt
    zuständig für Jüchen, Korschenbroich, Rommerskirchen
    Telefon 02161 6104-5117 und 5135 für Korschenbroich
    Telefon 02161 6104-5152 für Jüchen
    Telefon 02161 6104-5118 für Rommerskirchen
Sollten Sie Interesse daran haben, die Aufgaben einer / eines Tagesmutter /-vaters zu übernehmen, können Sie sich auch mit den Jugendämtern oder mit einem anderen beauftragten Träger in Verbindung setzen. (Adressen siehe "Kapitel 1.3.")

3.1.4. Kindertagesstätten/Kindergärten
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es eine Vielzahl an Kindertageseinrichtungen von unterschiedlichen Trägern mit einem umfassenden Betreuungsangebot. Informieren Sie sich beim Jugendamt Ihrer Kommune. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Die aktuellen Angebote der Kindertagesstätten finden Sie auf
www.rhein-kreis-neuss.de/familie und unter www.kita-finder.nrw.de.

Der Kita-Navigator vermittelt den Eltern einen ersten Eindruck über die Kindertageseinrichtungen und ihre Angebote in ihrer Kommune. Mit ihren persönlichen Daten können sich die Eltern über den Kita-Navigator registrieren und so ihre Kita-Vormerkung abschicken.

Ein persönliches Kennenlernen von Eltern und Kita-Leitung ist allerdings nach wie vor, für die Aufnahme eines Kindes, wichtig. Unter den Schaubildern der Kindertageseinrichtungen in den einzelnen Kommunen finden Sie den Link für den Kita-Navigator in Ihrer Kommune.

3.2. Ab 6 Jahre: Schulen

Die Einschulung stellt nach wie vor einen gravierenden Einschnitt im Leben des Kindes dar. Für den ABC-Schützen beginnt nun mit dem systematischen Lernen der "Ernst des Lebens", sein Tagesablauf ändert sich grundlegend. Alle Grundschulen verfügen über pädagogische Konzepte, um den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu erleichtern. Aber nicht nur die Kinder müssen sich neu orientieren, auch auf die Eltern kommen neue Anforderungen zu. So muss z. B. der Schulalltag organisiert werden, was speziell für Berufstätige und für Eltern mehrerer Kinder problematisch werden kann.

3.2.1. Schulneulingsuntersuchung
Die Schulneulingsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung aller Schulneulinge in NRW. Von den Kinderärzten des Kreisgesundheitsamtes werden die 5 bis 6 Jährigen aus medizinischer Sicht sehr umfangreich auf ihre schulrelevanten Fähigkeiten wissenschaftlich begründet und standardisiert untersucht. Eltern und Schulleiter werden über notwendige pädagogische und über evtl. weitere Förder- / und / oder Therapiemaßnahmen informiert. Auf der Basis der anonym erhobenen Daten werden Kindergesundheitsberichte erstellt, die den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen wichtige Daten als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen liefern.

Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Oberstr. 91 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5320 · Fax: 02131 928-5399
gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de

3.2.2. Grundschulen
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zurzeit 72 Grundschulen. In fast allen Grundschulen im Rhein-Kreis Neuss sind die sogenannten offenen Ganztagsschulen (OGS) eingeführt worden bzw. befinden sich in Planung. Dies bedeutet es gibt ein zusätzliches freiwilliges Nachmittagsangebot.

Diese sind in den Schaubildern auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.

3.2.3. Weiterführende Schulen
Zu Beginn des 4. Schuljahres muss die Entscheidung getroffen werden, zu welcher weiterführenden Schule Ihr Kind wechselt. Alle weiterführenden Schulen führen zu diesem Zweck spezielle Informationstage durch, an denen sich interessierte Eltern und Kinder die Schule und den Unterricht ansehen können. Zu den weiterführenden Schulen zählen eine Hauptschule, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Sekundarschulen.

Die weiterführenden Schulen sind ebenfalls in den Schaubildern auf den kommenden Seiten zu finden. Bei einigen weiterführenden Schulen gibt es auch Übermittagbetreuungen bzw. Ganztagsschulen.

3.2.4. ISR International School on the Rhine gGmbH
Die ISR in der Region Düsseldorf - Neuss - Köln wird als eine gemeinnützige Einrichtung geführt und bietet als Ganztagsschule vom Kindergarten bis zur 12. Klasse eine exzellente internationale Schulausbildung in einer bilingualen und mehrsprachigen Umgebung an.

Die ISR wird zu 100 % aus Schulgebühren finanziert; als gemeinnützige GmbH werden alle Einnahmen vollständig in die Bildung zum Wohl der Kinder reinvestiert. Akademische Exzellenz, Charakterbildung und individuell maßgeschneiderte Lösungen stehen im Zentrum der Ausbildung an der ISR und bilden die Grundlage für die weit über dem deutschen und weltweiten Schnitt liegenden IB Abschlussergebnisse der ISR Absolventen. Die 700 Schüler kommen aus 40 verschiedenen Nationen, haben aber größtenteils einen deutschen Pass und sind hier niedergelassen.

ISR International School on the Rhine gGmbH
Konrad-Adenauer-Ring 2 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 403880 · Fax: 02131 6629555
info@isr-school.de
www.isr-school.de

3.2.5. Neusser Privatschule
Neusser Privatschule - seit 1971
Staatl. anerk. Ganztagsschule zur Vorbereitung auf Abitur, Mittlere Reife und HSA
Graf-Landsberg Str.1 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 57502 · Fax: 02131 593622
info@neusser-privatschule.de
www.neusser-privatschule.de

3.2.6. Sportinternat Knechtsteden
Das vorhandene Sportinternat wurde 2012 um 18 Appartements erweitert, so dass nun 38 Wohnungen für junge Nachwuchsspitzensportler (und Betreuer) zur Verfügung stehen. Mit dem Internat wird jungen Menschen die seltene Gelegenheit geboten, ihren Leistungssport eingebunden in ein hervorragendes Schulkonzept auszuüben. Dadurch, dass eine Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport ermöglicht wird, wird die Grundlage für eine duale Karriereplanung gelegt, die für Zeiten nach dem aktiven Sport immer wichtiger wird. Das Sportinternat ist dem Norbert Gymnasium Knechtsteden angegliedert, arbeitet aber auch eng mit der Bertha-von-Suttner Gesamtschule zusammen. Beide Schulen zusammen wurden ab dem Schuljahr 2014/2015 als NRW-Sportschule anerkannt.

Sportinternat Knechtsteden
41540 Dormagen
Telefon: 02133 531840
info@sportinternat-knechtsteden.de
www.sportinternat-knechtsteden.de

3.2.7. Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst ist kreisweit Ansprechpartner für alle am Schulleben Beteiligten: Eltern, Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte bei schulischen Fragestellungen zum Lernen und zu Leistungen, zur Schullaufbahn von der Einschulung bis zum Schulabschluss und bei Verhaltensauffälligkeiten. Mit Beratung, Diagnostik, Förderung und Fortbildung hilft er Kindern und Jugendlichen den ihren Möglichkeiten entsprechenden bestmöglichen Bildungsweg zu finden.

Schulpsychologischer Dienst Rhein-Kreis Neuss
Oberstr. 91 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-4070
schulpsychologie@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de

3.2.8. Digitalwerkstatt
Die Digitalwerkstatt ist ein kreativer Bildungs- und Erfahrungsraum, in dem Kinder von 6 bis 12 Jahren die digitale Welt spielerisch entdecken können und ein außerschulischer Lernort für Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Mit der Digitalwerkstatt wurde ein anregender Ort für Kinder geschaffen. Hier können sie auf zeitgemäße Weise lernen und spielerisch Kompetenzen entwickeln, die ihnen helfen, sich in ihrer Welt zu orientieren und auf ihre Zukunft vorzubereiten. Im Umgang mit Technologien soll es nicht beim reinen Konsumieren bleiben. Kinder sollen befähigt werden, sich in der digitalen Welt aktiv und selbstbestimmt zu bewegen. In der Digitalwerkstatt lernen sie Computer und Tablets als Kreativwerkzeuge zu nutzen und werden in der Realisierung eigener Ideen gefördert und unterstützt. Die Haba Digitalwerkstatt im Rhein-Kreis Neuss finden Sie in der Krefelder Straße 55 im Stadtzentrum der Innenstadt von Neuss.
www.digitalwerkstatt.de

3.3. Frühförderung

Behinderte Kinder bedürfen einer besonderen Betreuung. Familien mit einem behinderten Kind investieren ein Höchstmaß an Zeit und Fürsorge in ihre Kinder, oft über Jahre hinweg. Um schonend mit den eigenen Kräften umzugehen, ist es wichtig, alle Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für Kinder unterschiedlichsten Alters zu kennen.

3.3.1. Frühförderstellen
Frühförderstellen bieten Anlaufstellen für Eltern mit behinderten oder entwicklungsgestörten Kindern. Ziel der Frühförderstellen ist es, diese Störungen bei Kleinkindern so früh wie möglich zu erkennen und natürlich auch zu behandeln.

Außerdem stehen Frühförderstellen den betroffenen Eltern mit Beratung und Unterstützung zur Seite. Das gesamte Angebot wird mit Ärzten, sozialen Diensten und Therapeuten abgesprochen. Anlaufstellen in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie unter
www.fruehfoerderstellen.de

3.3.2. Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrische Zentren sind Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, bzw. von Behinderung bedrohte Kinder, ambulant behandeln. In diesen Einrichtungen werden Kinder und Jugendliche jeden Alters behandelt. Zudem stehen die sozialpädiatrischen Zentren permanent fachlich als auch medizinisch unter ärztlicher Aufsicht. Mit einer Überweisung eines Facharztes können Sie sich an ein Sozialpädia-trisches Zentrum Ihrer Wahl wenden.
Im Rhein-Kreis Neuss befindet sich ein neuropädiatrisches Zentrum im Lukaskrankenhaus. Adressen von Sozialpädiatrischen Zentren in Ihrer Nähe finden Sie hier:

Rheinland Klinikum
Lukaskrankenhaus Neuss
Klinik für Kinder und Jugendliche
Zentrum für Neuropädiatrie
Preußenstr. 84 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 888-3701 · Fax: 02131 888-3799
zfn@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

Sozialpädiatrisches Zentrum am ev. Krankenhaus Düsseldorf
Fürstenwall 91
40217 Düsseldorf
(9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr)
Telefon: 0211 9193723 · Fax: 0211 9193746
spz@evk-duesseldorf.de
www.evk-duesseldorf.de

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) / Neuropädiatrie
UKD Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 8116431 · Fax: 0211 8116441
spz@med.uni-duesseldorf.de

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) der Kinderklinik der Kaiserswerther Diakonie
Geschwister-Aufricht-Str. 11
40489 Düsseldorf
Telefon: 0211 409-2350 · Fax: 0211 409-2035
spz-patienten@
kaiserswerther-diakonie.de
www.florence-nightingale-krankenhaus.de

Sozialpädiatrisches Zentrum
Städtische Kliniken Mönchengladbach Elisabeth-Krankenhaus Rheydt
Hubertusstr. 100
41239 Mönchengladbach
Telefon: 02166 3942681 · Fax: 02166 3942729
spz@sk-mg.de · www.sk-mg.de

3.3.3. Palliativmedizinische Betreuung - Insel Tobi
Die palliativmedizinische Einheit "Insel Tobi" im Krankenhaus Neuwerk ist Rückzugsort für unheilbar, chronisch erkrankte Kinder mit ganzheitlichem Behandlungskonzept. Wenn der pflegende Elternteil krank wird, die Eltern etwas mit den gesunden Geschwisterkindern unternehmen oder Zeit für sich als Paar verbringen möchten, übernimmt die Insel Tobi die liebevolle und individuell notwendige Betreuung und Pflege des kranken Kindes. Es werden vier Kinderzimmer und ein Snoezelraum, der zum Entspannen und Entdecken einlädt, angeboten.

Förderverein "Insel Tobi" e. V. Krankenhaus Neuwerk
Telefon: 02161 668-0
info@insel-tobi.de · www.insel-tobi.de

3.3.4. Sprachtherapeutischer Dienst
Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.

Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen, oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.

In Ergänzung zu den logopädischen Praxen / sprachtherapeutischen Praxen bietet der Rhein-Kreis Neuss an 40 Stellen im Kreisgebiet Beratung und Therapie an. In diesen ambulanten Therapiestellen sind LogopädInnen und SprachtherapeutInnen tätig.

Die Logopädie wird vom Rhein-Kreis Neuss unter der Beteiligung der Krankenkassen für den Patienten mit einer Heilvermittlungsordnung (Muster 14) angeboten. Die Wahl der Ambulanzstelle innerhalb des Kreisgebietes ist jedem Patienten freigestellt. Der Sprachtherapeutische Dienst bietet zudem Elternberatung, Beratungen von LeiterInnen und ErzieherInnen, Informationsveranstaltungen und Diagnostiken am Kind in Kindertageseinrichtungen des Rhein-Kreises Neuss an.

Falls Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Team Ihrer Kindertageseinrichtung, Ihren Arzt oder an die Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss.

Sprechen Sie mit der Sprachheilbeauftragten des Rhein-Kreises Neuss
Lisa Fischer-Schreiber
Telefon: 0178 7204910
lisa.fischer-schreiber@rhein-kreis-neuss.de

Rhein-Kreis Neuss - Gesundheitsamt
Auf der Schanze 1 · 41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 601-5427 · Fax: 02181 601-85427
gabriele.seul@rhein-kreis-neuss.de

3.3.5. Förderschulen
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können im Rahmen der Inklusion wählen, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll. Ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, entscheidet das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss auf der Grundlage von Gutachten. Der Rhein-Kreis Neuss befürwortet die Inklusion. Gleichwohl hält er sein Förderschulangebot aufrecht, um das Wahlrecht der Eltern und die bestmögliche Förderung jedes Kindes zu gewährleisten. Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von acht Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Neben den Förderschulen des Kreises gibt es im Kreisgebiet noch eine Förderschule in privater Trägerschaft (Raphaelschule in Dormagen, Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung).

Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
Mosaik Schule
Winzerather Str. 21 · 41516 Grevenbroich
Telefon: 02182 17080 · Fax: 02182 170817
info@mosaik-schule.de
www.mosaik-schule.de

Sebastianus-Schule
Bruchweg 21-23 · 41564 Kaarst
Telefon: 02131 795810 · Fax: 02131 7958111
sebastianus-schule@rhein-kreis-neuss.de
www.sebastianus-schule.de

Schule am Nordpark
Frankenstr. 70 · 41462 Neuss
Telefon: 02131 56590 · Fax: 02131 565920
schule-am-nordpark@rhein-kreis-neuss.de
www.schule-am-nordpark.de

Förderschule mit Schwerpunkt "Sprache"
Michael-Ende-Schule
Aurinstr. 63 · 41466 Neuss
Telefon: 02131 74650 · Fax: 02131 746525
kontakt@michael-ende-schule.de
www.michael-ende-schule.de

Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung"
Joseph-Beuys-Schule
Jean-Pullen-Weg 1 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 298790 · Fax: 02131 2987929
joseph-beuys-schule@rhein-kreis-neuss.de
www.joseph-beuys-schule.de

Raphaelshaus Dormagen
Krefelder Str. 122 · 41539 Dormagen
Telefon: 02133 505-0 · Fax: 02133 505-29
info@raphaelshaus.de
www.raphaelshaus.de

Förderschwerpunkt "Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung"
Martinusschule
Halestr. 7 · 41564 Kaarst
Telefon: 02131 532284 · Fax: 02131 532286
martinusschule@rhein-kreis-neuss.de
www.martinusschule-kaarst.de

Förderschwerpunkt Lernen, Sprache sowie Emotionale- und soziale Entwicklung
Schule am Chorbusch
Hackhauser Str. 65 · 41540 Dormagen
Telefon: 02133 44026 · Fax: 02133 49026
schule-am-chorbusch@rhein-kreis-neuss.de
www.schule-am-chorbusch.de

Förderschwerpunkt "Lernen und Schule für Kranke"
Herbert-Karrenberg-Schule
Neusser Weyhe 20 · 41462 Neuss
Telefon: 02131 569937 · Fax: 02131 569938
mail@hks-neuss.de
www.herbert-karrenberg-schule.de

Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Preußenstr. 84 (Haus 7 - Gelände Lukas-Krankenhaus)
41464 Neuss
Telefon: 02131 5292-5200

Außerdem befinden sich in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes weitere Förderschulen mit verschiedenen Schwerpunkten.
www.lvr.de