Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Schwarzarbeit im Bauwesen

Als Schwarzarbeit ist die Teilnahme am Markt für entgeltliche Dienst- oder Werkleistungen ohne ordnungsgemäße Meldung, ohne staatliche Abgaben abzuführen oder ohne dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, zu verstehen.

Wer betreibt Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet gem. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
  5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Wie werden Verstöße geahndet?

Verstöße gegen die genannten Tatbestände werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gegen den Betroffenen kann eine Geldbuße bis zu 300.000 € festgesetzt werden.

Was ist erlaubt?

Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit oder im Wege der Nachbarschaftshilfe oder als Selbsthilfe erbracht werden, stellen keine Schwarzarbeit dar.

Wie kann ich mich als Bauherr vor Schwarzarbeitern schützen?

Jeder Bauherr und sonstige Auftraggeber kann sich schützen, indem er sich vom beauftragten Unternehmer die Gewerbeanmeldung und die Handwerkskarte zeigen lässt.

Sollten Sie zum Thema Schwarzarbeit noch Fragen haben, können Sie sich wenden an:

Hauptzollamt Itzehoe
Kaiserstr. 14a
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 40345
E-Mail: Jacek.Bruczynski@fks-iz.binfv.de