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Denkmalschutz & Denkmalpflege

Kulturdenkmale - Bau- sowie archäologische Denkmale bilden Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit. Denkmalschutz und Denkmalpflege bezwecken in diesem Sinne ihre Erhaltung.

Im Zusammenhang mit Bauvorhaben wird stets der Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, privaten und kulturellen Interessen angestrebt. Veränderungen eines Baudenkmals sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Auftrag der Denkmalpflege ist es aber, Eingriffe zu vermeiden oder zumindest denkmalverträglich zu gestalten. Ein zerstörtes Denkmal wäre verloren, weil seine Wiederherstellung nach heutiger Denkmalphilosophie unmöglich ist.

Bauvorhaben können auch auf die Umgebung eines Denkmals einwirken. Um Beeinträchtigungen der Wirkung und Erscheinung eines Denkmals zu vermeiden, schaltet die Baubehörde stets die Denkmalschutzbehörde ein. Wenn Belange des Denkmalschutzes berührt sind, sind für solche Bauvorhaben auch denkmalrechtliche Genehmigungen erforderlich.

In Dithmarschen sind mehr als 2.000 Kulturdenkmale erfasst. Es sind nur zum Teil in das Denkmalbuch eingetragene archäologische, Bau- sowie Park- und Gartendenkmale. Oft sind es sogar unscheinbare Objekte, die z. B. frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse, Handwerkstechniken oder -konstruktionen verdeutlichen und die Region geprägt haben. Ihre Bedeutung ist sehr unterschiedlich. Es kann der künstlerische Wert einer Kirche sein oder die Bedeutung für die Siedlungsgeschichte. Von wissenschaftlichem Wert sind Baudenkmale, die über frühere Arbeitsverhältnisse Auskunft geben, wie Wind- und Wassermühlen. Es kann aber auch die bauliche Bedeutung für das Orts- oder Landschaftsbild sein, sogar Häusergruppen als einheitliche Siedlungen.

Rechtsgrundlage für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dithmarschen ist das Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale für Schleswig-Holstein - kurz: Denkmalschutzgesetz.

Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde im Hinblick auf Bauvorhaben sind
  • Beratung von Eigentümern, Architekten, Fachleuten, Handwerkern, Planern und Behörden bei der Unterhaltung von Kulturdenkmalen; auch über Fördermöglichkeiten und Steuerbefreiungen,
  • Genehmigung bei Änderung eines Denkmals oder seiner Umgebung,
  • Überwachung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen
Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen erhalten Sie Auskunft darüber, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder sogar in das Denkmalbuch eingetragen ist. Sie können hier auch klären, ob ihr Bauvorhaben den Umgebungsschutzbereich eines Kulturdenkmals berührt und was ggf. zu berücksichtigen ist.

Soweit für Ihre Belange die Obere Denkmalschutzbehörde zuständig sein sollte, entweder das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel oder das Archäologische Landesamt in Schleswig, wird der Kontakt hergestellt und Ihr Anliegen unterstützt.

Alle Auskünfte, Beratungen, Genehmigungen usw. sind kostenfrei. Sie erfolgen nach dem aktuellen Kenntnisstand. Das Verzeichnis der Kulturdenkmale ist nicht abschließend. Zuständig für die Erfassung und Bewertung der Kulturdenkmale ist das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde. Ein dort angelaufenes Projekt zur landesweiten Überprüfung des bislang bekannten Denkmalbestandes wird voraussichtlich auch für unser Kreisgebiet neue Erkenntnisse erbringen.

Ansprechpartner und Kontakt
Name: Holger Popp
Telefon: 0481 97-1481
Telefax: 0481 97221481
E-Mail: holger.popp@dithmarschen.de

Dienststelle Kreis Dithmarschen
Landrat: Untere Denkmalschutzbehörde
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Telefon: 0481 97-0
Telefax: 0481 97-1477
E-Mail: denkmalschutz@dithmarschen.de