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Die lieben Nachbarn

Besser arrangieren als prozessieren

Mit Ihrem eigenen Heim schaffen Sie sich auf Dauer ein Zuhause - und Nachbarn. Solche meist Jahrzehnte währenden menschlichen Beziehungen wollen gepflegt werden. Zerstrittene Nachbarn können einander das Leben unnötig schwer machen.

Deshalb sollten Sie sich von vornherein mit Ihren neuen Nachbarn arrangieren. Das ist zum Beispiel bei Grenzfragen ratsam, auch dann, wenn eine Anfrage bei den Nachbarn nicht immer rechtlich zwingend ist.

Sind eine Nachbarin oder ein Nachbar mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden, so bedeutet das noch nicht, dass Sie aus diesem Grund keine Baugenehmigung erhalten können. Dafür ist allein maßgebend, ob Ihr Bauvorhaben den Bauvorschriften entspricht. Nur wenn für Ihr Vorhaben eine Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften (insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von Abstandsflächen) notwendig ist, sind Sie im Regelfall auf das Einverständnis der betroffenen Nachbarin oder des betroffenen Nachbarn angewiesen.

Wenn Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar Ihr Bauvorhaben auch selten verhindern können, so sind diese doch in der Lage, durch Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Baugenehmigung Ihnen Ärger und ggf. Kosten zu verursachen (Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Beiladungen durch das Gericht in einem Verwaltungsprozess usw.). Diesen Stress sollte man durch rechtzeitige Information über geplante Baumaßnahmen an die Nachbarn und durch gütliche Einigung mit diesen im Vorfeld bereits vermeiden.