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Patientenverfügung

Anweisungen für medizinische Behandlungen

In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, wie Mediziner in Situationen handeln sollen, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann (z. B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Gehirnschädigungen durch Unfall oder Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenzerkrankung). Der Wille des Patienten ist für den Arzt maßgeblich. Diesen muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung umsetzen.

Ihre konkreten Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen und welche Sie strikt ablehnen, können Sie bereits vor Eintreten einer Notsituation in der Patientenverfügung festhalten. Das für Ärzte und Pfleger verbindliche Dokument nimmt zudem Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab.

Wichtig für die Erstellung einer Patientenverfügung

Aufgrund der Beweiskraft sollten Sie Ihre Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Um keinen Zweifel an Ihren Entscheidungen aufkommen zu lassen, ist es ratsam, auch Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen kurz zu beschreiben.

Konkretisieren Sie den Inhalt und vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie "Ich möchte nicht von Apparaten abhängig sein" oder "Wenn ein würdevolles Leben nicht mehr realisierbar erscheint".

Verfassen Sie individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgeführt oder beendet werden soll. Beschreiben Sie exakt die Behandlungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll. Bezeichnen Sie genau die ärztlichen Maßnahmen, die Sie möchten oder nicht wollen.

Diese Themen sollte Ihre Patientenverfügung aufgreifen

Lebenserhaltende Maßnahmen
Sie bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, oder ob Sie darauf verzichten. Machen Sie die Aussage von der konkreten Behandlungs-Situation abhängig, z. B. bei einem Unfall lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen, im Endstadium einer Krebserkrankung unterlassen.

Schmerz- und Symptombehandlung
Legen Sie fest, ob Sie Morphium oder andere Medikamente wünschen, auch wenn dadurch Ihr Bewusstsein getrübt werden könnte oder die Mittel Ihr Leben verkürzen. Auch hier sollten Sie situationsabhängig entscheiden.

Künstliche Ernährung und Beatmung
Verfügen Sie darüber, ob und ggf. wann Sie künstlich ernährt oder beatmet werden wollen.

Wiederbelebung/Dialyse
Legen Sie Ihren Willen eindeutig dar.

Antibiotika oder Blutübertragungen
Definieren Sie, ob Sie Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen wollen oder ablehnen.

Hinweis

Ihr Arzt wird Ihnen die diversen medizinischen Aspekte sicher gern in einem Gespräch erläutern.

Des Weiteren können Sie entscheiden, ob Sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, je nach Möglichkeit, zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten.

Ihre Patientenverfügung enthält Anweisungen, welche Entscheidungen zu treffen sind. Für deren Umsetzung ist Ihr Vertreter verantwortlich. Haben Sie niemanden bevollmächtigt, muss hierfür ein Betreuer bestellt werden.

Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Hinweis versehen, ob Sie auch eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung getroffen haben. Somit gilt der Bevollmächtigte als Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte und stellt sicher, dass Ihrem Willen gemäß der Verfügung entsprochen wird.

Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsverfügung: Sie schlagen dem Betreuungsgericht eine bestimmte Person vor, die Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll für den Fall, wenn entweder Sie selbst oder das Gericht der Meinung sind/ist, dass Fürsorge und Pflege für Sie notwendig geworden sind. Diese Verfügung dient somit dem zuständigen Gericht als Grundlage für den Beschluss über die Bestellung des Betreuers.

Patientenverfügung: Mittels dieses Dokuments erklären Sie dem behandelnden Arzt, welche ärztlichen Behandlungen und Eingriffe Sie in einer bestimmten Unfall- oder Krankheitssituation für sich wünschen bzw. ablehnen. Dieser zweifelsfrei zum Ausdruck gebrachte Willen ist sowohl für den behandelnden Arzt als auch für Bevollmächtigte, Betreuer, Familienmitglieder und sonstige Angehörige bindend.