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Erbschaft und Testament

Was bleibt über den Tod hinaus?

Wie können und möchten Menschen ihren Nachlass ordnen und gut an die nächste Generation, eine Stiftung oder einen wohltätigen Verein weitergeben? Wir möchten Sie auf diesem Wege darüber informieren, wie Sie mit Ihrem Nachlass Gutes tun können.

Für die meisten Menschen ist es eine emotionale, manchmal auch unangenehme Situation, sich mitten im Leben mit dem Thema Testament und Vorsorge im Alter und bei Krankheit zu beschäftigen. Dennoch wollen sie alles zeitig und gut regeln: Für sich selbst, für den Partner, die Kinder, die nächste Generation, für das, was Menschen am Herzen liegt.

Einige Menschen fragen sich bei solchen Überlegungen auch, welche Spuren sie hinterlassen möchten, welche Themen ihnen auch über das Lebensende hinaus wichtig sind, welche weiterverfolgt und unterstützt werden sollen. Manche möchten vielleicht der Gesellschaft auch etwas zurückgeben, indem sie sich für Menschen einsetzen, deren Leben unter keinem glücklichen Stern steht, weil sie unter Armut, Krankheit oder Ausgrenzung leiden.

Erben und Vererben ist ein komplexes Thema. Gesetzliche Feinheiten sind zu beachten. Gute Absichten allein genügen oft nicht, um seinen Nachlass im Sinne aller Beteiligten zweifelsfrei zu ordnen. Um Streit und Konflikte zu vermeiden, sollte man die Möglichkeiten nutzen, bereits zu Lebzeiten Regelungen zu treffen.

In einem Testament kann der Erblasser grundsätzlich frei bestimmen, wer was aus dem eigenen Vermögen und unter welchen Umständen erhalten soll. Unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge kann er einen oder mehrere Erben bestimmen. Dabei können auch wohltätige Organisationen wie der Caritasverband Düren-Jülich e. V. zum Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Nur die Ansprüche aus dem Pflichtteil bleiben grundsätzlich bestehen.

Zwei Beispiele aus jüngster Zeit machen deutlich,
wie Menschen sich mit ihrem Nachlass über den Tod hinaus für eine lebenswerte,
menschlichere Gemeinschaft engagieren:

Der Stifter Alan B. hinterließ ein Vermächtnis zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit des Caritasverbandes Düren-Jülich e. V.. Er war während seiner Auslandsreisen vielen Kindern begegnet, die in bitterer Armut lebten, aber die Zuversicht auf ein besseres Leben nicht verloren hatten. Der Caritasverband setzt diese Mittel nun im Sinne des Stifters für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein und führt somit sein Anliegen, sein Vermächtnis fort.

Frau W. aus Jülich hat ihr gesamtes Vermögen mehreren karitativen Organisationen vererbt. Der Caritasverband war einer der Erben und kann mit dem zur Verfügung gestellten Geld unkompliziert und schnell - getreu seinem Leitspruch "Not sehen und handeln" - Einzelpersonen und Familien in akuten finanziellen Notlagen helfen.

Sollten Sie weitergehende Informationen zu dem Thema Erben und Vermächtnis wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Ruth Tempelaars, Caritasverband Düren-Jülich e. V., per Telefon: 02421 481-44 oder per E-Mail an: rtempelaars@caritas-dn.de.