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Wohnen im Alter

2.1 Wohnen zu Hause

Mit zunehmendem Alter sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Für viele ältere Menschen kommt das Wohnen in den eigenen vier Wänden irgendwann nicht mehr infrage - sei es, weil die Wohnung baulich nicht mehr geeignet ist, sei es, weil die schwindende Gesundheit ein erhöhtes Maß an Betreuung erfordert. Ein Umzug in betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz muss aber nicht unbedingt sein. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen lässt sich der Wunsch, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen. Warum also in eine fremde Umgebung ziehen, wenn Unterstützung im vertrauten Umfeld möglich ist?

2.1.1 Komplementäre Hilfen
Komplementäre Hilfen sind notwendig, um hilfebedürftigen Menschen, auch wenn sie nicht pflegebedürftig sind, ein Leben im gewohnten Haushalt zu ermöglichen.
Viele Pflegedienste bieten neben ihrer Hauptaufgabe des Pflegens auch komplementäre Hilfen an. Dazu gehören beispielsweise die psychosoziale Beratung, Betreuung und Begleitung der oder des Hilfebedürftigen, aber besonders auch der Angehörigen. Weiterhin zählen die hauswirtschaftlichen Hilfen zu den komplementären Diensten. In diesen Bereich fallen das Einkaufen, Kochen, Spülen, die Wohnungsreinigung und die Wäschepflege. Aber auch die Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen, gemeinsame Spaziergänge, leichte handwerkliche Tätigkeiten etc. gehören zu den sonstigen komplementären Diensten. Nehmen Sie hauswirtschaftliche Hilfen von einem Pflegedienst in Anspruch, werden die Kosten hierfür nur dann von der Kranken-/Pflegekasse übernommen, wenn Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet ist. Die Übernahme der Kosten ist zudem nur bis zu einer Höchstgrenze möglich, die vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist.

2.1.2 Betreuungs- und Entlastungsleistungen (AnFöVO)
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige für Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich einen "Entlastungsbetrag" in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag wird nur ausgezahlt, wenn er für einen konkreten Zweck verwendet wird.
Es können damit unter anderem sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" bezahlt werden. Diese sind für die Pflege zu Hause gedacht und in drei Bereiche unterteilt:

Betreuungsangebote
richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Dies können Gruppen- oder Einzelbetreuungen sein. In Betracht kommen beispielsweise Betreuungsgruppen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, Tagesbetreuungen in entsprechenden Einrichtungen oder die stundenweise Betreuung zu Hause.

Angebote zur Entlastung im Alltag
sind praktische Hilfen, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Kochen oder Wohnungsreinigung) und beim Einkaufen. Auch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fallen darunter, etwa das Vorlesen von Büchern und Zeitungen. Ebenso können die jeweiligen Dienstleister bei Apotheken- und Behördengängen, Antragstellungen oder Arzt- und Friseurbesuchen helfen. Alltagsunterstützend können auch Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also etwa Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden
richten sich gezielt an die pflegenden Angehörigen oder Freunde. Diese können beispielsweise eine Pflegebegleitung in Anspruch nehmen. Pflegebegleiter helfen bei der Organisation der Pflege, pflegen aber selbst nicht. Auch können sie beratende und emotionale Unterstützung rund um den Pflegealltag bieten. Pflegebegleiter können Ihnen also den Beistand leisten, den Sie benötigen, um sich der schwierigen Aufgabe der Pflege zu stellen und diese positiv zu gestalten.
Anbieter der Leistungen nach der AnFöVO sind vom Kreis Borken anzuerkennen. Eine Liste der anerkannten Anbieter finden Sie im Internet unter www.pfaduia.nrw.de (ab Frühjahr 2019).

Tipp:
Die Zahl der anerkannten Anbieter ist noch überschaubar. Nach § 11 der AnFöVO ist es aber auch möglich, dass Nachbarn, Freunde oder Bekannte ehrenamtlich die Betreuungs- oder Entlastungsleistungen gegen eine Aufwandsentschädigung ausführen, oder nach § 10 AnFöVO in Form einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt werden. Die Person darf jedoch nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Die Aufwandsentschädigung kann über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse monatlich abgerechnet werden. Dafür muss die Pflegekasse die leistungserbringende Person vorher auf Antrag anerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung der Betreuungsperson durch die Pflegekasse ist mindestens ein absolvierter Pflegekurs für Angehörige (nach § 45 SGB XI). Die Kurse werden von den Pflegekassen regelmäßig angeboten.

Der Entlastungsbetrag kann außerdem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt werden.

Infos zur AnFöVO:
Kreis Borken
Fachbereich Soziales
Frau Wensing
Telefon: 02861 681-4808
E-Mail: m.wensing@kreis-borken.de

2.1.3 Mahlzeitenbringdienst - Essen auf Rädern
Der Mahlzeitenbringdienst, volkstümlich "Essen auf Rädern" genannt, ermöglicht älteren Menschen, die nicht mehr kochen können oder wollen oder aber die Wohnung zu entsprechenden Einkäufen nicht mehr verlassen können, ihre Essensversorgung sicherzustellen. Die mobilen Mahlzeitendienste bringen täglich, wöchentlich oder nach Bedarf warmes Essen oder Tiefkühlkost direkt zu Ihnen nach Hause. Manche Pflegeheime bieten Ihnen auch "Mittagstische" an, wo man in Gesellschaft gesund und günstig essen kann.

2.1.4 Hausnotruf
Der Hausnotruf ermöglicht Ihnen, in Notsituationen in kurzer Zeit Hilfe herbeizurufen.
Über ein tragbares Gerät, das z. B. wie eine Uhr am Handgelenk oder als Umhänger getragen wird, können Sie im Notfall Alarm auslösen. Der Empfänger des Notrufes wird dann umgehend die notwendigen Hilfsmaßnahmen einleiten (Verständigung der Verwandten, des Arztes bzw. der Ärztin etc.). Bei einigen Anbietenden gibt es zusätzlich zum Notruf eine sogenannte "Tagtaste". Durch Drücken dieser Taste (einmal am Tag) geben Sie dem Empfangenden jeden Tag ein "Lebenszeichen". Wenn dieses ausbleibt, wird auf jeden Fall nach Ihnen geschaut, um sicherzugehen, dass kein Notfall vorliegt.
Hausnotrufsysteme werden gemietet. An Kosten fallen neben einer einmaligen Anschlussgebühr monatliche Gebühren an. Pflegebedürftige mit einer Einstufung in einen Pflegegrad können ggf. aus Mitteln der Pflegeversicherung eine Zuzahlung erhalten. Manchmal kommt auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Betracht.
Hausnotrufsysteme werden meist von Wohlfahrtsverbänden wie z. B. AWO, Caritas, DRK, aber auch von privaten Pflegediensten angeboten.

2.1.5 Wohnberatung/-förderung
Ziel der Wohnberatung ist es, älteren und behinderten Menschen Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen sie in ihrer vertrauten Umgebung selbstständig zurechtkommen können. Durch Anpassung der Wohnungsausstattung oder kleinere und größere bauliche Veränderungen kann die Wohnung sicher, bequem und vor allem barrierefrei eingerichtet werden, um den veränderten Bedürfnissen im Alter gerecht zu werden. Angefangen bei einfachen Mitteln wie der Beseitigung von Stolperkanten durch Entfernen von Teppichen, Anbringung von Haltegriffen, die Erhöhung des Bettes, bis hin zum Umbau des Bades oder des Einbaus eines Liftes werden auch Themen der Finanzierungsmöglichkeiten in den Beratungen angesprochen. Wenden Sie sich an die Ansprechperson bei der Kreisverwaltung.

Weitere Informationen zum Thema "Wohnberatung/-förderung" erhalten Sie bei der Kreisverwaltung:
Kreis Borken
Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen
Burloer Str. 93
46325 Borken
Helga Eynk
Telefon: 02861 681-6775
E-Mail: h.eynk@kreis-borken.de

Weiterhin bieten im Auftrag des Kreises das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Verein "Leben im Alter" aus Bocholt kostenlos direkte individuelle Beratung im häuslichen Umfeld an. Die Wohnberatungsstellen unterstützen dabei, Lösungen für problematische Wohnsituationen zu finden. Die Beratungen finden telefonisch, persönlich oder im häuslichen Umfeld der Ratsuchenden statt. Hier kann sich die Wohnberatung vor Ort ein Bild über die kleinen Stolpersteine des Lebens machen und gezielte Lösungsvorschläge unterbreiten. Auch für Fragen einer möglichen Refinanzierung von Hilfsmitteln und Wohnungsanpassungen stehen Ihnen die Wohnberatungsagenturen zur Verfügung.

Mobile Wohnberatung
für Bocholt, Isselburg und Rhede:
Verein Leben im Alter e. V.
Telefon: 02871 2176566
E-Mail: info@l-i-a.de
Internet: www.l-i-a.de

für die übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Borken:
DRK Borken
Telefon: 02561 9495
E-Mail: wohnberatung@drkborken.de
Internet: www.drkborken.de

Weitere Angebote der Wohnberatung:
Caritas Ahaus/Vreden
Telefon: 02561 9799813
E-Mail: prs@caritas-ahaus-vreden.de
Internet: www.caritas-ahaus-vreden.de

2.2 Alternative Wohnformen

Neben dem Wohnen in der eigenen Wohnung und Wohnen im Pflegeheim haben sich in den letzten Jahren zunehmend Angebote zum selbstständigen Wohnen mit einer bedarfsgerechten Hilfe entwickelt. Zu diesen Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zählen beispielsweise Formen des Mehrgenerationenwohnens und gemeinschaftliche Wohnformen, wie betreute Wohn- und Hausgemeinschaften.
Ziel ist dabei immer, so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu führen, trotzdem jederzeit Menschen um sich zu haben und bei Bedarf ambulante Hilfestellungen in Anspruch nehmen zu können.

2.2.1 Betreutes Wohnen
Der Grundgedanke dieser Wohnform ist das selbstständige Wohnen mit bedarfsgerechter und individueller Unterstützung. Im Idealfall sind es zentral gelegene, barrierefreie Wohnungen (Aufzug, altengerechte Ausstattung im Badezimmer etc.) mit Gemeinschaftseinrichtungen, in denen regelmäßig von der Betreuungskraft organisierte Treffen und Veranstaltungen stattfinden, sowie Grundservice und abrufbarem Zusatzservice. Weiter ist ein Hausmeisterservice eingerichtet, der das Treppenhaus pflegt und Wartungsarbeiten durchführt. Die Betreuungskraft ist zu festen Zeiten anwesend. Sie organisiert, falls erforderlich, weitere Unterstützung bei Zusatzleistungen, wie z. B. Hilfe bei der Wohnungsreinigung, bei Einkäufen, Versorgung mit Mahlzeiten und Wäsche, pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste sowie Fahr- und Begleitdienste. Ein 24-Stunden-Notruf sorgt im Bedarfsfall dafür, dass sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Die Leistungen der Betreuungskraft und des Notrufs sind Leistungen des Grundservices und werden durch die Betreuungspauschale gedeckt. Die Kosten für die Miete sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um geförderte oder frei finanzierte Wohnungen handelt.

2.2.2 Mehrgenerationenwohnen
Neben der reinen Senioren-Wohngemeinschaft entstehen immer mehr generationenübergreifende Wohnprojekte. Diese Wohnform erweckt das bewährte Konzept "Großfamilie" wieder zum Leben. In der Wohn- und Nachbarschaftsgemeinschaft leben Menschen mehrerer Generationen unter einem Dach, z. B. Alleinstehende, Alleinerziehende, Verheiratete, Unverheiratete und Familien mit Kindern.

Ähnlich wie bei den reinen Senioren-WGs handelt es sich um einzelne Wohneinheiten, die sich Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer oder Küche teilen, aber auch den Rückzug ins Private ermöglichen. Statt in der eigenen Wohnung den Anschluss an das Leben zu verlieren, bleiben die Senioren eingebunden und aktiv, denn eine besondere Bedeutung kommt der gegenseitigen Unterstützung zu. Da kann zum Beispiel die alte Dame auf das Baby aufpassen und der junge Mann die schweren Wasserkisten schleppen. Junge und gesunde Bewohner können sich um die Schwächeren kümmern, aber eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Durch Synergieeffekte können Pflegekosten reduziert werden. Bei Pflegebedürftigkeit der älteren Mitbewohner wird in der Regel ein ambulanter Pflegedienst ins Haus geholt. Die Mehr-Generationen-WG bietet den Senioren Sicherheit sowie soziale Geborgenheit und ermöglicht sowohl Nähe als auch Distanz. Im Idealfall entsteht dabei so etwas wie eine Wahlfamilie.

2.2.3 Betreute Wohngemeinschaft
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wohnen und leben ca. 6 - 12 Personen in einem gemeinsamen Haushalt mit entsprechender Unterstützung von Betreuungskräften, Pflegepersonal und ehrenamtlich tätigen Personen. Neben Gemeinschaftsbereichen, wie z. B. Wohnzimmer und Küche, die zur Nutzung zur Verfügung stehen und in denen sich das Leben abspielt, hat jeder Bewohner bzw. jede Bewohnerin ein eigenes Zimmer bzw. kleines Appartement mit Bad/WC. In den Gemeinschaftsräumen wird zusammen gespielt, gelebt, gekocht und vieles mehr. Eine Bezugsperson, die den Alltag begleitet, ist tagsüber präsent. Um die Pflege kümmern sich ausgebildete Alten- und Krankenpfleger/Innen. Auch in der Nacht ist immer jemand erreichbar. Voneinander getrennt sind hierbei die Verträge zum Wohnen mit dem Eigentümer des Hauses und zur Dienstleistung der Anbieter von Pflege- und Betreuungsleistungen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften stärken die selbstständige Lebensführung im Alter, sichern die Lebensqualität, können unerwünschte Heimunterbringungen vermeiden, fördern das Gemeinschaftsleben und bieten Geselligkeit. Sie können für pflegebedürftige Personen (auch dementiell veränderte Menschen), die eine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" benötigen, eine gute Alternative zur vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim sein.

Broschüren zum Thema
Kreis Borken
Fachbereich Soziales
Behindertenberatung
Burloer Str. 93
46325 Borken
Gisela Schäpers
Telefon: 02861 681-4853
E-Mail: g.schaepers@kreis-borken.de
Internet: www.kreis-borken.de/behinderung

Nähere Auskünfte auch zu bestehenden Projekten bzw. Projektideen innerhalb des Kreisgebietes erhalten Sie bei den Kommunen vor Ort oder beim Kreis Borken.
Kreis Borken
Fachbereich Soziales
Burloer Str. 93
46325 Borken
Ruth Weddeling
Telefon: 02861 681-4793
E-Mail: r.weddeling@kreis-borken.de

2.3 Pflegeheime

Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär), nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Unterbringung. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind in vielen Fällen Hochaltrigkeit, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung.

In dem Kapitel "Angebote in den Kommunen"  finden Sie - nach Städten und Gemeinden differenziert - die Anbietenden der verschiedenen Leistungen dieser Rubrik aufgelistet.