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Barrierefrei macht frei

Trotz körperlicher Einschränkungen im Alter selbstbestimmt leben und im eigenen Zuhause wohnen bleiben - zur Realisierung dieses Wunsches muss das Haus oder die Wohnung barrierefrei gebaut oder umgerüstet werden.

Wohnkomfort bieten speziell auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Bewohner ausgerichtete Lösungen. Charakteristisch für einen rollstuhlgerechten und barrierefreien Grundriss ist viel Freifläche zum Rangieren mit dem Rollstuhl.

Senioren erhalten durch Barrierefreiheit ein Stück Selbstständigkeit zurück. Sie können sich eigenständig in ihrem Wohnumfeld bewegen und erlangen mehr Lebensqualität. Pflegende Angehörige werden entlastet und gewinnen Sicherheit und Unabhängigkeit. Bei einem Umbau der Wohnung sind die Möglichkeiten so gut wie unbegrenzt und können sehr stark variieren, weshalb sich die Kostenspanne kaum eingrenzen lässt. Bereits im Vorfeld der Planung aller Umbaumaßnahmen sollten Sie sich an den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel orientieren. Informieren Sie sich, welche Kostenträger Sie unterstützen können, z. B. öffentliche Förderprogramme der Bundesländer, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt.

Falls Sie für Ihre Umbauten einen KfW-Zuschuss in Anspruch nehmen, müssen alle Baumaßnahmen die DIN-Norm 18040-2 erfüllen. Diese legt fest, wie die einzelnen Bereiche einer Wohnung gestaltet sein müssen, um als barrierefrei zu gelten.
Beginnen Sie nicht zu spät mit dem Umbau, denn Planung, Ausführung und Finanzierung unter Zeitdruck zu organisieren, stellt häufig eine große Belastung dar. Barrierefreiheit umfasst viele Bereiche in Haus und Wohnung.

Hier die wichtigsten Aspekte:

Eingangsbereich
  • Rollstuhlrampen und Rampensysteme zum Überwinden von Stufen
  • Außenaufzug (z. B. ein Hublift) für größere Höhenunterschiede bis zur Haustür
  • Ausreichende Beleuchtung zu jeder Tageszeit
  • Rutschfeste Stufen und Bodenbeläge
  • Handlaufsysteme
  • Treppenlifte, Treppensteiggeräte, Hebebühnen etc.
Treppen
  • Durchgängige Handläufe an beiden Seiten
  • Ausleuchtung der Stufen durch LEDs
  • Anti-Rutsch-Beläge und -Beschichtungen der Stufen
  • Liftsysteme, die fest an der Treppe montiert sind
Wohnräume
  • Türbreite mind. 80 cm, für Rollstuhlfahrer mind. 90 cm
  • Leichtgängige Zimmertüren
  • Schiebetüren und Raumspartüren
  • Fenster mit niedrigeren Griffen oder Griff-Verlängerungen, so können die Fenster auch im Sitzen geöffnet werden.
  • Elektrische Tür- und Fensterschließsysteme
  • Elektrisch betriebene Rollläden
  • Gute Beleuchtung über Bewegungsmelder PVC und Linoleum
  • Verbessern der Raumgeometrie, z. B. Verbreiterung der Türdurchgänge, Abbau von Schwellen (z. B. zu Balkon oder Terrasse) und Änderungen des Raumzuschnitts.
Bad
Besonders wichtig: eine ausreichende Bewegungsfläche.
Als Minimum gilt laut DIN eine freie Fläche von 120 x 120 cm. Dieser Platz ist für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Pflegeperson notwendig, für rein bewegungseingeschränkte Personen genügt eine kleinere Fläche.
  • Ebenerdige (begehbare) Dusche
  • Rutschfester oder rutschhemmender Bodenbelag
  • Badewanne barrierearm bzw. barrierefrei gestalten (z. B. Sitzbadewanne, Badewannenlift oder Umbau von der Wanne zur Dusche)
  • Neben der Toilette mindestens 90 cm Platz, damit ein Rollstuhlfahrer sie ggf. seitlich anfahren kann
  • Bei Waschtisch und Toilette auf Höhe achten. Einige Sanitärobjekte lassen sich per Fernbedienung in eine höhere oder niedrigere Position fahren
  • Ergonomische Armaturen
  • Nach außen zu öffnende Badezimmer oder Schiebetür (falls der Pflegebedürftige im Bad gestürzt ist, behindert sein Körper nicht das Öffnen der Tür)
Küche
  • Höhenverstellbare Oberschränke
  • Unterfahrbare Arbeitsplatten
Flur
  • Breite von mind. 120 cm (ausreichend Platz zum Wenden mit Rollstuhl oder Rollator)