Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Beeinträchtigt - es gibt Lösungen bzw. Nachteilsausgleiche!

Allgemeine Informationen für Menschen mit Beeinträchtigung von A-Z

Befreiung von der KfZ-Steuer
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "Bl", "H" und "aG" sind als Halter eines Kraftfahrzeuges von der KfZ-Steuer befreit. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Bei Merkzeichen "G" und "Gl" kann zwischen der 50%igen Befreiung von der KfZ-Steuer und der Freifahrt im Personennahverkehr gewählt werden. Auskünfte erhalten Sie über das Amt für Versorgung und Soziales Gießen oder das zuständige Finanzamt.

Finanzamt Gießen
Telefon: 0641 4800100

Blindengeld
Blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen (mit Wohnsitz in Hessen) erhalten unabhängig vom Einkommen und Vermögen Blindengeld nach dem hessischen Landesblindengeldgesetz. Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden. Antragsformulare erhalten Sie beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, überörtlicher Sozialhilfeträger. Die Einstufung des Sehvermögens muss nachgewiesen werden.
Telefon: 0561 1004-0 oder
Internet: www.lwv-hessen.de

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe ist eine spezielle nachrangige Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Die einzelnen Leistungen sind im § 54 SGB (Sozialgesetzbuch) XII geregelt. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landkreis Gießen.
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: sozialamt@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales

Erwerbsminderungsrente
Auf Grund einer Behinderung, chronischen bzw. schweren Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein. Wenn sie sich nicht mehr herstellen lässt, dann können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der verbliebenen Erwerbsfähigkeit (Stunden/Tag) und wird vom Rentenversicherungsträger auf Grund ärztlicher Unterlagen bzw. Gutachten ermittelt.

Auskünfte erhalten Sie über die:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen
Telefon: 0641 97789005, 0641 9729-190
E-Mail: kundenservice-in-giessen@drv-hessen.de

Weitere Informationen auch unter:
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
(auch bei vorzeitiger Altersrente in Verbindung mit Schwerbehinderung)

Sollte bei Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sein, können Sie ergänzend Grundsicherung beantragen. Anträge hierzu erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung. Informationen hierzu finden Sie auch unter:
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de

Frühförderstellen
Lebenshilfe
Grünberger Straße 222, 35394 Gießen
Telefon: 0641 79798-0
E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-giessen.de
Internet: www.lebenshilfe-giessen.de

Sozialpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte
Johann-Peter-Schäfer-Straße 1, 61169 Friedberg
Telefon: 06031 608270
E-Mail: ff-fb@blindenschule-friedberg.de

Pflegehilfsmittel und Umbau nach § 40 SGB XI
§ 40 Abs. 2 SGB XI regelt den Anspruch für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Die Aufwendungen hierfür werden bis zu 40 € monatlich (derzeit bis 60 €, gilt bis zum 31.12.2021) von den Pflegekassen übernommen. Die Kostenübernahme kann auch in Form der Kostenerstattung erfolgen.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 - 5) festgestellt wurde, dann hat die/der Betroffene einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Dies können z. B. sein: Gehhilfe, Rollstuhl, Toilettenstuhl usw. Über einen ein Anspruch entscheidet die zuständige Kranken- oder Pflegekasse.
§ 40 Abs. 3 SGB XI regelt, dass technische Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen vorrangig leihweise überlassen werden sollen. Auch kann die zuständige Pflegekasse die Bewilligung des technischen Pflegehilfsmittels davon abhängig machen, dass sich der Pflegebedürftige das Hilfsmittel anpassen oder sich selbst bzw. die Pflegeperson in seinem Gebrauch ausbilden lässt.
Außerdem können zu Umbaumaßnahmen Zuschüsse beantragt werden, die zur Verbesserung der Wohnsituation beitragen. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.000 € pro Maßnahme (siehe auch Punkt 7: Wohnen).

Integration - Kindertagesbetreuung
Das Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und das Kind in die Gesellschaft einzugliedern. Anträge über den Träger der Kindertageseinrichtung an den:
Landkreis Gießen, Kinder- und Jugendhilfe
Riversplatz 1- 9, 35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-9674
E-Mail: jugendamt@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de

Parkberechtigungsausweis
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" können einen Parkausweis zur Nutzung der Behindertenparkplätze beantragen. Sie benötigen ein aktuelles Passbild, den Behindertenausweis und den letzten Bescheid des Amtes für Versorgung und Soziales. Den Antrag können Sie bei der Gemeindeverwaltung, Hauptamt (Fachbereich 1), stellen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung.
Telefon: 0641 804-0

Rundfunkgebührenbefreiung
Einige Personengruppen, z. B. Empfänger von Sozialleistungen, Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF", Personen, die Ausbildungsförderung (BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld) erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit werden. Auskünfte und einen Antrag auf Befreiung erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeindeverwaltung. Anträge und Informationen erhalten Sie auch über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ). Anträge hierzu erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung.

Telefon: 01806 99955510
Auskünfte und Anträge unter
Internet: www.rundfunkbeitrag.de

Schwerbehindertenausweis
Einen Ausweis erhält man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Er berechtigt zur Inanspruchnahme einer Reihe von Begünstigungen als Nachteilsausgleich für die Behinderung. Die Beantragung erfolgt über das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen, Südanlage 14, 35390 Gießen. Einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder auf Erhöhung des Schwerbehinderungsgrades erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung.
Telefon: 0641 7936-0
Internet: www.rp-giessen.hessen.de

Steuerfreibeträge
Behinderte Menschen haben i. d. R. Mehraufwendungen. Daher können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neben dem sogenannten "Pauschbetrag für Behinderte" auch außergewöhnliche Krankheitskosten, KfZ-Aufwendungen, Haushaltshilfen, Kinderbetreuungskosten oder Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen steuerminderte Beträge geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Pauschalen seit Januar 2021 erhöht haben. Pauschalen werden ab einem GdB 20 gewährt. Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt Gießen.

Finanzamt Gießen
Telefon: 0641 4800100
E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de

Vergünstigung beim Telefonieren - Sozialtarif
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" und Personen, welche von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, BaföG-Bezieher*innen erhalten bei der Telekom als Netzbetreiber vergünstigte Verbindungsentgelte. Auskünfte und Informationen erhalten Sie über die:

Deutsche Telekom AG
Kundenservice, 53171 Bonn
Telefon: 0800 3301000
E-Mail: info@t-com.net
Internet: www.telekom.de