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Gut betreut in jedem Alter

In der heutigen Zeit ist die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf größtenteils Angelegenheit der Frauen, obwohl die eigenständige Existenzsicherung durch Berufstätigkeit für viele Frauen mittlerweile selbstverständlich ist. Gerade deshalb ist es notwendig, alternative Möglichkeiten einer optimalen Betreuung des Nachwuchses wie Tagespflege, Kindertagesstätten, Kinder- und Familienzentren, etc. anzubieten und zu fördern. Veränderte Lebenslagen von Familien bedingen daher zeitgemäße Angebote, die nachfolgend aufgeführt sind.

Betreuungsangebote für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Ende der Schulzeit in der Gesamtschule

Netzwerk Tagespflege
Hier steht Ihnen für die Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen der Verein "Eltern helfen Eltern" zur Verfügung.
Telefon: 0641 33330
E-Mail: info@ehe-giessen.de

Kindertageseinrichtungen
Kindertagesstätte "Ameise" e. V.
Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 4 Jahre bzw. nach Vertrag
Öffnungszeiten: 7.30 -16.30 Uhr
Telefon: 0641 9805332
E-Mail: info@kita-ameise.de

Kindertagesstätte "Finkenweg"
Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -17.00 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0641 8778388
E-Mail: kita-finkenweg@wettenberg.de

Kinder- und Familienzentrum "Schatzkiste"
Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -17.00 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0641 8772729
E-Mail: kita-schatzkiste@wettenberg.de

Kindertagesstätte "Schatzkästchen"
Betreuung von Kindern vom zweiten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -14.30 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0151 59913297
E-Mail: kita-schatzkiste@wettenberg.de

Kinder- und Familienzentrum "Wiesenhaus"
Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -17.00 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 06406 72184
E-Mail: kifaz-wiesenhaus@wettenberg.de

Kindertagesstätte "Pfiffikus"
Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -17.00 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 06406 72176
E-Mail: kita-lollarer-weg@wettenberg.de

Kindertagesstätte "Mäusenest"
Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.00 -17.00 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0641 84882
E-Mail: kita-launsbach@wettenberg.de

Kindertagesstätte "Zwergenland"
Betreuung von Kindern vom ersten bis zum dritten Lebensjahr
Öffnungszeiten: 7.00 -14.30 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0175 3218193
kita-launsbach@wettenberg.de

Waldkindergarten "Zauberwald"
Betreuung von Kindern von 2,5 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule
Öffnungszeiten: 7.30 -14.30 Uhr
Flexibel einsetzbare Familienkarte für die Mittagsbetreuung (bis 14.30 Uhr)
Telefon: 0641 84882 oder 0170 7994897
E-Mail: kita-launsbach@wettenberg.de

Ausführliche Informationen zu den Kindertageseinrichtungen finden Sie auch auf der Homepage: www.wettenberg.de

Anmeldungen für die Kindertageseinrichtungen erfolgen über das Online-Portal.

Schulen
Grundschule Krofdorf-Gleiberg e.V.
  • Pädagogische Mittagsversorgung
  • Pakt für den Nachmittag:
  • Angebot A bis 14.45 Uhr
    Angebot B bis 17.00 Uhr
  • zeitweise Ferienbetreuung
Konzept auf
Internet: www.grundschule-krofdorf.de
Telefon: 0641 82569 Grundschule

Grundschule Wißmar
  • Pädagogische Mittagsversorgung
  • Pakt für den Nachmittag:
  • Angebot A bis 15.00 Uhr
    Angebot B bis 17.00 Uhr
  • zeitweise Ferienbetreuung
Telefon: 06406 74281 (Leitung Ganztagsbetreuung)
Telefon: 06406 2666 Grundschule

Grundschule Launsbach
  • Pädagogische Mittagsbetreuung
  • Pakt für den Nachmittag:
  • Angebot A bis 14.30 Uhr
    Angebot B bis 16.30 Uhr
  • zeitweise Ferienbetreuung
Telefon: 0641 82121 Grundschule

Gesamtschule Gleiberger Land
ab 5.-10. Klasse
Ganztätig arbeitende Schule bis 16.00 Uhr (Profil 3).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage: www.gesamtschule-gleiberger-land.de
oder telefonisch: 0641 82101 Gesamtschule

Weitere Betreuungsangebote

Viele Menschen haben im Falle einer Pflegebedürftigkeit den Wunsch weiterhin selbstbestimmt zu Hause zu wohnen. Hierbei können die Leistungen aus der Pflegeversicherung (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel) helfen.

Tagespflege
Die Tagespflege als Baustein im Versorgungssystem älterer Menschen wird vom Gesetzgeber und den Pflegekassen als besonders förderungswürdig angesehen. Denn sie bietet den Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, entsprechende Unterstützung und Förderung in ihrer selbstständigen Lebensführung. Auf diese Weise können sie ihre eigene Häuslichkeit aufrechterhalten, wie sie es sich wünschen. Gleichzeitig entlastet die Tagespflege die Angehörigen der Hilfebedürftigen, so dass diese ihren eigenen (beruflichen) Verpflichtungen weiterhin nachkommen können.

Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch bei der geragogischen Beratungsstelle in Biebertal.

Telefon: 06409 3045 oder 06409 7064
E-Mail: tagespflegestation@biebertal.de
Internet: www.biebertal.de

Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Mittel für Ersatz- und Verhinderungspflege (bei Urlaub und Verhinderung der pflegenden Angehörigen) werden ab Pflegegrad 2 gewährt, erstmals nach mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege.
Die Organisation der Ersatzpflege ist frei wählbar, z. B. durch Pflegedienst, gewerbliche Anbieter oder Verwandte und Bekannte. Erstattet werden hierfür Kosten für max. sechs Wochen pro Kalenderjahr. Im Rahmen der Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt im Pflegeheim möglich. Es besteht ein Anspruch pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen Aufenthalt.

Pflegehilfsmittel
Der Bezug von Pflegehilfsmittel ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Der Anspruch besteht gegenüber der Pflegekasse für Mittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, soweit keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett können auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Bei technischen Hilfsmitteln (z. B. Hausnotruf) ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal 25 €, zu übernehmen. Dies gilt bei Leihe eines Hilfsmittels nicht. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettunterlagen) kann die Pflegekasse bis 40 € im Monat übernehmen. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.
Wenn die ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, ist die stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung der nächste Schritt.

Pflegeeinrichtung
Seniorenzentrum Gleiberger Land
95 Betten, 6 -10 Kurzzeitpflegeplätze
Telefon: 0641 9699690
E-Mail: info@seniorenzentrum-gleibergerland.de
Internet: www.seniorenzentrum-gleibergerland.de

Kleeblatt Pflegeheim Wißmar
44 vollstationäre und bis zu 6 Tagespflegeplätze
Telefon: 06406 915811
E-Mail: wissmar@awo-lollar.de

Allgemeine Informationen zur Betreuung

Pflegegeld
Pflegegeld wird gezahlt an Menschen, welche in der häuslichen Umgebung oder in einem Heim gepflegt werden. Die Höhe der Leistungsansprüche bemisst sich nach fünf Pflegegraden. Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, denn dort ist die Pflegekasse angegliedert. Es besteht ein Wahlrecht des Pflegebedürftigen zwischen Geld- und Pflegesachleistungen.

Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?
Es muss ein regelmäßiger, täglicher Hilfebedarf vorliegen, der wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen und sich auf bestimmte Verrichtungen (Körperpflege, Bereich Ernährung, Bereich Mobilität und im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) beziehen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK).

Betreuungsleistungen
Im Leistungssystem hat der Pflegegrad 1 einen Sonderstatus. Er wird bei geringem Hilfebedarf, der überwiegend bei wenig ausgeprägten körperlichen Einschränkungen besteht, zuerkannt.
Die meisten Leistungen können erst ab dem Pflegegrad 2 bezogen werden. Dies sind Pflegesachleistungen / häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld.
Es sind auch Kombinationsleistungen aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld ab dem Pflegegrad 2 möglich.

Daneben gibt es noch den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag in Höhe von derzeit 125 € pro Monat steht allen Personen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Der Betrag soll für Angebote eingesetzt werden, die der Entlastung der Angehörigen dienen. Er kann zum Beispiel für den Besuch des Demenzcafés genutzt werden, aber auch für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Begleitung, Einkaufsdienst). Der Entlastungsbetrag kann auch angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgeschöpft werden.

Leistungen für die Pflegeperson
Für pflegende Angehörige, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, werden von der Pflegekasse auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und wie viel Zeit die Pflegeperson deshalb für die notwendige Betreuung aufwenden muss. Dies gilt nicht, wenn die Pflegeperson bereits eine Altersrente oder vergleichbare Versorgungsbezüge erhält. Alle gemeldeten Pflegepersonen sind zudem während der pflegerischen Tätigkeiten in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.