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Rechtliche Vorsorge - Ist keine Frage des Alters

Um rechtliche Vorsorge braucht man sich erst im Alter zu kümmern? - Auch wenn man nicht gerne daran denkt: auch Unfälle und Krankheit können dazu führen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann - egal in welchem Alter!
Ihre Ehepartner/in, Kinder oder nahe Verwandte können automatisch für Sie handeln und entscheiden, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? - Nein! Rechtlich handlungsfähig ist nur, wer vorher von Ihnen dazu bestimmt wurde!

Dokumenten-Notfallmappe

In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u.a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z. B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z. B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evt. Ernennungsurkunden, Testament.

Die Notfallmappe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten Sie hier kostenlos:

Pressestelle des Ministeriums
Telefon: 0681 5013666
Internet: https://www.saarland.de/masfg/de/service/publikationen/publikationen_msgff_einzeln/notfallmappe.html

Vorsorge und Betreuung

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht wird von der/dem Vollmachtgebendem für den Fall einer Hilfebedürftigkeit erteilt. Diese Hilfebedürftigkeit meint einen Zustand, in dem man nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann oder nicht mehr imstande ist, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Dies kann z. B. eintreten bei altersbedingter Geschäftsunfähigkeit, Unfall, Herzinfarkt oder nach einer größeren Operation. Durch die Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens als Bevollmächtige(r) für bestimmte oder alle Bereiche eingesetzt werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, erneuert oder ergänzt werden.

Betreuungsverfügung

Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wenn im Bedarfsfall (s. o.) weder eine Vollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegen, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers entscheiden.

Wer Ihnen weiterhilft
  • Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis
  • Telefon: 06831 444367
  • Niedergelassene Notar/innen
Informationen auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach
Internet: www.schwalbach-saar.de/vorsorge

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie Ihre medizinische Versorgung geregelt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung koppeln. Mit den Personen, die für Sie spätere Regelungen treffen sollen, sollten Sie Ihre Vorstellungen ausführlich besprechen. Ängste und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen können, sollten sie offen ansprechen.