Rechtliche Vorsorge ist keine Frage des Alters
Um rechtliche Vorsorge braucht man sich erst im Alter zu kümmern? - Auch wenn man nicht gerne daran denkt: auch Unfälle und Krankheit können dazu führen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann - egal in welchem Alter!
Dokumenten-Notfallmappe
In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u. a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z. B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z. B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspoli-cen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evtl. Ernennungsurkunden, Testament. Die Notfallmappe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten Sie hier kostenlos:
Pressestelle des Ministeriums
Telefon: 0681 5013257
Internet: www.saarland.de/masfg/DE/service/publikationen/publikationen_masfg_einzeln/Notfallmappe
Vorsorge und Betreuung
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht können Sie schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die stellvertretend für Sie handelt, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr eigenverantwortlich äußern können. Sie kann jederzeit widerufen, erneuert oder ergänzt werden und geht (sofern keine Bedenken bestehen) einer Betreuung vor. Es gibt viele Vorlagen im Internet. Eine vorherige Beratung ist unbedingt anzuraten (s. u.)!
Ehegattennotvertretungsrecht (Seit Januar 2023)
Sofern keine Vollmacht vorliegt, gilt dieses Vertretungsrecht nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften im Bereich medizinischer Entscheidungen und ist zeitlich begrenzt! Voraussetzung ist, dass die Partnerin/der Partner nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen und dies ärztlich bescheinigt wird.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wenn im Bedarfsfall (s. o.) weder eine Vollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegen, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers entscheiden.
Wer Ihnen weiterhilft
Betreuungsbehörde Landkreis Saarlouis
Haus Kahn
Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 444-374
E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-saarlouis.de
Internet: www.kreis-saarlouis.de/betreuungsbehoerde.htm
Betreuungsverein Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 3 a, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 176189
Fax: 06831 176188
E-Mail: bvsls@lvsaarland.awo.org
Internet: www.awo-saarland.de/betreuungsvereine
Niedergelassene Notar/innen
Informationen auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach
Internet: www.schwalbach-saar.de/de/leben-in-schwalbach/familie-soziales/generationen-und-integration/aelter-werden-alt-sein/vorsorge-recht-und-wohnen
Broschüren zum Thema Vorsorge und Betreuung
Internet: www.justiz.bayern.de/service/vorsorge
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie Ihre medizinische Versorgung geregelt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung koppeln. Mit den Personen, die für Sie spätere Regelungen treffen sollen, sollten Sie Ihre Vorstellungen ausführlich besprechen. Ängste und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen können, sollten sie offen ansprechen.
Beispiele für Vorlagen Patientenverfügungen
Bundesjustizministerium
Internet: www.bmjv.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
Vorsorgemappe der IGSL
(int. Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand)
Internet: www.igsl.de/vorsorgemappe.html
Vorlage Patientenverfügung Malteser
Internet: www.malteser.de/patientenverfuegung.html
Dokumenten-Notfallmappe
In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u. a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z. B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z. B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspoli-cen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evtl. Ernennungsurkunden, Testament. Die Notfallmappe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten Sie hier kostenlos:
Pressestelle des Ministeriums
Telefon: 0681 5013257
Internet: www.saarland.de/masfg/DE/service/publikationen/publikationen_masfg_einzeln/Notfallmappe
Vorsorge und Betreuung
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht können Sie schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die stellvertretend für Sie handelt, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr eigenverantwortlich äußern können. Sie kann jederzeit widerufen, erneuert oder ergänzt werden und geht (sofern keine Bedenken bestehen) einer Betreuung vor. Es gibt viele Vorlagen im Internet. Eine vorherige Beratung ist unbedingt anzuraten (s. u.)!
Ehegattennotvertretungsrecht (Seit Januar 2023)
Sofern keine Vollmacht vorliegt, gilt dieses Vertretungsrecht nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften im Bereich medizinischer Entscheidungen und ist zeitlich begrenzt! Voraussetzung ist, dass die Partnerin/der Partner nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen und dies ärztlich bescheinigt wird.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wenn im Bedarfsfall (s. o.) weder eine Vollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegen, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers entscheiden.
Wer Ihnen weiterhilft
Betreuungsbehörde Landkreis Saarlouis
Haus Kahn
Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 444-374
E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-saarlouis.de
Internet: www.kreis-saarlouis.de/betreuungsbehoerde.htm
Betreuungsverein Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 3 a, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 176189
Fax: 06831 176188
E-Mail: bvsls@lvsaarland.awo.org
Internet: www.awo-saarland.de/betreuungsvereine
Niedergelassene Notar/innen
Informationen auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach
Internet: www.schwalbach-saar.de/de/leben-in-schwalbach/familie-soziales/generationen-und-integration/aelter-werden-alt-sein/vorsorge-recht-und-wohnen
Broschüren zum Thema Vorsorge und Betreuung
Internet: www.justiz.bayern.de/service/vorsorge
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie Ihre medizinische Versorgung geregelt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung koppeln. Mit den Personen, die für Sie spätere Regelungen treffen sollen, sollten Sie Ihre Vorstellungen ausführlich besprechen. Ängste und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen können, sollten sie offen ansprechen.
Beispiele für Vorlagen Patientenverfügungen
Bundesjustizministerium
Internet: www.bmjv.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
Vorsorgemappe der IGSL
(int. Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand)
Internet: www.igsl.de/vorsorgemappe.html
Vorlage Patientenverfügung Malteser
Internet: www.malteser.de/patientenverfuegung.html