Selbstbestimmt leben mit Einschränkung & Behinderung
Schwerbehinderung
Eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung soll Menschen nicht daran hindern, gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen Leben teilnehmen zu können. Durch gesetzliche Regelungen sollen Benachteiligungen und Diskriminierung verhindert werden, z. B.: besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Antrag auf Schwerbehinderung wird im Saarland beim Landesamt für Soziales gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Im Schwerbehinderten-Ausweis wird der Grad der Behinderung vermerkt.
Eingliederungshilfe
Hierbei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-0
Fax: 0681 9978-2299
E-Mail: poststelle@las.saarland.de
Internet: www.saarland.de/las/DE/home
Vorsorge und Rehabilitation
Durch ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen für Versicherte soll möglichen Erkrankungen vorgebeugt werden. Kostenträger sind in der Regel die Krankenkassen. Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Kostenträger von Reha-Maßnahmen können auch die Renten- oder Unfallversicherung sein.
Mehr Infos unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html
Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie beim Landkreis Saarlouis.
Weitere Infos
Haus Kahn" 2. OG / Zimmer 6.302 (Fahrstuhl)
Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis
Telefon: 06831 444-544
Internet: www.saarland.de/las/DE/themen/schwerbehinderung/parkerleichterung
Beratungs- und Anlaufstellen
Beauftragter für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Schwalbach
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung informiert Betroffene und ihre Angehörigen über ihre Möglichkeiten der Integration, finanzielle Unterstützungsleistungen, Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Beratungsstellen etc.
Monatliche Rathaussprechstunde jeden 1. Donnerstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung, Zimmer 1.08
Hans-Jürgen Woll
Telefon: 0151 70025938
E-Mail: behindertenbeauftragter@schwalbach-saar.de
Sozialverband VDK
Der VdK setzt sich für Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke, ältere und sozial benachteiligte Menschen ein.
VdK-Servicetelefon
(09:00 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 14:30 Uhr)
Telefon: 0800 8357227 oder
Fax: 0681 58459-739
Vdk-Sozialberatungs-Zentrum Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 30 - 32, 66740 Saarlouis
E-Mail: rechtsschutz-sls@vdk.de
Internet: www.saarland.vdk.de
EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB ist ein kostenloses Beratungsangebot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.
Weitere Infos
Telefon: 0681 9104770 oder 0176 86093417
E-Mail: info@teilhabeberatung-saarland.de
Internet: www.teilhabeberatung-saarland.de
Bürgerinformationszentrum Schwerbehindertenangelegenheiten Landesamt für Soziales
Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-2181
Fax: 0681 9978-2199
E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de
Internet: www.saarland.de/las/DE/themen/schwerbehinderung
Austausch und Geselligkeit vor Ort
Treff 81 Verein für Behinderte und Nichtbehinderte
Holger Blug
Telefon: 06834 9618944
Eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung soll Menschen nicht daran hindern, gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen Leben teilnehmen zu können. Durch gesetzliche Regelungen sollen Benachteiligungen und Diskriminierung verhindert werden, z. B.: besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Antrag auf Schwerbehinderung wird im Saarland beim Landesamt für Soziales gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Im Schwerbehinderten-Ausweis wird der Grad der Behinderung vermerkt.
Eingliederungshilfe
Hierbei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
- Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben
- Hilfen bei medizinischer Rehabilitation
Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-0
Fax: 0681 9978-2299
E-Mail: poststelle@las.saarland.de
Internet: www.saarland.de/las/DE/home
Vorsorge und Rehabilitation
Durch ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen für Versicherte soll möglichen Erkrankungen vorgebeugt werden. Kostenträger sind in der Regel die Krankenkassen. Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Kostenträger von Reha-Maßnahmen können auch die Renten- oder Unfallversicherung sein.
Mehr Infos unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html
Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie beim Landkreis Saarlouis.
Weitere Infos
Haus Kahn" 2. OG / Zimmer 6.302 (Fahrstuhl)
Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis
Telefon: 06831 444-544
Internet: www.saarland.de/las/DE/themen/schwerbehinderung/parkerleichterung
Beratungs- und Anlaufstellen
Beauftragter für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Schwalbach
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung informiert Betroffene und ihre Angehörigen über ihre Möglichkeiten der Integration, finanzielle Unterstützungsleistungen, Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Beratungsstellen etc.
Monatliche Rathaussprechstunde jeden 1. Donnerstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung, Zimmer 1.08
Hans-Jürgen Woll
Telefon: 0151 70025938
E-Mail: behindertenbeauftragter@schwalbach-saar.de
Sozialverband VDK
Der VdK setzt sich für Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke, ältere und sozial benachteiligte Menschen ein.
VdK-Servicetelefon
(09:00 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 14:30 Uhr)
Telefon: 0800 8357227 oder
Fax: 0681 58459-739
Vdk-Sozialberatungs-Zentrum Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 30 - 32, 66740 Saarlouis
E-Mail: rechtsschutz-sls@vdk.de
Internet: www.saarland.vdk.de
EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB ist ein kostenloses Beratungsangebot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.
Weitere Infos
Telefon: 0681 9104770 oder 0176 86093417
E-Mail: info@teilhabeberatung-saarland.de
Internet: www.teilhabeberatung-saarland.de
Bürgerinformationszentrum Schwerbehindertenangelegenheiten Landesamt für Soziales
Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-2181
Fax: 0681 9978-2199
E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de
Internet: www.saarland.de/las/DE/themen/schwerbehinderung
Austausch und Geselligkeit vor Ort
Treff 81 Verein für Behinderte und Nichtbehinderte
Holger Blug
Telefon: 06834 9618944