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Mein Ziel: ein selbstbestimmtes Leben!

Wer durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, soll dennoch gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Gesetzliche Regelungen sollen einen Ausgleich ermöglichen, um Benachteiligungen und Diskriminierungen zu verhindern.
Der Antrag wird im Saarland beim Landesamt für Soziales gestellt.
Bei Menschen mit Schwerbehinderung greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr. Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird im Saarland beim Landesamt für Soziales gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen der Inhaberin/des Inhabers.

Eingliederungshilfe

Hierbei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben
  • Hilfen bei medizinischer Rehabilitation
Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Soziales
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-0
Fax: 0681 9978-2299
E-Mail: poststelle@las.saarland.de
Internet: www.saarland.de/las/de/home/home_node.html

Vorsorge und Rehabilitation

Durch ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen für Versicherte soll möglichen Erkrankungen vorgebeugt werden. Kostenträger sind in der Regel die Krankenkassen.

Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Kostenträger von Reha-Maßnahmen können auch die Renten- oder Unfallversicherung sein.

Mehr Infos unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html

Beratungs- und Anlaufstellen

Beauftragter für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Schwalbach
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung informiert Betroffene und ihre Angehörigen über ihre Möglichkeiten der Integration, finanzielle Unterstützungsleistungen, Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Beratungsstellen etc.

Hans-Jürgen Woll
Telefon: 0151 70025938
E-Mail: behindertenbeauftragter66773@gmail.com
Monatliche Rathaussprechstunde jeden 1. Donnerstag im Monat von 9 - 12 Uhr
(Telefon: 06834 571-143)

Sozialverband VDK
Der VdK setzt sich für Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke, ältere und sozial benachteiligte Menschen ein.

VdK-Servicetelefon
(9 - 16 Uhr / Fr 9 - 14.30 Uhr),
Telefon: 0800 8357227 oder Fax: 0681 58459-739

VdK-Sozialberatungszentrum Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 30-32
66740 Saarlouis
E-Mail: rechtsschutz-sls@vdk.de
Internet: https://Internet: www.vdk.de/saarland/pages/der_vdk_saarland/4381/startseite

EUTB -Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
EUTB ist ein kostenloses Beratungsangebot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Weitere Informationen
Telefon: 0681 9104770
E-Mail: info@teilhabeberatung-saarland.de
Internet: https://teilhabeberatung-saarland.de/

Austausch und Geselligkeit vor Ort

Treff 81 Verein für Behinderte und Nichtbehinderte
Holger Blug
Telefon: 06834 9618944

fair leben Saar e.V.
Silvia Johannes
Telefon: 06834 569383
E-Mail: kontakt@fair-leben-saar.de
Internet: www.fair-leben-saar.de